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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL - Freisetzungsversuch ETH 2004 Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt

Bern (ots)

Bern, 8. September 2005
Die Sicherheitsmassnahmen beim Freisetzungsversuch mit transgenem 
KP4-Weizen in Lindau haben sich bewährt; eine unkontrollierte 
Verbreitung von Pflanzenmaterial aus der Versuchsfläche konnte 
verhindert werden. Diese Bilanz zieht das BUWAL als Aufsichtsbehörde 
anlässlich der Präsentation der Resultate des Feldexperiments durch 
die ETH Zürich; es stützt sich dabei auf die Erkenntnisse der 
Begleitgruppe, die den Versuch überwachte.
Vom 18. März bis 20. Juli 2004 wurden von der ETH Zürich in 
Lindau/ZH transgene Weizenpflanzen im Freilandversuch getestet. Das 
BUWAL hatte diesen Versuch im Oktober 2003 bewilligt; es war zudem 
Aufsichtsbehörde und hatte gemäss Freisetzungsverordnung den Versuch 
zu überwachen. Dazu setzte das BUWAL eine 5-köpfige Begleitgruppe 
ein (siehe Kasten). Diese besuchte in regelmässigen Abständen die 
Versuchsfläche und kontrollierte, ob die Vorschriften der 
Freisetzungsverordnung sowie die Auflagen der Verfügung vom 30. 
Oktober 2003 eingehalten wurden.
Zur Gewährleistung der Biosicherheit waren vom BUWAL verschiedene 
Massnahmen verfügt worden, welche die ETH Zürich grösstenteils 
selbst vorgeschlagen hatte z.B. das Aufstellen pollendichter Zelte 
während der Blühphase zur Verhinderung von Pollenflug, das Anbringen 
eines Vogelnetzes zum Schutz der Keimlinge oder die Anlage einer 
Mantelsaat.
Das BUWAL kommt – gestützt auf die Arbeiten der Begleitgruppe zum 
Schluss, dass durch diese Sicherheitsmassnahmen ein Entweichen von 
transgenem Pflanzenmaterial aus der Versuchsfläche nach dem Stand 
der Wissenschaft verhindert wurde. Trotz teils schwierigen 
Situationen bei der Besetzung des Geländes oder Demonstrationen gab 
es nie einen Grund, den Versuch abzubrechen. Zudem wurden wertvolle 
Erkenntnisse zur Biosicherheit gewonnen. So hat sich gezeigt, dass 
der Einsatz männlich steriler Pflanzen als Überwachungsmassnahme des 
Pollenfluges zu empfehlen ist: Sie registrieren umherfliegende 
befruchtungsfähige Pollen sehr sensibel. Darüber hinaus zeichnet es 
sich nach Auswertung der ersten Bodenproben bereits ab, dass die 
oberen Bodenschichten sterilisiert werden müssen; ansonsten lässt 
sich keimfähiges oder transgenes Pflanzenmaterial nur unvollständig 
aus dem Boden entfernen.
Derzeit ist die ETH noch daran, den Boden nach dem Verbleib von 
transgenem DNA zu untersuchen. Diese Analysen werden im Frühjahr 
2006 abgeschlossen. Die Begleitgruppe wird die Resultate dieser 
Untersuchungen bewerten und dem BUWAL darüber gesondert Bericht 
erstatten. Mit Abgabe dieses abschliessenden Berichtes wird die 
Arbeit der Begleitgruppe beendet sein und die Gruppe aufgelöst 
werden.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Beilage
•	Bericht der Aufsichtsbehörde zum Freisetzungsversuch
Auskünfte
•	Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, 
Biotechnologie, Tel. 079 415 99 62
•	Andrea Raps, Sektion Biotechnologie, Tel. 031 322 22 38
Die Mitglieder der Begleitgruppe
•	Andrea Raps, zuständig für den Vollzug der 
Freisetzungsverordnung beim BUWAL, Präsidentin
•	Daniel Fischer, zuständig für den kantonalen Vollzug der 
Freisetzungsverordnung bei der Fachstelle für Biologische 
Sicherheit, FBS, des Kantons Zürich
•	Angelika Hilbeck, EcoStrat GmbH, wissenschaftliche Expertin 
auf dem Gebiet der Biosicherheit von GVO
•	Felix Winkenbach, Schweizerische Hochschule für 
Landwirtschaft, Zollikofen, wissenschaftlicher Experte auf den 
Gebieten Biologie und Ökologie
•	Willy Flammer, Gemeindepräsident von Lindau, der 
Standortgemeinde des Freisetzungsversuchs

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