Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL - Einigung auf neuen Massnahmenplan Kormoran: an Seen brüten lassen, Abwehr an den Flüssen
Bern (ots)
Bern, 15. September 2005
Abwehrmassnahmen gegen Fisch fressende Kormorane sind neu auch für den Sommer schweizweit geregelt: Wie im Winter sind sie an Fliessgewässern und Kleinseen möglich; an grösseren Seen und Fluss- Stauen sollen Kormorane und andere Wasservögel jedoch nicht gestört werden und brüten können. Dies sieht der neue Kormoran- Massnahmenplan vor, der unter Leitung des BUWAL von Vertretern aus Fischerei, Vogelschutz und Kantonen erarbeitet wurde. Der Massnahmenplan trägt dem Umstand Rechnung, dass Kormorane heute vermehrt auch den Sommer hindurch in der Schweiz bleiben. Als weitere Neuerung sieht er die Bildung eines Konfliktlösungsausschusses vor.
Kormorane und Fischer nutzen ein und dieselbe Ressource: Fisch. Pro Tag frisst der Kormoran rund 500 Gramm. Interessenkonflikte sind denn auch programmiert. Ein erster Massnahmenplan aus dem Jahr 1995 hat daher Leitlinien zum Lenken der Kormoranbestände gesetzt, so dass andere Wasservögel nicht gestört und gefährdete Fischbestände geschützt werden. Die damaligen Leitlinien wurden in allen Kantonen umgesetzt und haben sich bewährt, wie Erfolgskontrollen zeigen. Inzwischen hat sich die Situation jedoch weiter entwickelt: Kormorane sind zunehmend auch im Sommer in der Schweiz anzutreffen (siehe Kasten). Deshalb hat die Arbeitsgruppe "Kormoran und Fischerei" mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Vogelschutz, Fischerei und Forschung den Massnahmenplan von 1995 überprüft und den veränderten Bedingungen angepasst.
Ziel des Massnahmenplans ist es, die Kormoranbestände umzulenken: weg von den so genannten «Eingriffsgebieten» Fliessgewässern und Kleinseen mit einer Fläche von weniger als 50 Hektaren und damit gefährdeten Fischbeständen , hin zu den «Nicht-Eingriffsgebieten» Seen mit einer Fläche von mehr als 50 Hektaren und Fluss-Stauen. Diese Unterteilung, welche für den Winter bereits seit 1995 gilt, wird nun neu auch auf die Sommermonate ausgedehnt. Kormorane lassen sich durch menschliche Präsenz am Ufer oder in Booten, durch Schreckschüsse, aber auch mit Abschüssen von den Eingriffgebieten fern halten. In den grösseren Seen und Fluss-Stauen sollen die Kormoranbestände überwacht werden und ganzjährig vor Störungen geschützt bleiben. Mit dieser Massnahme werden auch andere Wasservogelarten dieser Lebensräume vor Beeinträchtigungen bewahrt.
Konfliktlösungsausschuss für unvorhersehbare Situationen Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Entwicklung der Kormoranpopulationen und deren Verhalten schwer prognostizierbar sind. Aus diesem Grund sieht der überarbeitete Massnahmenplan als weitere Neuerung vor, dass bei Erfüllen bestimmter Kriterien ein Konfliktlösungsausschuss zusammentritt. Dieser setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des BUWAL, des Schweizerischen Fischereiverbands SFV, des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz, des betroffenen Kantons sowie allfälligen Experten. Der Konfliktlösungsausschuss tritt zusammen, wenn die Anzahl der Kormoran-Kolonien in der Schweiz auf über 4 oder die Zahl der Brutpaare auf über 100 steigt, wenn bei den Berufsfischern grössere Schäden entstehen, oder wenn sonst aussergewöhnliche Problemsituationen festgestellt werden.
Der neue Massnahmenplan 2005 wird von sämtlichen Mitgliedern der Arbeitsgruppe «Kormoran und Fischerei» (siehe Kasten) unterstützt und gilt gegenüber den zuständigen Kantonen als Empfehlung. Einzig der Schweizerische Berufsfischerverband hat dem Bericht nicht zugestimmt.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte Willy Geiger, Vizedirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 00
Bericht Der Bericht Erfolgskontrolle Kormoran und Fischerei sowie neuer Massnahmenplan 2005 kann heruntergeladen werden unter www.umwelt-schweiz.ch/fischerei
Vom Wintergast zum Jahresaufenthalter Seit den 70er-Jahren hat sich der Kormoran zu einem häufigen Wintergast schweizerischer Gewässer entwickelt. Nach einem vorübergehenden Höchststand von über 8000 Kormoranen hat sich der Bestand unterdessen bei rund 5500 Vögeln stabilisiert. Profitiert hat der Kormoran von den damals reichen Fischbeständen vieler überdüngter Seen. Zusammen mit der Nährstoffbelastung sind unterdessen aber auch die Fangerträge der Angel- und Berufsfischerei zurückgegangen. Der Kormoran jedoch ist geblieben. Immer mehr Jungvögel verbringen dabei auch den Sommer in der Schweiz und seit 2001 ist der Kormoran auch ein einheimischer Brutvogel. Im Jahr 2003 brüteten am Neuenburgersee 23 Paare, 2004 waren es bereits 53 Paare mit 100 flüggen Jungen - Angaben für das Jahr 2005 werden in den nächsten Wochen erwartet.
Mitglieder der Arbeitsgruppe «Kormoran und Fischerei» Folgende Organisationen und Amtsstellen haben sich an der Arbeitsgruppe «Kormoran und Fischerei» unter Vorsitz von Willy Geiger, Vizedirektor des BUWAL beteiligt: Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz Schweizerischer Fischerei-Verband SFV Pro Natura Sektion Jagd- und Fischereiverwaltung, Kanton Aargau Fischereiinspektorat, Kanton Bern Fischerei- und Jagdverwaltung, Kanton Luzern Service de la faune, Kanton Neuenburg Kant. Fischereiaufseher, Kanton Schaffhausen Amt für Jagd und Fischerei, Kanton St.Gallen Jagd- und Fischereiverwaltung, Kanton Thurgau Conservation de la faune, Kanton Waadt Fischerei- und Jagdverwaltung, Kanton Zürich Schweizerische Vogelwarte Sempach EAWAG, Abt. Fischereiwissenschaften Schweizerischer Berufsfischerverband. Als einziges Mitglied der Arbeitgruppe trägt der Verband die Beschlüsse des Massnahmenplans nicht mit.