Ausbildung zum Gemeindeschreiber und zur Gemeindeschreiberin neu organisiert
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2001 die neue Verordnung über die Ausbildung zum Gemeindeschreiber oder zur Gemeindeschreiberin verabschiedet.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Verwaltungsweiterbildung im Kanton Luzern wurde auch die Ausbildung zum Gemeindeschreiber oder zur Gemeindeschreiberin reformiert. Der bisher vom Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern angebotene einjährige Lehrgang stellte die Prüfung in den Mittelpunkt. Neu wird die Ausbildung an den Verein Verwaltungsweiterbildung (VWBZ) delegiert, der seinerseits die Durchführung der Hochschule für Wirtschaft überträgt.
Im Zentrum der neuen Regelung steht die Ausbildung. Die Abschlussprüfung soll gewissermassen die Lernkontrolle bilden. Nach Absolvierung des Grundkurses Verwaltungwirtschaft über drei Semester werden im Diplomkurs Verwaltungsmanagement über weitere drei Semester die Fachgebiete Public Management, Recht, Volkswirtschaft, Organisation, Führung und Personalmanagement doziert. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Diplomkurses Richtung Recht können beim Regierungsrat das Gesuch um Erlangung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin stellen. Nach wie vor setzt dieses Fähigkeitszeugnis einen Wohnsitz im Kanton Luzern voraus.
Kontakt:
- lic. iur. Beat Hensler. Departementssekretär des Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartments Tel. +41 41 228 57 82 - Franz Galliker, Präsident des Gemeindeschreiberverbandes des Kantons
Luzern, Tel. +41 41 460 18 15