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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"

(ots)

Die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" verlangt schweizweit einheitliche Kinderzulagen von mindestens 450 Franken je Kind und Monat. Dadurch würden die heutigen Leistungen von durchschnittlich 184 Franken weit mehr als verdoppelt. Daraus würden Mehrkosten von 6,7 Milliarden Franken resultieren. Weil dies weder volkwirtschaftlich noch finanzpolitisch zu vertreten wäre, spricht sich der Bundesrat für die Ablehnung der Volksinitiative aus. Er unterbreitet keinen eigenen Gesetzesentwurf, denn dem Parlament liegt bereits ein Projekt vor, das eine konsensfähige und volkswirtschaftlich tragbare Lösung ermöglicht.

Die am 11. April 2003 vom Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse 
eingereichte Volksinitiative verlangt einen neuen 
Verfassungsartikel, der den Bund verpflichtet, Bestimmungen über die 
Kinderzulagen zu erlassen. Wenn die Bundesversammlung das 
Ausführungsgesetz innert fünf Jahren nach Annahme der 
Volksinitiative nicht verabschiedet, erlässt der Bundesrat die 
nötigen Bestimmungen. Die bundesrechtliche Kinderzulagenordnung soll 
wie folgt ausgestaltet werden: * Jedes Kind gibt, unabhängig von der 
beruflichen Stellung seiner Eltern, Anspruch auf eine volle 
Kinderzulage, wobei der Anspruch bis zum vollendeten 16. Altersjahr 
und für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr besteht. * Die 
Kinderzulage beträgt mindestens 450 Franken im Monat und wird der 
Lohn- und Preisentwicklung angepasst. * Die Finanzierung erfolgt 
durch Bund und Kantone und durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und 
Arbeitgeber, wobei die öffentliche Hand mindestens die Hälfte trägt. 
Es wird ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich eingerichtet.
Heutige Regelung und Handlungsbedarf Heute sind die Arten und 
Ansätze der Familienzulagen in 26 kantonalen Gesetzgebungen 
unterschiedlich geregelt, und es bestehen Lücken bei 
Teilzeitbeschäftigung, für Selbständigerwerbende und 
Nichterwerbstätige. Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme 
vom 28. Juni 2000 zur parlamentarischen Initiative Fankhauser 
ausführte, unterstützt er deshalb dem Grundsatz nach eine 
Bundesregelung. Eine solche kann gewisse Minimalstandards setzen und 
die stossendsten Lücken schliessen, sowie einheitlichere und 
koordinierte Anspruchsvoraussetzungen schaffen. Trotz vieler 
Bestrebungen konnte bisher noch keine Vereinheitlichung der 
Familienzulagen in der Schweiz verwirklicht werden. Das 
Grundanliegen der Volksinitiative ist deshalb berechtigt.
Volksinitiative wäre volkswirtschaftlich nicht tragbar Die in der 
Volksinitiative angestrebte Erhöhung des Leistungsniveaus und die 
damit verbundenen Mehrkosten sind nicht vertretbar. Die Kosten der 
vorgeschlagenen Kinderzulagen würden sich auf 10,7 Milliarden 
Franken belaufen, was weit mehr als einer Verdoppelung der 
gegenwärtig aufgewendeten Mittel von 4 Milliarden Franken 
entspräche. Weil heute die Familienzulagen zu über 95% von den 
privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern 
finanziert werden und diese gemäss Initiativkomitee auch in Zukunft 
nicht stärker belastet werden sollen, gingen die Mehrkosten im 
Wesentlichen zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Heute wenden die 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 3,9 Milliarden Franken für die 
Familienzulagen auf. Die öffentliche Hand müsste demnach 6,8 
Milliarden Franken aufbringen. Für den Bund ergäbe das Kosten von 
3,4 Milliarden Franken (bei einer hälftigen Aufteilung zwischen Bund 
und Kantonen) bzw. von 4,6 Milliarden Franken (bei einer Übernahme 
von zwei Dritteln der Kosten durch den Bund). Berücksichtigt man die 
weiteren Auswirkungen der höheren Kinderzulagen auf die 
Staatsrechnung wie Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer und 
Einsparungen bei den Prämienverbilligungen in der 
Krankenversicherung, ergibt das eine Nettomehrbelastung von 2,9 
Milliarden Franken (bei einer hälftigen Aufteilung) bzw. von 4 
Milliarden Franken (bei einer Übernahme von zwei Dritteln). Die 
dafür notwendigen Mittel müssten angesichts der angespannten 
Finanzlage des Bundes durch entsprechende Mehreinnahmen aufgebracht 
werden. Hierzu kämen in erster Linie Steuererhöhungen in Frage, was 
zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erhöhung der Fiskalquote 
führen würde.
Lösung zeichnet sich ab - Verzicht auf Gegenvorschlag Die geltende 
Verfassungsnorm bietet eine ausreichende Grundlage zur 
Vereinheitlichung der Familienzulagen. Mit dem auf Grund der 
parlamentarischen Initiative Fankhauser hängigen Projekt liegt 
bereits ein Entwurf für ein Bundesgesetz vor. Dieser legt die 
Mindesthöhe der Kinderzulagen auf 200 Franken und diejenige der 
Ausbildungszulagen auf 250 Franken pro Kind und Monat fest. 
Finanziert werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgebenden 
und allenfalls auch der Arbeitnehmenden. Für Selbständigerwerbende 
und für Nichterwerbstätige können die Kantone eine Einkommensgrenze 
vorsehen. Der Gesetzesentwurf bildet eine Basis für die Erarbeitung 
einer konsensfähigen und volkswirtschaftlich tragbaren Lösung. 
Deshalb unterbreitet der Bundesrat keinen Gegenvorschlag.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte :	Tel. 031 322 91 47
		Jost Herzog, Chef der Zentralstelle für 
Familienfragen
		Bundesamt für Sozialversicherung

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