Speditive Abwicklung der Individuellen Prämienverbilligung im Kanton Luzern: Studie zum Vollzug der Prämienverbilligung liegt vor
Luzern (ots) Im Juni 2000 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die Firma Interface, Institut für Politstudien, Luzern, beauftragt, den Vollzug der Prämienverbilligung im Kanton Luzern zu evaluieren. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Die Luzerner Interface-Studie vertieft und ergänzt eine Untersuchung, welche die gleiche Firma zum gleichen Thema für das Bundesamt für Sozialversicherung erarbeitet hat. Sie gibt Antworten auf die folgenden Fragen: Wie gut werden die Zielgruppen im Kanton Luzern erreicht? Welches sind die Folgen der Bemessung der Anspruchsberechtigung auf Grund von Steuerdaten? Wie effizient ist die Abwicklung der Prämienverbilligung? Die Studie vergleicht zudem das Prämienverbilligungssystem des Kantons Luzern mit denjenigen anderer Kantone.
Die Autoren schätzen, dass im Jahr 2000 rund ein Viertel der steuerpflichtigen Personen, die ein Anrecht auf Prämienverbilligung gehabt hätten, keinen entsprechenden Antrag gestellt haben. Je tiefer die zu erwartenden Beiträge seien, desto weniger würden Gesuche um Prämienverbilligung eingereicht. Als Gründe für den Verzicht auf die Einreichung eines Gesuchs werden genannt: mangelnde Information, Desinteresse sowie der Wunsch nach wirtschaftlicher Selbständigkeit. Es gebe aber auch Personen, die einfach davon ausgehen, dass ihr Einkommen oder Vermögen zu hoch seien. Das Luzerner Antragssystem biete indessen den Vorteil, dass der Bezug von Prämienverbilligungen durch Personen, die in wirtschaftlich guten Verhältnissen leben, im Vergleich zu andern Kantonen eher gering sei. Die Abwicklung der Prämienverbilligung verlaufe im Kanton Luzern zwar speditiv, sei aber mit relativ hohen Vollzugskosten verbunden, nicht zuletzt weil die notwendigen Einwohner- und Steuerdaten nicht zentral verfügbar seien.
Die Ergebnisse dieser Studie werden im Gesundheits- und Sozialdepartement ernst genommen und bei einer nächsten Revision des Prämienverbilligungsgesetzes aufgegriffen. Zur Zeit wird auch geprüft, ob mit verwaltungstechnischen Massnahmen, d.h. ohne Änderung des Gesetzes, gewisse Verbesserungen herbeigeführt werden können.
Hinweis: Die Studie kann beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern bezogen werden.
Kontakt:
Daniel Wicki, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales;
Tel. +41 41 228'60'80.