Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"
(ots)Die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" verlangt schweizweit einheitliche Kinderzulagen von mindestens 450 Franken je Kind und Monat. Dadurch würden die heutigen Leistungen von durchschnittlich 184 Franken weit mehr als verdoppelt. Daraus würden Mehrkosten von 6,7 Milliarden Franken resultieren. Weil dies weder volkwirtschaftlich noch finanzpolitisch zu vertreten wäre, spricht sich der Bundesrat für die Ablehnung der Volksinitiative aus. Er unterbreitet keinen eigenen Gesetzesentwurf, denn dem Parlament liegt bereits ein Projekt vor, das eine konsensfähige und volkswirtschaftlich tragbare Lösung ermöglicht.
Die am 11. April 2003 vom Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse eingereichte Volksinitiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund verpflichtet, Bestimmungen über die Kinderzulagen zu erlassen. Wenn die Bundesversammlung das Ausführungsgesetz innert fünf Jahren nach Annahme der Volksinitiative nicht verabschiedet, erlässt der Bundesrat die nötigen Bestimmungen. Die bundesrechtliche Kinderzulagenordnung soll wie folgt ausgestaltet werden: * Jedes Kind gibt, unabhängig von der beruflichen Stellung seiner Eltern, Anspruch auf eine volle Kinderzulage, wobei der Anspruch bis zum vollendeten 16. Altersjahr und für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr besteht. * Die Kinderzulage beträgt mindestens 450 Franken im Monat und wird der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. * Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Kantone und durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wobei die öffentliche Hand mindestens die Hälfte trägt. Es wird ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich eingerichtet.
Heutige Regelung und Handlungsbedarf Heute sind die Arten und Ansätze der Familienzulagen in 26 kantonalen Gesetzgebungen unterschiedlich geregelt, und es bestehen Lücken bei Teilzeitbeschäftigung, für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2000 zur parlamentarischen Initiative Fankhauser ausführte, unterstützt er deshalb dem Grundsatz nach eine Bundesregelung. Eine solche kann gewisse Minimalstandards setzen und die stossendsten Lücken schliessen, sowie einheitlichere und koordinierte Anspruchsvoraussetzungen schaffen. Trotz vieler Bestrebungen konnte bisher noch keine Vereinheitlichung der Familienzulagen in der Schweiz verwirklicht werden. Das Grundanliegen der Volksinitiative ist deshalb berechtigt.
Volksinitiative wäre volkswirtschaftlich nicht tragbar Die in der Volksinitiative angestrebte Erhöhung des Leistungsniveaus und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht vertretbar. Die Kosten der vorgeschlagenen Kinderzulagen würden sich auf 10,7 Milliarden Franken belaufen, was weit mehr als einer Verdoppelung der gegenwärtig aufgewendeten Mittel von 4 Milliarden Franken entspräche. Weil heute die Familienzulagen zu über 95% von den privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert werden und diese gemäss Initiativkomitee auch in Zukunft nicht stärker belastet werden sollen, gingen die Mehrkosten im Wesentlichen zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Heute wenden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 3,9 Milliarden Franken für die Familienzulagen auf. Die öffentliche Hand müsste demnach 6,8 Milliarden Franken aufbringen. Für den Bund ergäbe das Kosten von 3,4 Milliarden Franken (bei einer hälftigen Aufteilung zwischen Bund und Kantonen) bzw. von 4,6 Milliarden Franken (bei einer Übernahme von zwei Dritteln der Kosten durch den Bund). Berücksichtigt man die weiteren Auswirkungen der höheren Kinderzulagen auf die Staatsrechnung wie Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer und Einsparungen bei den Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, ergibt das eine Nettomehrbelastung von 2,9 Milliarden Franken (bei einer hälftigen Aufteilung) bzw. von 4 Milliarden Franken (bei einer Übernahme von zwei Dritteln). Die dafür notwendigen Mittel müssten angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes durch entsprechende Mehreinnahmen aufgebracht werden. Hierzu kämen in erster Linie Steuererhöhungen in Frage, was zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erhöhung der Fiskalquote führen würde.
Lösung zeichnet sich ab - Verzicht auf Gegenvorschlag Die geltende Verfassungsnorm bietet eine ausreichende Grundlage zur Vereinheitlichung der Familienzulagen. Mit dem auf Grund der parlamentarischen Initiative Fankhauser hängigen Projekt liegt bereits ein Entwurf für ein Bundesgesetz vor. Dieser legt die Mindesthöhe der Kinderzulagen auf 200 Franken und diejenige der Ausbildungszulagen auf 250 Franken pro Kind und Monat fest. Finanziert werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden. Für Selbständigerwerbende und für Nichterwerbstätige können die Kantone eine Einkommensgrenze vorsehen. Der Gesetzesentwurf bildet eine Basis für die Erarbeitung einer konsensfähigen und volkswirtschaftlich tragbaren Lösung. Deshalb unterbreitet der Bundesrat keinen Gegenvorschlag.
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Auskünfte : Tel. 031 322 91 47 Jost Herzog, Chef der Zentralstelle für Familienfragen Bundesamt für Sozialversicherung