Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
UVEK - Waldgesetzrevision: Bund konzentriert Kräfte auf Schutzwald und biologische Vielfalt Wirtschaft wird gezielt gestärkt
Bern (ots)
Der Bund will jene Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft sichern, die der Allgemeinheit zugute kommen. Zudem soll die Schweizer Waldwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen erhalten, damit wieder vermehrt Holz genutzt wird. Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision des Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Seit der Inkraftsetzung des heutigen Waldgesetzes im Jahr 1993 sind die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald vielfältiger und intensiver geworden: Der Wald soll bewohnte Gebiete und die immer stärker befahrenen Verkehrswege vor Naturgefahren schützen, der Erholung dienen, sauberes Trinkwasser liefern und einen abwechslungsreichen Lebensraum bieten. Auf der anderen Seite verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage vieler Forstbetriebe, da der Wald in der Schweiz kaum noch gewinnbringend bewirtschaftet werden kann. Deshalb wird er als Holzlieferant zu wenig genutzt; die Pflege des Waldes leidet. Dazu beigetragen haben die seit Jahren sinkenden Holzpreise und extreme Naturereignisse wie der Orkan Lothar im Jahre 1999.
Zur Lösung der dringendsten Probleme will der Bund das Waldgesetz teilweise revidieren. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung heute in die Vernehmlassung geschickt. Basis für die Revision ist primär das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH), welches in den Jahren 2002 und 2003 vom BUWAL gemeinschaftlich erarbeitet wurde u.a. mit Vertretern des Waldsektors, der Landwirtschaft, der Holzwirtschaft, der Umweltverbände, der Forschung und der politischen Parteien.
Konzentration auf Leistungen von hohem öffentlichem Interesse Ziel der Gesetzesrevision ist, den Schutz vor Naturgefahren und die biologische Vielfalt des Waldes zu sichern, also jene Funktionen des Waldes, die der Allgemeinheit dienen. Gleichzeitig will der Bund der Waldwirtschaft durch verbesserte Rahmenbedingungen ermöglichen, effizienter zu werden und damit die Holznutzung ankurbeln. An seiner Sitzung hat der Bundesrat auch die Variante geprüft, welche Folgen ein völliger Verzicht auf Bundessubventionen und ein Rückzug von allen Vorschriften für die Waldbewirtschaftung hätte. Auf einen solchen Schritt will der Bundesrat verzichten. Die Kernpunkte der Vorlage sind:
Bezüglich Umwelt Der Bund konzentriert seine Kräfte und finanziellen Mittel künftig auf jene Leistungen des Waldes, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Zu diesen gemeinwirtschaftlichen Leistungen gehört der "Schutz vor Naturgefahren" und die "biologische Vielfalt des Waldes". Damit der Bund seine Ziele erreichen kann, verlangt er von den Kantonen die Ausscheidung sowie die Erhaltung und Verbesserung von Schutzwäldern und in angemessener Weise von Waldreservaten. Der Bund legt Kriterien fest für die Anforderungen an den naturnahen Waldbau. Der Wald ist naturnah zu bewirtschaften, und zwar so, dass er gemäss dem Grundsatz der Nachhaltigkeit seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann. Als Ersatz für bewilligte Rodungen besteht heute die Pflicht, in der Nähe eine gleich grosse Fläche aufzuforsten. Wo der Wald erheblich zunimmt (heute in den Alpen, im Jura und auf der Alpensüdseite), soll diese Pflicht gelockert werden. In Gebieten, in denen eine erhebliche Zunahme der Waldfläche unerwünscht ist, können die Kantone die Grenze zwischen Wald und anderen Nutzungszonen definitiv festlegen. Damit kann neu entstehender Wald jederzeit wieder entfernt werden. Bis anhin war dies nur zwischen Wald und Bauzonen möglich. Bezüglich Wald- und Holzwirtschaft Der Entwurf des Waldgesetzes sieht die Möglichkeit von Kahlschlägen in der Grösse von zwei Hektaren vor (ca. 2,5 Fussballfelder). Dies soll den Einsatz von effizienten Holzernte-Methoden ermöglichen. Zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten werden geschützte Herkunftsbezeichnungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte eingeführt. Für kommerzielle Holzernte- und Motorsägearbeiten im Wald soll neu ein obligatorischer Ausbildungsnachweis eingeführt werden. Bezüglich Finanzierung Das Waldgesetz wird der neuen Finanz- und Aufgabenteilung (NFA) angepasst. Demnach sollen Abgeltungen und Finanzhilfen künftig in der Regel mittels Programmvereinbarungen an die Kantone ausgerichtet werden, und zwar in Form von Globalbeiträgen und Pauschalen.
Die Konzentration des Bundes auf Schutzwald und Biodiversität hat einen teilweisen Wegfall von staatlicher Unterstützung im privatwirtschaftlichen Bereich zur Folge. Der laufende Strukturwandel in der Waldwirtschaft wird dadurch verstärkt. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot. Angesichts der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes wird die Vorlage finanzneutral gehalten. Aus ordnungspolitischen Überlegungen (Eingriffe des Bundes in die Marktwirtschaft) verzichtet der Bundesrat auf die im Waldprogramm Schweiz geforderte Ausweitung der Investitionskredite auf Teile der Holzwirtschaft. Die Vernehmlassung dauert vier Monate.
Bern, 29. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88 Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 67 Werner Schärer, Forstdirektor BUWAL, 031 324 78 36 Beilagen: Vernehmlassungsunterlagen http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050629/01176/index.html