Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Kataster der belasteten Standorte BUWAL unterstützt Kantone für raschere Gangart
Bern (ots)
Bern, 26. August 2004
Bisher haben nur die Kantone Genf und Waadt den Kataster der belasteten Standorte fertig gestellt, obwohl der Termin dazu Ende 2003 abgelaufen ist. Mehr als zwei Drittel der Kantone werden ihren Kataster bis 2006 erarbeitet haben, die meisten grösseren Kantone rechnen mit einer Fertigstellung zwischen 2010 bis 2013. Dies zeigt eine Umfrage des BUWAL bei Kantonen und Bundesstellen. Das BUWAL drängt auf eine raschere Umsetzung dieser ersten wichtigen Etappe zur Altlastensanierung in der Schweiz. Es will die Kantone unterstützen, damit alle ihren Kataster bis 2006 vorlegen können.
Gemäss Altlasten-Verordnung hätten die Kantone bis am 31. Dezember 2003 die belasteten Standorte auf ihrem Gebiet in einem öffentlich zugänglichen Kataster erfassen sollen; dabei geht es um Deponien (betriebene und nicht mehr betriebene) sowie belastete Betriebs- und Unfallstandorte. Die Erstellung dieser Verzeichnisse ist der erste Schritt im Ablauf zur Bewältigung der Altlastenproblematik in der Schweiz.
Auf Wunsch der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter hat das BUWAL im Februar 2004 eine Umfrage durchgeführt und zwar bei kantonalen Fach- sowie bei den zuständigen Bundesstellen (Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS, sowie Bundesämter für Verkehr, BAV, und für Zivilluftfahrt, BAZL). Die wichtigsten Resultate der Umfrage zum Stand der Katastererhebung in der Schweiz sind:
Bisher konnten nur die Kantone Genf und Waadt ihren öffentlich zugänglichen Kataster fertig stellen (mit kleiner Verspätung) und im Internet publizieren.
Mehr als zwei Drittel der Kantone werden ihren Kataster bis 2006 erarbeitet und veröffentlicht haben. Bis dann werden ca. 50 Prozent der durch die kantonalen Fachstellen zu erfassenden Standorte in einem öffentlich zugänglichen Kataster greifbar sein.
Die meisten grösseren Kantone rechnen mit einer Fertigstellung zwischen 2010 und 2013.
Die Arbeiten beim VBS und BAZL sind praktisch abgeschlossen; im Zuständigkeitsbereich des BAV stehen vor allem bei den konzessionierten Transportunternehmungen noch einige Erhebungsarbeiten an.
Fazit: Ein flächendeckender Kataster mit schätzungsweise 58'000 belasteten Standorten dürfte gemäss Umfrage frühestens im Jahre 2013 vorliegen.
Im Weiteren hat sich gezeigt:
Ausgangslage für das Erstellen der Kataster sind schweizweit knapp 120'000 Standorte, wo eine Belastung vorliegen könnte. Bei nahezu allen sind die ersten Triagearbeiten durch die kantonalen und eidgenössischen Fachstellen abgeschlossen (Schritt 2 bei der Erarbeitung von Katastern; siehe Kasten 1).
Von den 120'000 Standorten dürften schätzungsweise etwas 58'000 für einen Eintrag in den Kataster in Frage kommen. Bei mehr als 15'000 davon (darunter ca. 7000 Standorte im Bundesvollzug) wurde den Inhabern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Schritt 3). Erfahrungsgemäss kann ein kleiner Teil der Inhaber glaubhaft darlegen, dass ein Eintrag ungerechtfertigt ist.
Im kantonalen Vollzug ist die Erfassung der Ablagerungsstandorte (Deponien) generell weiter fortgeschritten als die Erfassung der Betriebsstandorte.
Der finanzielle Aufwand für die Katastererstellung wird von den Kantonen mit insgesamt 80 Millionen Franken beziffert. Die mittleren Kosten pro eingetragenem Standort liegen bei 1'600 Franken. Die durchschnittlichen Aufwendungen in den einzelnen Kantonen variieren jedoch stark: Sie liegen zwischen etwas über 100 und mehr als 3'000 Franken pro Standort.
Ziel: Umsetzung in allen Kantonen bis 2006 Ihren Rückstand bei der Erstellung der Kataster begründen die Kantone vornehmlich mit knappen personellen und finanziellen Mitteln. Der Bundesrat hat deshalb im Rahmen der laufenden Revision des Umweltschutzgesetzes (Parlamentarische Initiative Baumberger) den Vorschlag eingebracht, die Arbeiten der Kantone aus dem Altlastenfonds des Bundes finanziell zu unterstützen. Falls das Parlament zustimmt, könnte das BUWAL die Kantone für jeden Standort mit 500 Franken entschädigen, dessen Inhaber vor Ende 2005 über den bevorstehenden Eintrag informiert wird. Im Weiteren stellt das BUWAL den Kantonen Vollzugshilfen zur Verfügung und unterstützt diese auch im Erfahrungsaustausch. Dadurch sollte es allen Kantonen möglich sein, ihre Kataster bis 2006 zu erarbeiten. Dauert die Erstellung länger, würden die Sanierungsarbeiten verzögert, die zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung notwendig sind.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte Christoph Wenger, Chef der Sektion Altlasten und Tankanlagen, 031 322 93 71 Urs Ziegler, Sektion Altlasten und Tankanlagen, 031 322 93 38
Internet Buwal Seite : http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_altlasten/index.html
Kasten 1: Die Erstellung des Katasters in fünf Schritten
1. Die Erfassung sämtlicher potenziell belasteter Standorte, ehemaliger oder aktueller Ablagerungsstandorte, nicht mehr oder noch genutzter Betriebsstandorte sowie Unfallstandorte. Diese Erhebung stützt sich auf kommunale und kantonale Archive sowie Gespräche mit Gemeindeverantwortlichen und Zeugen. 2. Die Triage der Standorte, welche in den Kataster eingetragen werden sollten. Für Standorte, deren Belastung noch nicht ermittelt wurde was zum Beispiel bei den meisten Betriebsstandorten der Fall ist entscheidet die Behörde je nach Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung auf Grund der vor Ort erfolgten Tätigkeit, ihres Umfangs, ihrer Dauer und der vermutlich verwendeten Schadstoffe. Ist die Wahrscheinlichkeit gross, muss der Standort im Kataster eingetragen werden. Eine vom BUWAL veröffentlichte Richtlinie unterstützt die Behörden bei dieser oft heiklen Entscheidung. 3. Die Stellungnahme des oder der Standortinhaber. Um falsche Einträge möglichst zu vermeiden und die Transparenz zu fördern, werden alle betroffenen Inhaber informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Der Inhaber kann auch einen formellen Feststellungsentscheid mit sämtlichen Rekursmöglichkeiten verlangen. 4. Der Eintrag in den Altlastenkataster. Der Kataster ist ein dynamisches Arbeitsinstrument, das von den Behörden regelmässig aktualisiert werden muss. Standorte, die beispielsweise im Zuge von Bauarbeiten völlig dekontaminiert worden sind, müssen aus dem Kataster gelöscht werden. 5. Die Veröffentlichung des Katasters. Altlastenkataster müssen öffentlich zugänglich sein. Es empfiehlt sich, die Daten zu veröffentlichen, sobald die ersten Standorte eingetragen sind, und nicht bis zur Fertigstellung des Katasters zuzuwarten.