Ein zukunftsfähiger Staat mit starken Gemeinden
Luzern (ots)
Drei Botschaften an den Grossen Rat, zwei Volksabstimmungen im September: So will der Regierungsrat die Strukturen des Kantons an die Bedürfnisse unserer Zeit anpassen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden am 23. September 2001 darüber befinden, ob die Verfassung des Kantons Luzern total revidiert und ob im Rahmen einer Teilrevision das Projekt Gemeindereform verfassungsrechtlich abgestützt wird.
Der Grosse Rat des Kantons Luzern wird seine Mai-Session in Sempach abhalten. An historischer Stätte soll diese Land-Session ganz im Zeichen des Aufbruchs stehen. Der Regierungsrat wird dem Parlament den Entwurf eines Dekrets über die Einleitung der Totalrevision der Staatsverfassung, den Entwurf für eine Änderung der Staatsverfassung (Gemeindebestimmungen) sowie den Entwurf eines Dekrets über die finanzielle Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprojekten unterbreiten. Mit diesen drei Botschaften erfüllt der Regierungsrat wesentliche politische Absichten aus seinem Regierungsprogramm 1999-2003 (Absichten 2 und 4: Zukunftsfähiger Staat", Starke, eigenständige Gemeinden").
Neue Verfassung
Trotz 43 Teilrevisionen entspricht die aus dem Jahr 1875 stammende Verfassung des Kantons Luzern nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe Grundordnung. Sie erfüllt den Zweck, die Grundsätze, die Ziele und die Aufgaben des Staates den Bürgerinnen und Bürgern in leicht verständlicher Sprache darzustellen, nur unzureichend. Eine Totalrevision bietet die Chance, die Grundlagen der staatlichen Organisation und die Zweckbestimmungen zu überprüfen und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Neue Gemeindebestimmungen in der Verfassung
Mit einer Änderung der Staatsverfassung wird der erste Schritt zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Gemeinden gemacht. Eine generelle Auslegeordnung und eine grundsätzliche Diskussion über die Stellung der Gemeinden soll erst im Rahmen der Totalrevision der Verfassung geführt werden.
Die vorliegende Botschaft definiert die Rechtsstellung der Gemeinden und passt - im Sinne einer Nachführung an die Ziele der laufenden Gemeindereform - ihre gesellschaftliche und politische Rolle den aktuellen Gegebenheiten an. Die Grundsätze der Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden werden explizit in die Verfassung aufgenommen. Zudem wird die Pflicht des Staates, die Entwicklung der Gemeinden zu fördern, in der Verfassung verankert.
Die Gemeindeentwicklung wird die Institution Gemeinde" stärken und den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sicherstellen. Die Bevölkerung erhält mit der Volksabstimmung über diese Verfassungsänderung Gelegenheit, sich dazu zu äussern, ob der Kanton die Gemeindeentwicklung im Sinn der Zielsetzungen der Gemeindereform fördern soll oder nicht.
Finanzielle Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprojekten
Der Regierungsrat hat im Planungsbericht B 48 über die Gemeindereform vom 21. März 2000 spezielle finanzielle Mittel für Gemeindefusionen in Aussicht gestellt. Der Grosse Rat hat bei der Behandlung dieses Berichts im Juli des vergangenen Jahres eine Bemerkung überwiesen, die verlangt, dass nicht nur für Gemeindefusionen, sondern auch für die Gemeindezusammenarbeit finanzielle Mittel zugesichert werden.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat nun ein entsprechendes Dekret für einen Kredit von 10 Millionen Franken. Dieser soll bis Ende 2008 befristet werden. Der Kredit soll aufgeteilt werden: 7,5 Millionen für Gemeindefusionen und 2,5 Millionen für die Unterstützung von anderen Formen der Gemeindezusammenarbeit. Das Geld, das für Fusionen reserviert ist, wird nur beim Zustandekommen von entsprechenden Beschlüssen ausbezahlt. Kommen keine Fusionsbeschlüsse zustande, verfallen diese Mittel Ende 2008.
Kontakt:
Beat Hensler, Departementssekretär JGKD, Tel. 041 228 57 82