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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

MEDIENMITTEILUNG Borkenkäfer und Unwetterschäden: Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der Höhe von 13,8 Millionen Franken

Bern (ots)

Als Folge des Orkans Lothar und des letztjährigen
Hitzesommers setzt der Borkenkäfer auch dieses Jahr den Fichten 
stark zu. Zur Erhaltung von betroffenen Schutzwäldern hat der 
Bundesrat zuhanden des Parlaments einen Nachtragskredit von 8 
Millionen Franken verabschiedet. Für die Bewältigung der letzten 
Schäden aus Unwettern der Jahre 2002 und 2003 beantragt der 
Bundesrat zudem 5,8 Millionen Franken. Die Nachtragskredite werden 
innerhalb des UVEK kompensiert. Die von Lothar und dem Hitzesommer 
2003 geschwächten Fichten sind auch dieses Jahr trotz der eher 
feuchten Witterung im Frühjahr ein gefundenes Fressen für die 
Borkenkäfer. Überall dort, wo es angezeigt ist, deren 
Weiterverbreitung zu unterbinden, müssen befallene Bäume rasch aus 
den Wäldern entfernt werden. Da die Bekämpfung der 
Borkenkäferschäden mehr kostet als dieses Jahr Bundesgelder zur 
Verfügung stehen (18 Millionen Franken) meldeten die Kantone im 
August einen Zusatzbedarf von 29 Millionen Franken. Der Bundesrat 
beantragt nun dem Parlament einen Nachtragskredit von 8 Millionen 
Franken. Auch wenn aufgrund des grossen Spardruckes des Bundes den 
Anliegen der Kantone nur teilweise nachgekommen werden kann, lassen 
sich damit die wichtigsten Schäden in den Schutz- wäldern beheben 
bzw. eine Weiterausbreitung des Borkenkäferbefalls stoppen. Diese 
Konzentration der Mittel auf den Schutzwald entspricht dem Willen 
des Parlaments gemäss Entlastungsprogramm 03 und ist Teil des 
Waldprogramms Schweiz (siehe Kasten). Starke Niederschläge haben im 
November 02 in ganz Europa massive Überschwemmungen und riesige 
Schäden verursacht. Für die Behebung der letzten Schäden in den 
Kantonen Graubünden, Appenzell, Tessin, Bern, Obwalden, St. Gallen 
und Uri beantragt der Bundesrat dem Parlament 5,8 Millionen Franken. 
Damit können Wiederherstellungsprojekte fristgerecht abgeschlossen 
werden. Die Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 13,8 
Millionen Franken bedeuten keine Mehrausgaben für den Bund, sondern 
werden innerhalb des Budgets des UVEK vollumfänglich kompensiert.
Bern, 22. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Willy Geiger, Vizedirektor, Tel. 079 687 11 67
Werner Schärer, BUWAL, Forstdirektor, Tel. 031 324 78 36
Christine Hofmann, BUWAL, Chefin Abteilung Koordination und 
Ressourcen, Tel. 079 277 51 85
Konzentration der Mittel auf den Schutzwald 2005 tritt eine 
Gesetzesänderung in Kraft, die vom Parlament im Rahmen des 
Entlastungsprogramms 03 beschlossen wurde. Der Bund wird die 
Bekämpfung des Borkenkäfers künftig nur noch in Wäldern mit 
Schutzfunktion mitfinanzieren. In die gleiche Richtung weist auch 
das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH): Es bildet die Basis der neuen 
Waldpolitik in der Schweiz, soll in eine Teilrevision des 
Waldgesetzes münden und besagt, dass der Bund seine Mittel 
schwergewichtig auf den Schutzwald und die übrigen im Interesse des 
Bundes liegenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Waldes wie 
beispielsweise die Artenvielfalt konzentriert.

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