Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
UVEK (BUWAL) - Handhabung von Sonderabfällen wird vereinfacht, Entsorgung von Altholz oder Pneus besser kontrolliert
Bern (ots)
Der Verkehr mit Sonderabfällen wird für die Wirtschaft, die Kantone und den Bund erleichtert, unter anderem mit online verfügbaren Begleitscheinen. Dies legt die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) fest, die der Bundesrat heute per 1. Januar 2006 erlassen hat. Für die Entsorgung problematischer Massenabfälle wie Altholz, Autowracks oder Pneus bringt die VeVA, wie von der Wirtschaft und den Kantonen verlangt, bessere Kontrollen.
Mehr als 120 000 kleine und mittlere Unternehmen sowie Grossbetriebe geben in der Schweiz jährlich rund 1,1 Millionen Tonnen Sonderabfälle zur Entsorgung an rund 600 Betriebe ab. Beispiele für solche Sonderabfälle sind Altöl, Autobatterien, Farbreste oder Elektrofilterasche aus Kehrichtverbrennungsanlagen. Der Bund und die Kantone kontrollieren deren Entsorgung. Die vom Bundesrat genehmigte neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ersetzt die bestehende Regelung (VVS) aus dem Jahr 1986. Die Totalrevision wurde notwendig, weil sich die technischen Möglichkeiten der Verwertung und Beseitigung von Abfällen verändert haben, ebenso die internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen.
Administrative Erleichterungen bei Sonderabfällen Die VeVA bringt administrative Erleichterungen für die Wirtschaft, die Kantone und den Bund. Gleichzeitig werden die gut eingeführten und wirksamen Kontrollen beibehalten: Um die umweltverträgliche Entsorgung sicherzustellen, müssen KMU und Industriebetriebe für die Weitergabe ihrer Sonderabfälle weiterhin Begleitscheine verwenden; diese geben Aufschluss über die Herkunft, den Zielort und die Art des Sonderabfalls. Dieses Verfahren hat sich bewährt, neu sind die Begleitscheine auch online erhältlich und können elektronisch verarbeitet werden. Mit einem eigens entwickelten Informatiktool (http://www.veva-online.ch) wird die für Entsorgungsunternehmen obligatorische Meldung über angenommene und entsorgte Sonderabfälle erleichtert. Auch die Erteilung der Betriebsbewilligungen durch die Kantone wird so einfacher.
Bewilligungen neu auch für Altholz, Pneus, Autowracks und alte Kabel Nebst Sonderabfällen wird in der Abfallverordnung VeVA neu auch der Verkehr mit problematischen Massenabfällen geregelt, z.B. Altholz, Pneus, Autowracks oder alte Kabel. Grund: Die Wirtschaft hatte gleich wie die Kantone bessere Kontrollen gewünscht, damit Umweltbelastungen oder Missbrauch bei der Entsorgung vermieden werden. Betriebe, die solche Abfälle entsorgen, benötigen in Zukunft eine Bewilligung des Kantons. Für die etwa 200 Firmen, die Elektronikschrott verwerten, gilt bereits heute eine entsprechende Regelung. Im Inland sind für die Weitergabe dieser Abfälle wie bis anhin keine Begleitscheine nötig.
Abfall-Exporte nur, wenn die Entsorgung im Ausland umweltverträglich ist In die neue Verordnung integriert werden geltende Bestimmungen aus internationalen Abkommen im Abfallbereich. Dies sind das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung und die OECD-
Beschlüsse zur Kontrolle der Abfallentsorgung. Exporte von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen werden nur bewilligt, wenn das Bestimmungsland der OECD angehört und die umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung im Ausland sichergestellt ist. Diese Bewilligungen erteilt das BUWAL.
Bern, 22. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Mathias Tellenbach, Chef Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle BUWAL, 031 322 93 10 Beat Frey, Sektion Industrie und Gewerbeabfälle BUWAL, 031 322 69 61
Beilage: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050622/01171/index.html
Internet: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/verkehr/index.html