Verwendung der LSVA-Gelder: Grossrätliche Kommission unterstützt Regierung
Luzern (ots)
An ihrer Sitzung vom 27. August 2001 hat die grossrätliche Kommission Verkehr und Bau (VBK) unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Rico De Bona (CVP, Littau) die Botschaft über eine Änderung des Strassengesetzes bezüglich der Gelder aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) behandelt. Sie unterstützt grossmehrheitlich die von der Regierung beantragte Verwendung des Kantonsanteils.
Im Sinn der bundesrätlichen Vorgabe soll das Geld vorab für den Ausgleich der vom Kanton getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden. Der Regierungsrat schlägt vor, 70% des Geldes (jährlich voraussichtlich ca. 11 Mio. Fr., ab 2005 ca. 22 Mio. Fr.) im Rahmen der Strassenrechnung für die National- und Kantonsstrassen einzusetzen. 20% sollen im Rahmen der allgemeinen Staatsrechnung für weitere Massnahmen und Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden, insbesondere für die kantonale Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs und die Verkehrspolizei. 10% des Geldes soll schliesslich den Gemeinden überwiesen werden, die es ebenfalls für ihre Massnahmen und Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr einzusetzen haben.
Die Kommission war grösstenteils davon überzeugt, dass die Gelder der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vornehmlich der Strassenrechnung zuzuweisen sind, da diese defizitär ist und im Rahmen der Substanzerhaltung künftig noch stärker belastet wird. Diskutiert wurde über den Anteil, der der allgemeinen Staatsrechnung sowie den Gemeinden zufliessen soll. Eine Minderheit forderte ein grundsätzliches Überdenken der Verkehrspolitik mit dem Ziel einer Gesamtverkehrskonzeption. Dabei sei auch die Finanzierung neu zu regeln. Anträge auf einen anderen Verteilschlüssel als in der Botschaft vorgeschlagen fanden jedoch keine Mehrheit, so dass die VBK mit grossem Mehr dem Grossen Rat empfiehlt, die Änderung des Strassengesetzes im Sinne der Regierung zu genehmigen.
An der gleichen Sitzung genehmigte die VBK einstimmig auch die Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 16 zwischen dem Seetalplatz und Waldibrücke in Emmen. Die budgetierten Kosten wurden hier leicht unterschritten.
Kontakt:
Rico De Bona, Präsident VBK, Tel. +41 41 259 88 88