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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Die 10. Weltklimakonferenz in Buenos Aires – ein historischer Wendepunkt

Bern (ots)

Die zehnte Vertragsstaatenkonferenz der
UNO-Klimakonvention tagt vom 6. bis 17. Dezember in Buenos Aires 
(Argentinien). Durch das bevorstehende Inkrafttreten des 
Kyoto-Protokolls – einem entscheidenden Schritt im Kampf gegen die 
Erwärmung des Klimas – gewinnt der Gipfel zusätzlich an Bedeutung. 
Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass möglichst bald mit 
Gesprächen über die Massnahmen begonnen wird, die nach 2012 
insbesondere von den Schwellenländern getroffen werden müssen. 
Bundesrat Moritz Leuenberger wird die Schweiz am Klimagipfel 
vertreten.
Anlässlich der Weltklimakonferenz in Buenos Aires wird das 
zehnjährige Bestehen der UNO-Klimakonvention (Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über Klimaänderungen) gefeiert; zudem sollen die 
nächsten Etappen der internationalen Klimapolitik festgelegt werden. 
Dabei will sich die Schweizer Delegation für den raschen Beginn der 
Diskussionen über die zukünftigen Reduktionssziele für 
Treibhausgasemissionen einsetzen. Nach Ansicht der Schweiz ist die 
Teilnahme der Entwicklungsländer im nächsten Verpflichtungszeitraum, 
d.h. nach 2012, unumgänglich. Ab ca. 2015 wird nämlich die Hälfte 
der weltweiten Treibhausgasemissionen aus den Entwicklungsländern 
kommen. Bundesrat Moritz Leuenberger wird am Ministertreffen 
teilnehmen, das vom 15. bis 17. Dezember stattfindet. Am 16. 
Dezember moderiert er ein Rundtischgespräch über neue Technologien 
zum Kampf gegen Klimaänderungen. Ausserdem sind mehrere bilaterale 
Treffen geplant.
Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls
Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls (siehe Kasten 1) im 
Februar 2005 beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue 
Ära. Damit die Industrieländer den Verpflichtungen nachkommen 
können, die sie mit der Ratifizierung des Protokolls eingegangen 
sind, müssen sie nun konkrete Massnahmen zur Verringerung ihrer 
Treibhausgasemissionen treffen. Das Reduktionsziel muss im ersten 
Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 zwingend erreicht werden, 
da sonst Sanktionen drohen. Das Inkrafttreten des Protokolls ist 
eine Bekräftigung für die Klimapolitik der Schweiz. Um ihre eigenen 
Verpflichtungen erfüllen zu können, hat der Bundesrat im Rahmen des 
CO2-Gesetzes vier Varianten mit Massnahmen zur CO2-Reduktion in die 
Vernehmlassung geschickt, da CO2 das häufigste Treibhausgas in der 
Schweiz ist (über 80% der Gesamtemissionen). Nach Abschluss des 
Vernehmlassungsverfahrens am 20. Januar 2005 wird der Bundesrat die 
zur Erreichung der Reduktionsziele geeignetste Variante auswählen.
Bern, 1. Dezember 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
Pressedienst des UVEK, Tel. 031 322 55 11
Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor des BUWAL, Tel. 079 277 51 
88
Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales des 
BUWAL, Tel. 079 687 11 68
José Romero, Sektion Konventionen, BUWAL, Tel. 079 251 90 69
Beilagen: 
Kasten 1: Das Protokoll von Kyoto 
Kasten 2: Treibhausgase in der Schweiz 2002: leichter Rückgang 
gegenüber 1990
Internet: 
Umsetzung des CO2-Gesetzes: Der Bundesrat schickt vier Varianten in 
die Vernehmlassung 
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/index.html
Klimaschutzmassnahmen in der Schweiz: 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/imperia/md/content/buwalcontent/folder/04-06-11co2/d2.pdf
Konktamöglichkeiten mit der Schweizer Delegation während der 
Klimakonferenz (vom 6. bis am 17. Dezember) Achtung: 
Zeitverschiebung 4 Stunden.
•	Catherine Bellini, persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat 
Moritz Leuenberger. Sie ist in Buenos Aires präsent vom 15. bis 17. 
Dezember. Tel. 079 408 69 04
•	Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor BUWAL. Er ist in 
Buenos Aires präsent vom 15. bis 17. Dezember. Tel. 079 277 51 88
•	Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales 
des BUWAL. Er ist in Buenos Aires präsent vom 6. bis 17. Dezember. 
Tel. 079 687 11 68
