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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission Präsidentin Kathy Riklin tritt zurück

Bern (ots)

Bern, 24. November 2004
Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, Zürich) tritt nach zwölf Jahren als 
Präsidentin der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission 
(ENHK) auf Ende 2004 zurück. Unter ihrer Leitung hat die ENHK ihre 
Fachgutachten entscheidend verbessert und so den Anliegen des Natur- 
und Heimatschutzes in den Baubewilligungsverfahren mehr Gewicht 
verliehen. Die Kommission berät den Bundesrat und das Departement 
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Fragen des Natur- 
und Heimatschutzes.
Rodungsbewilligungen, Bau von Nationalstrassen und Eisenbahnlinien, 
Konzessionen für Wasserkraftwerke und Seilbahnen – das sind nur 
einige Themen, zu denen sich die Eidgenössische Natur- und 
Heimatschutzkommission (ENHK) in Gutachten äussert (siehe Kasten 1). 
Seit 1993 wird die Kommission präsidiert von Kathy Riklin.
Heute leitet sie zum letzten Mal die ENHK-Sitzung: Sie tritt auf 
Ende Jahr zurück, nachdem sie die maximale Amtszeit erreicht hat. 
Dr. sc. nat. Kathy Riklin, geboren 1952, ist Geologin und 
Gymnasiallehrerin. Ihre politische Karriere hat sie 1982 als 
Gemeinderätin der Stadt Zürich begonnen. Seit 1999 hat sie einen 
Sitz im Nationalrat inne (CVP, Zürich). 1999 bis 2003 war sie 
Mitglied der Kommission Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK), seit 
diesem Jahr ist sie Vizepräsidentin dieses Gremiums. Seit 2004 
gehört sie auch der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des 
Nationalrates an.
Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag befasst sich die ENHK in erster 
Linie mit der Beurteilung von Einzelvorhaben in geschützten 
Landschaften und Ortsbildern. Sie leistet einen grossen Beitrag zur 
Umsetzung der Natur- und Heimatschutzpolitik des Bundes und zur 
Erhaltung besonders schöner Landschaften und Ortsbilder (siehe 
Kasten 2). Präsidentin Kathy Riklin setzte sich für eine 
gesamtheitliche Sicht von Natur- und Kulturlandschaft ein. Diese 
Sichtweise prägte die Arbeit der Kommission. Unter Riklins Leitung 
optimierte die ENHK die Qualität ihrer Arbeit als Fachgutachterin 
für Entscheidbehörden und Gerichte. Zu diesem Schluss kommt auch die 
Parlamentarische Verwaltungskontrolle in ihrem Bericht 2003.
Über die Nachfolge von Kathy Riklin im Präsidium der ENHK wird der 
Bundesrat entscheiden.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
•	Kathy Riklin, Nationalrätin, Tel. 079 272 74 76 (ab 15 Uhr)
•	Fredi Guggisberg, Sekretariat ENHK, Tel. 031 322 68 33 (ab 
15 Uhr)
Internet	
Homepage von Kathy Riklin: http://www.riklin.info
Informationen über die Eidgenössische Natur- und 
Heimatschutzkommission ENHK: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/info/buwal/organisation/abteilungen/abt_naturlan
dschaft/enhk/index.html
Kasten 1: Die Aufgaben der ENHK
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine 
ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus 15 Expertinnen 
und Experten aus Natur-, Landschafts- und Heimatschutz besteht. Die 
Kommission hat den Auftrag, den Bundesrat und das zuständige 
Departement in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes 
zu beraten. Sie verfasst Gutachten und Stellungnahmen zu Handen von 
Behörden und Gerichten.
Ein ENHK-Gutachten ist dann zwingend erforderlich, wenn vom Bund 
geschützte Objekte durch Projekte erheblich beeinträchtigt werden 
könnten. Die Schutzobjekte sind in folgenden Bundesinventaren 
aufgeführt:
• BLN: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von 
nationaler Bedeutung. Enthält insgesamt 161 Objekte mit einer 
Gesamtfläche von ca. 7806 km2, was einem Anteil von rund 19 Prozent 
der Landesfläche entspricht.
•	ISOS: Inventar der schützenswerten Ortsbilder von 
nationaler Bedeutung der Schweiz
Die Kommission gibt jährlich 90 bis 100 Gutachten und Stellungnahmen 
ab.
Kasten 2: Beispiele für die Tätigkeit der ENHK
• Bootshafen Ermatingen und Kesswil TG: Geplant waren Bootshäfen in 
Ermatingen (im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler 
von nationaler Bedeutung BLN) und Kesswil (Ortsbild von nationaler 
Bedeutung gemäss ISOS). In beiden Fällen stellte die ENHK fest, dass 
die geplanten Vorhaben mit den Schutzzielen der Objekte von 
nationaler Bedeutung in Konflikt stehen.
• Erweiterung Steinbruch Gabenkopf, AG: Geplant war der Abbau eines 
Tafelberges, der im BLN figuriert. Der Abbau vergrössert die Wunde 
in der Landschaft. Die ENHK klärte ab, wie der Eingriff möglichst 
gering gehalten werden kann.
• Erschliessung Fellital, UR: Aufgrund eines Gutachtens der ENHK 
wurde auf die Erschliessung des beinahe unberührten Fellitals, das 
Teil des BLN ist, verzichtet.
• 220 kV NOK Leitung Obfelden-Thalwil, ZH: Im Raum Langnau a.A. 
stehen verschiedene Hochspannungsleitungsprojekte an. Die ENHK klärt 
ab, ob und in welchem Masse die Landschaft von nationaler Bedeutung 
beeinträchtigt wird. Sie prüft auch Möglichkeiten, besonders 
problematische Teilstücke der Leitung in den Boden zu verlegen.
• Ortsbildschutz St. Wolfgang, ZG: Auf einem grossflächigen Dach im 
schützenswerten Weiler von nationaler Bedeutung St. Wolfgang soll 
eine Solarenergieanlage installiert werden. Die ENHK und die 
Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben aufgrund des 
Ortsbildschutzes empfohlen, die Solaranlage auf einem Dach eines 
wenig entfernten Stalles ausserhalb des Weilers zu installieren.

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