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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

KORRIGENA: Umweltverträgliche Entsorgung von Auto-Schredderabfällen

Bern (ots)

Sämtliche Auto-Schredderabfälle der Schweiz sollen
während 12 Jahren in der geplanten RESH-Anlage in Monthey verwertet 
werden müssen. Dies schlägt das UVEK in einer Änderung der 
Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vor, die in Anhörung 
geschickt worden ist. Dadurch soll die spezialisierte Anlage 
amortisiert werden können, welche voraussichtlich ab Ende 2006 die 
umweltverträgliche Entsorgung von Autoabfällen sicher stellen wird.
In der Schweiz fallen bei der Verwertung ausrangierter Autos und 
metallischer Geräte jährlich rund 50'000 Tonnen so genannte 
nichtmetallische Schredderabfälle (REststoffe aus ScHredderanlagen, 
RESH) an. Diese Abfälle werden heute in Verbrennungsanlagen des In- 
und Auslands gegeben; eine Art der Entsorgung, die zwar 
umweltverträglicher ist als die direkte Ablagerung (siehe Kasten 1), 
aber in Bezug auf die Ressourcenschonung nicht optimal ist. So 
können die in RESH noch enthaltenen Metalle nicht zurückgewonnen 
werden und die Verbrennungsrückstände müssen zusammen mit 
Kehrichtschlacke entsorgt werden.
Lücke in Entsorgungstechnik schliessen Als Antwort auf dieses 
ungelöste Problem der schweizerischen Abfallwirtschaft beabsichtigt 
die Stiftung „Auto Recycling Schweiz“ (siehe Kasten 2) nun, in 
Monthey (VS) eine spezialisierte Anlage zur Entsorgung von RESH zu 
bauen. Die Anlage soll in einem mehrstufigen Verbrennungs- und 
Schmelzprozess die Metalle aus dem RESH zurückgewinnen und 
glasartige – und damit unproblematisch abzulagernde – Rückstände 
liefern. Zudem wird die anfallende Verbrennungsenergie zur Erzeugung 
von Dampf eingesetzt, der in der chemischen Industrie in Monthey 
13'000 Tonnen Heizöl ersetzen kann. Diese moderne Behandlungsanlage 
schliesst eine wichtige Lücke in der heutigen Entsorgungstechnik. 
Mit der geplanten Inbetriebnahme der Anlage Ende 2006 wird die 
Schweiz voraussichtlich weltweit den höchsten ökologischen Stand bei 
der RESH-Entsorgung erreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der RESH 
weiterhin in Verbrennungsanlagen entsorgt.
Nur in Monthey entsorgen Um die Realisierung der Anlage zu 
ermöglichen, schickt das UVEK nun eine Änderung der Technischen 
Verordnung über Abfälle (TVA) in die Anhörung. Zentraler Punkt darin 
ist die Festlegung eines Einzugsgebietes für RESH: Während 12 Jahren 
soll sämtlicher in der Schweiz anfallende RESH über die Anlage in 
Monthey entsorgt werden. Nur so kann laut "Auto Recycling Schweiz" 
die ökologisch hoch stehende Anlage amortisiert werden. Während 
dieser Frist wird der Entsorgungspreis der Preisüberwachung 
unterstellt. Die Verarbeitung der alten Fahrzeuge wird über einen 
von den Importeuren aufgrund freiwilliger Vereinbarungen 
entrichteten vorgezogenen Entsorgungsbeitrag finanziert.
Neu hält die Verordnung ausserdem Anforderungen fest an die 
Behandlung von Schredderabfällen, die Eigenschaften der verglasten 
Rückstände sowie deren Ablagerung. Diese Kriterien hat das BUWAL 
aufgrund von umfangreichen Versuchen zur Stabilität der Rückstände 
erarbeitet. Die geplante RESH-Anlage muss diese Anforderungen 
einhalten.
Bern, 19. August 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
•	Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall BUWAL, 031 322 93 
28
•	André Hauser, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle BUWAL, 
031 323 13 35
Beilagen zu finden unter:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040819/01109/index.html
•	Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)
•	Erläuternder Bericht zur Änderung der TVA zur Entsorgung 
von Schredderabfällen (RESH)
Kasten 1
Fakten zu Schredderabfällen
In der Schweiz werden jährlich rund 240'000 Fahrzeuge aus dem 
Betrieb genommen. Etwa 90'000 Altfahrzeuge werden exportiert, im 
Ausland repariert und weiterverwendet. Spezialisierte Firmen 
entsorgen die restlichen 150'000 Stück in der Schweiz. Sie 
demontieren die verwendbaren oder problematischen Teile. 
Anschliessend werden die Fahrzeuge in Schredderanlagen mechanisch 
zerkleinert.
In der Schweiz ist es verboten, RESH zu deponieren, da er das 
Sickerwasser durch Schwermetalle und andere Problemstoffe belastet. 
RESH besteht aus einem Gemisch von Kunststoffen, Textilien, Gummi, 
Farbsplittern, Glas und Feuchtigkeit. Auch enthält er noch etwa ein 
Prozent an verwertbaren Metallen (Kupfer, Zink und Aluminium).
Kasten 2
Stiftung "Auto Recycling Schweiz"
Die Stiftung "Auto Recycling Schweiz" wurde 1992 gegründet mit dem 
Ziel, die umweltgerechte Entsorgung der in der Schweiz 
immatrikulierten Fahrzeuge und insbesondere der nichtmetallischen 
Reststoffe aus Fahrzeugen (RESH) zu fördern.
Mitglieder des Stiftungsrats sind: Paul Gemperli (Präsident, Alt- 
Ständerat), Christine Ungricht (Vize-Präsidentin, Emil Frey AG), 
Tony Wohlgensinger und Hanspeter Schick (auto-schweiz), Roland 
Frauchiger (AMAG Automobil- und Motoren AG), Walter Frey (Emil Frey 
AG), Niklaus Zürcher (ACS), Urs Wernli (AGVS), Kandid Hofstetter 
(ASTAG), Federico Karrer (Stiftungsratsbeauftragter, Experte für 
Entsorgung von Motorfahrzeugen), Martin K. Meyer (Amt für 
Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern), Stephan 
Thommen (Schweizerischer Shredder-Verband) und Josef Andres (TCS).
Stiftung "Auto Recycling Schweiz" im Internet: http://www.stiftung-
autorecycling.ch

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