•	Elisabeth Maret, Informationsbeauftragte BUWAL, Tel. 031 
323 28 69
Kasten 1: Das Protokoll von Kyoto Seit Beginn des 
Industriezeitalters hat sich das Klima durch die Zunahme der 
Treibhausgase in der Atmosphäre ohne jeden Zweifel verändert. Laut 
Schätzungen der Wissenschaftler könnten die Temperaturen weltweit 
bis zum Ende des Jahrhunderts durchschnittlich zwischen 1,4°C und 
5,8°C steigen. Die Auswirkungen eines solchen Temperaturanstiegs 
wären in der Schweiz aufgrund des empfindlichen alpinen Ökosystems 
besonders deutlich zu spüren. So sind die Temperaturen seit Beginn 
des 20. Jahrhunderts weltweit im Durchschnitt um 0,6 °C gestiegen, 
in der Schweiz hingegen um 1,4 ° C.
Um die Treibhausgasemissionen weltweit zu reduzieren und auf diese 
Weise die Erderwärmung einzudämmen, wurde vor zehn Jahren das 
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 
angenommen. 1997 folgte darauf die Annahme des Protokolls von Kyoto, 
das für die Industriestaaten verbindliche Reduktionsziele für einen 
ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 festlegt. Die 
Massnahmen für den Zeitraum nach 2012 sollen zu einem späteren 
Zeitpunkt verhandelt werden. Nachdem Russland das Protokoll 
ratifiziert hat, kann es nun am 16. Februar 2005 in Kraft treten.
Zusätzlich zu den nationalen Reduktionsmassnahmen sieht das 
Protokoll flexible Mechanismen vor, mit denen Staaten 
Emissionsgutschriften schaffen und austauschen können. Die von 
einzelnen Staaten oder Unternehmen bezeichneten Kohlenstoff-Senken – 
wie beispielsweise Wälder, die so bewirtschaftet werden, dass sie 
mehr CO2 absorbieren – können ebenfalls zur Erfüllung des 
Reduktionsziels angerechnet werden.
Die Schweiz hat sich – wie die Europäische Union – verpflichtet, 
ihre Treibhausgasemissionen um 8% im Vergleich zu 1990 zu 
reduzieren. Da der Ausstoss an Kohlendioxid (CO2) in der Schweiz 
mehr als 80% aller Treibhausgasemissionen ausmacht, dürfte das Ziel 
hauptsächlich durch die Umsetzung des CO2-Gesetzes erreicht werden 
können. Letzteres sieht vor, dass der CO2-Ausstoss bis 2010 um 10% 
niedriger sein muss als 1990.
Die Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen wird auf der Grundlage 
von Sachverständigenberichten und Treibhausgasinventaren überwacht, 
die von jedem Vertragsstaat des Übereinkommens aufgestellt werden. 
Erfüllt ein Staat die Reduktionsziele im Zeitraum zwischen 2008 und 
2012 nicht, so wird er beispielweise durch die Einschränkung der 
Nutzung der „flexiblen Mechanismen“ sanktioniert. Siehe auch:
Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls: http://www.umwelt-
schweiz.ch/imperia/md/content/buwalcontent/folder/04-10-20co2/d-
faktenblatt-3.pdf
Kohlenstoff-Senken: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_klima/politik/And_Mass/index.html
 unter Forstpolitik
Kasten 2: Treibhausgase in der Schweiz 2002: leichter Rückgang 
gegenüber 1990 Wie alle Vertragsstaaten der UNO-Klimakonvention muss 
die Schweiz jedes Jahr ein nationales Inventar ihrer 
Treibhausgasemissionen aufstellen. Das Kyoto-Protokoll hält fest 
welche Gase erfasst werden müssen. Es sind dies: Kohlendioxyd (CO2), 
Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte 
Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe 
(PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).
2002 betrugen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz insgesamt 
52,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, d.h. 1,1 Millionen Tonnen 
weniger als 2001. Mit diesem Rückgang wurde allerdings nur der fast 
identische Anstieg zwischen 2000 und 2001 wieder wettgemacht. Im 
Jahr 2002 lagen die Emissionen um 1,7% unter dem Stand von 1990. Der 
Emissionsrückgang zwischen 2001 und 2002 ist auf den 
verhältnismässig milden Winter und die schwierige Wirtschaftslage 
zurückzuführen. Seit 1990 bewegt sich der Gesamtausstoss an 
Treibhausgasen in der Schweiz innerhalb einer engen Bandbreite 
zwischen 51,7 und 54,9 Millionen Tonnen (1990: 53,1 Millionen 
Tonnen).
Die Schweiz wird ihre Kyoto-Verpflichtungen einhalten, wenn es ihr 
gelingt, die Ziele des CO2-Gesetzes zu erreichen.
Siehe auch: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_klima/daten/thg-inv/index.html

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