Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission Präsidentin Kathy Riklin tritt zurück
Bern (ots)
Bern, 24. November 2004
Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, Zürich) tritt nach zwölf Jahren als Präsidentin der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) auf Ende 2004 zurück. Unter ihrer Leitung hat die ENHK ihre Fachgutachten entscheidend verbessert und so den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes in den Baubewilligungsverfahren mehr Gewicht verliehen. Die Kommission berät den Bundesrat und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Fragen des Natur- und Heimatschutzes.
Rodungsbewilligungen, Bau von Nationalstrassen und Eisenbahnlinien, Konzessionen für Wasserkraftwerke und Seilbahnen das sind nur einige Themen, zu denen sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in Gutachten äussert (siehe Kasten 1). Seit 1993 wird die Kommission präsidiert von Kathy Riklin.
Heute leitet sie zum letzten Mal die ENHK-Sitzung: Sie tritt auf Ende Jahr zurück, nachdem sie die maximale Amtszeit erreicht hat. Dr. sc. nat. Kathy Riklin, geboren 1952, ist Geologin und Gymnasiallehrerin. Ihre politische Karriere hat sie 1982 als Gemeinderätin der Stadt Zürich begonnen. Seit 1999 hat sie einen Sitz im Nationalrat inne (CVP, Zürich). 1999 bis 2003 war sie Mitglied der Kommission Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK), seit diesem Jahr ist sie Vizepräsidentin dieses Gremiums. Seit 2004 gehört sie auch der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates an.
Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag befasst sich die ENHK in erster Linie mit der Beurteilung von Einzelvorhaben in geschützten Landschaften und Ortsbildern. Sie leistet einen grossen Beitrag zur Umsetzung der Natur- und Heimatschutzpolitik des Bundes und zur Erhaltung besonders schöner Landschaften und Ortsbilder (siehe Kasten 2). Präsidentin Kathy Riklin setzte sich für eine gesamtheitliche Sicht von Natur- und Kulturlandschaft ein. Diese Sichtweise prägte die Arbeit der Kommission. Unter Riklins Leitung optimierte die ENHK die Qualität ihrer Arbeit als Fachgutachterin für Entscheidbehörden und Gerichte. Zu diesem Schluss kommt auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle in ihrem Bericht 2003.
Über die Nachfolge von Kathy Riklin im Präsidium der ENHK wird der Bundesrat entscheiden.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte Kathy Riklin, Nationalrätin, Tel. 079 272 74 76 (ab 15 Uhr) Fredi Guggisberg, Sekretariat ENHK, Tel. 031 322 68 33 (ab 15 Uhr)
Internet Homepage von Kathy Riklin: http://www.riklin.info
Informationen über die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/info/buwal/organisation/abteilungen/abt_naturlan dschaft/enhk/index.html
Kasten 1: Die Aufgaben der ENHK
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus 15 Expertinnen und Experten aus Natur-, Landschafts- und Heimatschutz besteht. Die Kommission hat den Auftrag, den Bundesrat und das zuständige Departement in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes zu beraten. Sie verfasst Gutachten und Stellungnahmen zu Handen von Behörden und Gerichten.
Ein ENHK-Gutachten ist dann zwingend erforderlich, wenn vom Bund geschützte Objekte durch Projekte erheblich beeinträchtigt werden könnten. Die Schutzobjekte sind in folgenden Bundesinventaren aufgeführt:
BLN: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Enthält insgesamt 161 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 7806 km2, was einem Anteil von rund 19 Prozent der Landesfläche entspricht.
ISOS: Inventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz
Die Kommission gibt jährlich 90 bis 100 Gutachten und Stellungnahmen ab.
Kasten 2: Beispiele für die Tätigkeit der ENHK
Bootshafen Ermatingen und Kesswil TG: Geplant waren Bootshäfen in Ermatingen (im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN) und Kesswil (Ortsbild von nationaler Bedeutung gemäss ISOS). In beiden Fällen stellte die ENHK fest, dass die geplanten Vorhaben mit den Schutzzielen der Objekte von nationaler Bedeutung in Konflikt stehen.
Erweiterung Steinbruch Gabenkopf, AG: Geplant war der Abbau eines Tafelberges, der im BLN figuriert. Der Abbau vergrössert die Wunde in der Landschaft. Die ENHK klärte ab, wie der Eingriff möglichst gering gehalten werden kann.
Erschliessung Fellital, UR: Aufgrund eines Gutachtens der ENHK wurde auf die Erschliessung des beinahe unberührten Fellitals, das Teil des BLN ist, verzichtet.
220 kV NOK Leitung Obfelden-Thalwil, ZH: Im Raum Langnau a.A. stehen verschiedene Hochspannungsleitungsprojekte an. Die ENHK klärt ab, ob und in welchem Masse die Landschaft von nationaler Bedeutung beeinträchtigt wird. Sie prüft auch Möglichkeiten, besonders problematische Teilstücke der Leitung in den Boden zu verlegen.
Ortsbildschutz St. Wolfgang, ZG: Auf einem grossflächigen Dach im schützenswerten Weiler von nationaler Bedeutung St. Wolfgang soll eine Solarenergieanlage installiert werden. Die ENHK und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben aufgrund des Ortsbildschutzes empfohlen, die Solaranlage auf einem Dach eines wenig entfernten Stalles ausserhalb des Weilers zu installieren.