Gymnasialverordnung verabschiedet
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung verabschiedet. Die Verordnung, die auf den 1. August 2001 in Kraft tritt, beinhaltet u.a. schulorganisatorische Bestimmungen. Neu kann die Leistungsbeurteilung auch durch einen Lernbericht ergänzt werden und Turnen wird zum Promotionsfach an den Gymnasien.
Im Februar 2001 verabschiedete der Grosse Rat das Gesetz über die Gymnasialbildung, das auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt wird. Auf diesen Zeitpunkt soll auch die zentrale Verordnung zum Vollzug des neuen Gesetzes in Kraft treten. Hauptpunkte des Neuerlasses sind schulorganisatorische Bestimmungen wie die Festlegung der Standorte der Kantonsschulen, der Grundsatz der freien Schulwahl für die Schülerinnen und Schüler, die Regelung der Ausbildungsgänge und der Klassenbestände (mind. 14 und höchstens 24 Lernende).
Turnen wird Promotionsfach
Bei der Leistungsbeurteilung der Lernenden besteht künftig die Möglichkeit, Noten durch Lernberichte zu ergänzen. Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, neben der Sachkompetenz vermehrt auch die Selbst- und Sozialkompetenz einer Schülerin, eines Schülers zu berücksichtigen. Zudem wird in dieser neuen Verordnung das Fach "Turnen und Sport" als Promotionsfach aufgenommen.
Weiter können von nun an in den Luzerner Gymnasien besonders Begabte gefördert werden. Die entsprechenden Bestimmungen bezwecken eine möglichst persönlichkeits- und begabungsspezifische Betreuung und Förderung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Kontakt:
Peter Rothenfluh, Vorsteher Gruppe Gymnasium im Bildungsdepartement,
Tel. +41 41 228 53 54, heute Donnerstag erreichbar zwischen
14 und 16 Uhr.