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Staatskanzlei Luzern

Ausbildung zum Gemeindeschreiber und zur Gemeindeschreiberin neu organisiert

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18.
September 2001 die neue Verordnung über die Ausbildung zum
Gemeindeschreiber oder zur Gemeindeschreiberin verabschiedet.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Verwaltungsweiterbildung im
Kanton Luzern wurde auch die Ausbildung zum Gemeindeschreiber oder
zur Gemeindeschreiberin reformiert. Der bisher vom
Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern angebotene einjährige
Lehrgang stellte die Prüfung in den Mittelpunkt. Neu wird die
Ausbildung an den Verein Verwaltungsweiterbildung (VWBZ) delegiert,
der seinerseits die Durchführung der Hochschule für Wirtschaft
überträgt.
Im Zentrum der neuen Regelung steht die Ausbildung. Die
Abschlussprüfung soll gewissermassen die Lernkontrolle bilden. Nach
Absolvierung des Grundkurses Verwaltungwirtschaft über drei Semester
werden im Diplomkurs Verwaltungsmanagement über weitere drei Semester
die Fachgebiete Public Management, Recht, Volkswirtschaft,
Organisation, Führung und Personalmanagement doziert. Die
erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Diplomkurses
Richtung Recht können beim Regierungsrat das Gesuch um Erlangung des
Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin
stellen. Nach wie vor setzt dieses Fähigkeitszeugnis einen Wohnsitz
im Kanton Luzern voraus.

Kontakt:

- lic. iur. Beat Hensler. Departementssekretär des Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartments Tel. +41 41 228 57 82 - Franz Galliker, Präsident des Gemeindeschreiberverbandes des Kantons
Luzern, Tel. +41 41 460 18 15

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