Regierungsrat setzt Beteiligung der Krankenversicherer an den Spitalkosten fest
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat in der Auseinandersetzung über die Tarife 2001 für die stationäre Behandlung von Krankenkassenpatienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den allgemeinen Abteilungen der kantonalen Spitäler für das Jahr 2001 entschieden: Krankenversicherer und Staat sollen sich neu mit je 50 Prozent der Kosten für den Spitalaufenthalt übernehmen.
Jedes Jahr muss neu festgelegt werden, welchen Anteil die Krankenversicherer an die Betriebskosten für die stationäre Behandlung von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den allgemeinen Abteilungen eines öffentlichen Spitals leisten müssen. Was die Tarife 2001 betrifft, nahmen die kantonalen Spitäler bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 mit dem Zentralschweizerischen Krankenkassenverband Verhandlungen auf. Da es zu keiner Einigung gekommen ist, stellten die öffentlichen Spitäler beim Regierungsrat ein Gesuch um Festsetzung der Tarife.
Die Regierung hat entschieden
Diesen Entscheid hat nun der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 28. August 2001 gefällt. Er hiess die Anträge der kantonalen öffentlichen Spitäler gut. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherer neu 50 Prozent der Kosten tragen müssen. Bisher war es nur 46 Prozent für das Kantonsspital Luzern und das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen sowie 44 Prozent für die Höhenklinik Montana und die Kantonalen Psychiatrische Klinik St. Urban. Allerdings geht es mit diesem Entscheid weder um eine Verteuerung noch um eine Einsparung der Kosten im Gesundheitswesen. Vielmehr betrifft er die Frage, wer wieviel an die Finanzierung der Spitalkosten beitragen muss. Oder anders gesagt: Ein tieferer Beitrag der Krankenversicherer an diese - ausgewiesenen - Kosten erhöht den Beitrag des Staates (sprich Steuerzahler).
Mit der Aufteilung von je 50 Prozent der Kosten auf Staat und Krankenversicherer handelt der Regierungsrat verhältnismässig. Die in den letzten Jahren sehr geringe Kostenbeteiligung der Krankenversicherer wurde schrittweise an die gesetzlich höchstmögliche Quote von 50 Prozent angepasst. Damit handelt der Regierungsrat im Sinne des KVG. Ergänzend sei erwähnt, dass heute die Durchschnittsprämien im Kanton Luzern einen Drittel unter dem Schweizerischen Mittel liegen.
Kritik an Preisüberwacher und Rechtsprechung
Mit diesem Entscheid wird die Rechtsprechung des Bundesrates und die Empfehlungspraxis der eidgenössischen Preisüberwachung grundlegend kritisiert. Die Tariffestsetzung bei den öffentlichen Spitälern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist nach wie vor sehr komplex. Artikel 49 Absatz 1 KVG, der Grundlage für die Ermittlung und Anrechnung der Kosten ist, enthält sehr viele unbestimmte Begriffe. Der Bundesrat hat es bis anhin unterlassen, in einer Verordnung die notwendigen Bestimmungen über eine einheitliche Kostenermittlung und Leistungserfassung zu erlassen. Dazu wäre er aufgrund von Artikel 49 Absatz 6 KVG verpflichtet. Stattdessen hat er eine Rechtsprechung entwickelt, die sich zum Teil nicht mit dem Wortlaut des KVG deckt oder nicht sachgerecht ist. Er stützt sich auch durchwegs auf die Empfehlung der Preisüberwachung ab, obwohl deren Argumente mehrheitlich nicht stichhaltig sind. Die Preisüberwachung war auch unter Hinweis auf den Datenschutz nicht bereit, dem Departement Unterlagen herauszugeben, die sie für Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit andern Spitälern verwendete. Dadurch ist die Empfehlung auch nicht transparent.
So läuft das Verfahren
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) haben die öffentlichen Spitäler und die Versicherer die Tarife für die stationäre Behandlung von Krankenkassenpatientinnen und -patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den allgemeinen Abteilung in einem Tarifvertrag zu vereinbaren. Kommt kein Tarifvertrag zustande, hat der Regierungsrat die Tarife festzusetzen. Dabei ist die eidgenössische Preisüberwachung zur Abgabe einer Empfehlung einzuladen. Tairffestsetzungsentscheide können mit Beschwerde beim Bundesrat angefochten werden. Der Bundesrat musste mehrfach zu solchen Tarifentscheiden Stellung nehmen.
Kontakt:
- Regierungsrat Dr. Markus Dürr, erreichbar bis ca. 13.30 Uhr unter
Mobile +41 79 506 68 61
- Dr. Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst GSD, Tel. +41 41 228 60 87