Ausschreitungen am Bahnhof Luzern: Verfahren abgeschlossen
Luzern (ots)
Die Verfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom letzten Herbst beim Bahnhof Luzern im Anschluss an ein Fussballspiel sind mit wenigen Ausnahmen abgeschlossen. Die beteiligten Jugendlichen wurden mit Einschliessungsstrafen, Arbeitsleistungen und vereinzelt mit Bussen bestraft, die jungen Erwachsenen erhielten Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten, teilweise verbunden mit Bussen. In einzelnen Fällen prüft das Amt für Migration fremdenpolizeiliche Massnahmen.
Am Abend des 14. Oktober 2000 kam es im Anschluss an einen Fussballmatch zwischen dem FC Luzern und dem FC Basel im Gebiet des Bahnhofs Luzern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, an denen sich über 100 Jugendliche und junge Erwachsene beteiligten. Eine Passantin sowie sechs Polizeibeamte wurden verletzt. Im Bereich Bahnhof und in der Altstadt entstand erheblicher Sachschaden.
Die Kantonspolizei zeigte in der Folge 95 Personen wegen Landfriedensbruchs, teilweise zusätzlich wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie wegen Sachbeschädigung an. Bei den Verzeigten handelte es sich in der Mehrzahl um Personen, die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen.
In 64 Fällen waren die Täter jünger als 18 Jahre. Sie wurden durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern beurteilt. 40 Jugendliche wurden mit Einschliessungsstrafen bis zu 1 Monat, mit Arbeitsleistungen und vereinzelt mit Bussen bestraft. 3 Fälle wurden an andere Kantone abgetreten, 2 Jugendliche befinden sich im Ausland und wurden ausgeschrieben. Das Verfahren gegen 16 Jugendliche wurde eingestellt, weil ihnen keine aktive Beteiligung an den Ausschreitungen nachgewiesen werden konnte. 3 Verfahren sind noch hängig.
31 Täter waren im Zeitpunkt der Ausschreitungen älter als 18 Jahre. Diese jungen Erwachsenen fielen deshalb in die Zuständigkeit des Amtsstatthalteramtes Luzern-Stadt. Dieses sprach in 28 Fällen Gefängnisstrafen zwischen 2 und 3 Monaten aus, teilweise verbunden mit Bussen. 2 Fälle wurden an andere Amtsstatthalterämter abgetreten. Der Aufenthaltsort einer beteiligten Person ist unbekannt. Sie wurde ausgeschrieben.
Das Amt für Migration prüft, ob gegen einzelne Beteiligte fremdenpolizeiliche Massnahmen (Ausweisungen, Wegweisungen, Androhung dieser Massnahmen) ergriffen werden müssen.
Kontakt am Montag, 2. Juli 2001, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr: Gisela Jaun, Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt, Tel. +41 41 318 15 58
Urs Baumeler, Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern, Tel. +41 41 228 58 88.