Familiensplitting: ESTV korrigiert Minderertragsschätzungen
Bern (ots)
Das Familiensplitting verursacht höhere Steuerausfälle als bisher angenommen. Es ist eines der vom Bundesrat nicht favorisierten Modelle im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung. Zusatzberechnungen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zeigten, dass das Familiensplitting in der präsentierten Form den vorgesehenen Rahmen von 1,3 Milliarden Franken um rund 350 Millionen Franken übersteigen würde. Die beiden anderen Modelle, das vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagene Teilsplitting und die Individualbesteuerung, basieren auf korrekten Berechnungen.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat im Zuge der Vorberatung der Reform der Familienbesteuerung der ESTV zahlreiche zusätzliche Berechnungsaufträge erteilt. Dabei hat die ESTV festgestellt, dass sie bei den Berechnungen der Steuerausfälle aus dem Familiensplitting-Modell seit Beginn der Arbeiten (bereits im Expertenbericht Locher von 1999) einer bestimmten Kategorie von Steuerpflichtigen einen falschen Tarif zugeordnet hat. Dies führte dazu, dass das vom Bundesrat zwar nicht favorisierte, aber von der WAK wieder aufgegriffene Familiensplitting als zu günstig dargestellt wurde. Die WAK wurde über den Fehler informiert.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung stehen verschiedene Modelle zur Diskussion: ein Teilsplittingverfahren für Ehepaare, das Familiensplitting und die Individualbesteuerung (http://www.efd.admin.ch). Während bei der Individualbesteuerung alle Steuerpflichtigen grundsätzlich getrennt besteuert werden, mildern die Splittingverfahren die Progression für Paare: Im Familiensplitting werden die von einem Paar mit minderjährigen Kindern erzielten Einkommen zusammengezählt, jedoch nur zum Satz des halben Einkommens besteuert. Das vom Bundesrat auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse bevorzugte Teilsplitting-Verfahren kombiniert einen etwas weniger reduzierten Steuersatz für Ehepaare mit einem erhöhten Kinderabzug (dieser für alle Paare mit Kindern).
Um 20% unterschätzte Steuerausfälle
Während sich die Berechnung der Steuerausfälle beim Teilsplitting richtigerweise auf den durch den Splitting-Effekt korrigierten Tarif abstützte, führte eine falsche Tarifannahme beim Familiensplitting dazu, dass dessen Steuerausfälle um über 20% unterschätzt wurden (1,65 Mrd statt 1,3 Mrd insgesamt, 1,15 Mrd statt 0,9 Mrd für den Bund). In der Botschaft des Bundesrates zum "Steuerpaket 2001" sind keine entsprechenden Berechnungsbeispiele aufgeführt, hingegen im Bericht der "Expertengruppe Locher" und in den Vernehmlassungsunterlagen. Damit Quervergleiche unter den zur Diskussion gestellten drei Modellen möglich sind, wird die ESTV der WAK Zusatzberechnungen liefern und mögliche Korrekturen aufzeigen, mit denen der vorgegebene finanzielle Rahmen eingehalten werden kann. Diese Zahlen werden zu gegebener Zeit von der WAK publiziert werden. Weil das Familiensplitting primär eine sehr grosse Steuerentlastung für Familien mit Kindern bringt, steht nach Auffassung der ESTV eine Reduktion des Kinderabzugs im Vordergrund.
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