Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Technische Entwicklungen verändern Lärmschutz
Bern (ots)
Beim zivilen Schiesslärm, dem Schallschutz an Gebäuden und den Lärmberechnungen soll die Lärmschutz-Verordnung den heutigen Anforderungen angepasst werden. Das UVEK hat die Änderungen in Anhörung geschickt.
Die Lärmschutz-Verordnung wird in folgenden Punkten revidiert: Beurteilung des Lärms des zivilen Schiesswesens künftig nach Waffenkategorien, nicht mehr nach Schussdistanzen. Damit fallen neu auch kleinkalibrige Waffen, die für kürzere Distanzen verwendet werden, unter die Beurteilung. Sanierungsfrist für Kleinkaliber-Schiessanlagen bis 1. Dezember 2011.
Beim Schallschutz werden die Schalldämmwerte verschärft und an den Stand der Technik heutiger Fenster angepasst.
Die Berechnungsverfahren für Lärm sind künftig nicht mehr in der Lärmschutz-Verordnung festgeschrieben, sondern werden jeweils gemäss neuestem Wissensstand durch das BUWAL festgelegt.
Die Anhörung der Änderungen der Lärmschutz-Verordnung dauert bis am 31. August 2005.
Bern, 15. Juni 2005 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hans Bögli, Abteilung Lärmbekämpfung BUWAL, Tel. 031 322 93 70 Marc-Herman Schaffner, Abteilung Lärmbekämpfung BUWAL, Tel. 031 322 68 79
Beilagen: Änderung der Lärmschutz-Verordnung LSV Erläuternder Bericht zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung LSV Die Beilagen sind zu finden unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050615/01170/index.html