Bevölkerungsschutzprojekt gestartet
Luzern (ots)
Bevölkerungsschutz ist gemäss sicherheitspolitischem Bericht 2000 des Bundes ein System zur Bewältigung von Katastrophen und daraus resultierenden Notlagen. Hauptelemente sind dabei die drei Blaulichtorganisationen Polizei, Feuerwehr und Sanitätsrettungsdienst sowie der Zivilschutz und technische Dienste. Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz soll im Wesentlichen den Kantonen übertragen werden. Der Mitteleinsatz basiert auf der Normallage. In besonderen und ausserordentlichen Lagen werden spezielle Führungsorgane eingesetzt.
Für den Bund ist das System neu. Zur Zeit läuft die Vernehmlassung über das Leitbild und den Gesetzesentwurf. Vorgesehen ist, das neue Gesetz auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat stimmt dem neuen Konzept grundsätzlich zu.
Für den Kanton Luzern ist das System nicht neu. Unter dem Titel "Koordination der Katastrophenhilfe" werden seit 15 Jahren Mittelvorbereitung und -einsatz sowie die Führungsorganisation nach dem nun vorgeschlagenen Prinzip "Bevölkerungsschutz" sichergestellt.
Die bundesweite Reorganisation - mit Schwergewicht im Bereich Zivilschutz - ist Anlass, die Luzerner Katastrophenhilfeorganisation zu überprüfen. Der Regierungsrat hat dafür eine Projektorganisation eingesetzt. Das Projekt wird von Alexander Lieb, kantonaler Sicherheitskoordinator, geleitet. In der Projektorganisation sind alle Partner sowie die Gemeinden vertreten. Mit der Arbeit wird nach der Sommerpause begonnen.
Die in den vergangenen Jahren vorgenommene Lage - und Auftragsanalyse führte - in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägerorganisationen - zu einer organisatorischen, personellen und infrastrukturellen Straffung des Zivilschutzes im Kanton Luzern. Die Zahl der Zivilschutzorganisationen (ZSO) wurde merklich reduziert. Ab dem 1. Januar 2001 findet die Grundausbildung nur noch im Ausbildungszentrum Sempach statt. Die regional angestellten Instruktoren wurden vom Kanton übernommen. Die Verantwortung für die kommunale Grundausbildung gemäss dem Gesetz über zivile Schutzmassnahmen bleibt aber bei den Gemeinden, bzw. bei deren Trägerorganisationen. Dem entsprechend wird der Ausbildungsaufwand weiterhin von diesen bezahlt.
Die bisherigen Anpassungen im Zivilschutzbereich konnten nur so weit gehen, als es die geltende eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zuliess. Das neue Bundesgesetz soll nun den kantonalen Handlungsspielraum ausweiten. Dies ermöglicht es, die Organisation des Luzerner Zivilschutzes grundsätzlich zu überdenken und die kantonale Rechtsgrundlagen anzupassen. Mit deren Inkrafttreten ist frühestens auf 1.1.2004 zu rechnen.
Kontakt:
Alexander Lieb, Tel. +41 41/228 59 21 oder alexander.lieb@lu.ch