Verfassungskommission: Erste Entscheide zur Behördenorganisation
Luzern (ots)
Abschied von Grossrat und Schultheiss?
Die obersten Behörden im Kanton Luzern sollen neue Namen erhalten: Kantonsrat statt "Grosser Rat" und Regierungspräsident, -präsidentin statt "Schultheiss". Das hat die Verfassungskommission in erster Lesung an ihrer Sitzung zum Themenbereich Behördenorganisation entschieden.
An ihrer Sitzung in Wolhusen behandelte die Verfassungskommission vor allem die Aufgaben und die verfassungsrechtliche Stellung des Kantonsparlaments. Die Kapitel über den Regierungsrat und über die Justiz werden an einer nächsten Sitzung beraten. Entscheide fielen aber auch über Grundsätze der Arbeit von Behörden und Verwaltung.
Die Namen der obersten Behörden gehören nicht zu den wichtigsten inhaltlichen Themen im Projekt "Neue Verfassung für Luzern". Aber die Frage, wie Behörden benannt werden, sagt etwas aus über den "Geist" einer Verfassung. Die Kommission hat die Absicht, ein zeit-gemässes und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliches "Grundgesetz" für den Kanton zu entwerfen. Diesem Ziel dient nach Auffassung einer klaren Mehrheit in der Kommission die neue Benennung der obersten Behörden. Die Bezeichnung "Grosser Rat" fürs kantonale Parlament, "Schultheiss" für den Vorsitzenden des Regierungsrates und "Statthalter" für seinen Stellvertreter stammen aus einer Zeit weit vor der helvetischen Republik (1798 - 1803), als Luzern ein Stadtstaat war und von einer kleinen Zahl aristokra-tischer Familien regiert wurde. Die von der Kommission beschlossenen neuen Bezeichnung-en Kantonsrat, Regierungspräsident, -präsidentin und Regierungsvizepräsident, -präsidentin entsprechen dem heutigen und wohl auch künftigen Sprachgebrauch. Die Funktion des Regierungsrats-Vorsitzes soll nach Auffassung der Verfassungskommission nicht verändert werden. Das Amt wird nicht mit mehr Kompetenzen ausgestattet und wie bisher für ein Jahr vergeben.
Im allgemeinen Teil des Behörden-Kapitels fällte die Verfassungskommission an ihrer Sitzung in Wolhusen einen Entscheid, der für das Verhältnis zwischen Bürger und Staat von grosser Bedeutung ist. Sie entschied sich mit klarer Mehrheit für die Einführung des so genannten Öffentlichkeitsprinzips. Amtliche Aufzeichnungen (Protokolle, Pläne, usw.) sind danach öffentlich, soweit keine öffentlichen oder privaten Interessen entegenstehen. Der genaue Umfang und das Einsichtsrecht sowie die Ausnahmen müssen in einem Gesetz bestimmt werden. Heute sind amtliche Akten im Prinzip geheim, wer Akteneinsicht will, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das Prinzip der Transparenz des staatlichen Handelns will die Kommission auch mit einer Bestimmung über die Informationpflicht der Behörden in der Verfassung verankern.
Einen Vorentscheid hat die Verfassungskommission zum Themenbereich Justiz gefällt. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter am obersten kantonalen Gericht soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Die Unabhängigkeit der Gerichte und die Kontinuität der Rechtsprechung habe für einen Rechtsstaat hohe Bedeutung, war die Begründung für diese Neuregelung. Als Konsequenz aus der längeren Amtsdauer wird sich die Verfassungs-kommission vertieft mit der Frage befassen, ob und wie ein Abberufungsverfahren aus dem obersten kantonalen Gericht in der Verfassung geregelt werden soll.
(Notiz an die Redaktion: Die Themenbereiche "Behörden/Teil Regierungsrat" und "Justiz" werden von der Verfassungskommission an der Sitzung vom 20. Oktober behandelt. Thematische Schwerpunkte werden dann die Stellung der Regierung, die Organisation der Gerichte und die Einrichtung einer Ombudsstelle sein.)
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