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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

UVEK - Waldgesetzrevision: Bund konzentriert Kräfte auf Schutzwald und biologische Vielfalt – Wirtschaft wird gezielt gestärkt

Bern (ots)

Der Bund will jene Leistungen des Waldes und der
Waldwirtschaft sichern, die der Allgemeinheit zugute kommen. Zudem 
soll die Schweizer Waldwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen 
erhalten, damit wieder vermehrt Holz genutzt wird. Der Bundesrat hat 
heute eine Teilrevision des Waldgesetzes in die Vernehmlassung 
geschickt.
Seit der Inkraftsetzung des heutigen Waldgesetzes im Jahr 1993 sind 
die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald vielfältiger und 
intensiver geworden: Der Wald soll bewohnte Gebiete und die immer 
stärker befahrenen Verkehrswege vor Naturgefahren schützen, der 
Erholung dienen, sauberes Trinkwasser liefern und einen 
abwechslungsreichen Lebensraum bieten. Auf der anderen Seite 
verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage vieler Forstbetriebe, 
da der Wald in der Schweiz kaum noch gewinnbringend bewirtschaftet 
werden kann. Deshalb wird er als Holzlieferant zu wenig genutzt; die 
Pflege des Waldes leidet. Dazu beigetragen haben die seit Jahren 
sinkenden Holzpreise und extreme Naturereignisse wie der Orkan 
Lothar im Jahre 1999.
Zur Lösung der dringendsten Probleme will der Bund das Waldgesetz 
teilweise revidieren. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung heute 
in die Vernehmlassung geschickt. Basis für die Revision ist primär 
das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH), welches in den Jahren 2002 und 
2003 vom BUWAL gemeinschaftlich erarbeitet wurde u.a. mit Vertretern 
des Waldsektors, der Landwirtschaft, der Holzwirtschaft, der 
Umweltverbände, der Forschung und der politischen Parteien.
Konzentration auf Leistungen von hohem öffentlichem Interesse Ziel 
der Gesetzesrevision ist, den Schutz vor Naturgefahren und die 
biologische Vielfalt des Waldes zu sichern, also jene Funktionen des 
Waldes, die der Allgemeinheit dienen. Gleichzeitig will der Bund der 
Waldwirtschaft durch verbesserte Rahmenbedingungen ermöglichen, 
effizienter zu werden und damit die Holznutzung ankurbeln. An seiner 
Sitzung hat der Bundesrat auch die Variante geprüft, welche Folgen 
ein völliger Verzicht auf Bundessubventionen und ein Rückzug von 
allen Vorschriften für die Waldbewirtschaftung hätte. Auf einen 
solchen Schritt will der Bundesrat verzichten. Die Kernpunkte der 
Vorlage sind:
Bezüglich Umwelt • Der Bund konzentriert seine Kräfte und 
finanziellen Mittel künftig auf jene Leistungen des Waldes, die der 
Allgemeinheit zu Gute kommen. Zu diesen gemeinwirtschaftlichen 
Leistungen gehört der "Schutz vor Naturgefahren" und die 
"biologische Vielfalt des Waldes". Damit der Bund seine Ziele 
erreichen kann, verlangt er von den Kantonen die Ausscheidung sowie 
die Erhaltung und Verbesserung von Schutzwäldern und – in 
angemessener Weise – von Waldreservaten. • Der Bund legt Kriterien 
fest für die Anforderungen an den naturnahen Waldbau. Der Wald ist 
naturnah zu bewirtschaften, und zwar so, dass er gemäss dem 
Grundsatz der Nachhaltigkeit seine Funktionen dauernd und 
uneingeschränkt erfüllen kann. • Als Ersatz für bewilligte Rodungen 
besteht heute die Pflicht, in der Nähe eine gleich grosse Fläche 
aufzuforsten. Wo der Wald erheblich zunimmt (heute in den Alpen, im 
Jura und auf der Alpensüdseite), soll diese Pflicht gelockert 
werden. • In Gebieten, in denen eine erhebliche Zunahme der 
Waldfläche unerwünscht ist, können die Kantone die Grenze zwischen 
Wald und anderen Nutzungszonen definitiv festlegen. Damit kann neu 
entstehender Wald jederzeit wieder entfernt werden. Bis anhin war 
dies nur zwischen Wald und Bauzonen möglich. Bezüglich Wald- und 
Holzwirtschaft • Der Entwurf des Waldgesetzes sieht die Möglichkeit 
von Kahlschlägen in der Grösse von zwei Hektaren vor (ca. 2,5 
Fussballfelder). Dies soll den Einsatz von effizienten 
Holzernte-Methoden ermöglichen. • Zur Verbesserung der 
Absatzmöglichkeiten werden geschützte Herkunftsbezeichnungen für 
forstwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte 
eingeführt. • Für kommerzielle Holzernte- und Motorsägearbeiten im 
Wald soll neu ein obligatorischer Ausbildungsnachweis eingeführt 
werden. Bezüglich Finanzierung • Das Waldgesetz wird der neuen 
Finanz- und Aufgabenteilung (NFA) angepasst. Demnach sollen 
Abgeltungen und Finanzhilfen künftig in der Regel mittels 
Programmvereinbarungen an die Kantone ausgerichtet werden, und zwar 
in Form von Globalbeiträgen und Pauschalen.
Die Konzentration des Bundes auf Schutzwald und Biodiversität hat 
einen teilweisen Wegfall von staatlicher Unterstützung im 
privatwirtschaftlichen Bereich zur Folge. Der laufende 
Strukturwandel in der Waldwirtschaft wird dadurch verstärkt. Dies 
hat unter anderem Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot. 
Angesichts der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes wird die 
Vorlage finanzneutral gehalten. Aus ordnungspolitischen Überlegungen 
(Eingriffe des Bundes in die Marktwirtschaft) verzichtet der 
Bundesrat auf die im Waldprogramm Schweiz geforderte Ausweitung der 
Investitionskredite auf Teile der Holzwirtschaft. Die Vernehmlassung 
dauert vier Monate.
Bern, 29. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
•	Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
•	Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 67
•	Werner Schärer, Forstdirektor BUWAL, 031 324 78 36
Beilagen: 
•	Vernehmlassungsunterlagen
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050629/01176/index.html

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