Kindergarten erhält erstmals einen Lehrplan
Luzern (ots)
Der Kindergarten im Kanton Luzern erhält erstmals einen verbindlichen Lehrplan. Am Mittwoch, 17. Oktober fand in Sempach eine Impulstagung für die Kindergartenlehrpersonen statt, an der die bildungspolitische Bedeutung des Lehrplans aufgezeigt wurde. Bis ins Jahr 2005 soll in allen Luzerner Kindergärten mit dem neuen Lehrplan gearbeitet werden.
Mit dem neuen Gesetz über die Volksschulbildung wird der Kindergarten für alle Kinder für ein Jahr obligatorisch. Zudem wird das Eintrittsalter in den Kindergarten bzw. die Primarschule ein halbes Jahr vorverlegt. Die Gemeinden haben bis zum 1. August 2005 Zeit, diese strukturellen Veränderungen umzusetzen. Gleichzeitig wird für den Kindergarten erstmals ein Lehrplan eingeführt: Die Bezeichnung Lehrplan" bringt zum Ausdruck, dass der Unterricht im Kindergarten Lehr- und Lernprozesse beinhaltet und systematisch verbindliche Ziele verfolgt. Damit soll auch die Gleichwertigkeit von Schule und Kindergarten unterstrichen werden.
Die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz hat im Dezember 2000 beschlossen, den neuen Lehrplan Kindergarten des Kantons Bern für die Zentralschweizer Kantone zu übernehmen. Dieser Lehrplan soll den vom Schweizerischen Verband der Kindergärtnerinnen herausgegebenen Rahmenplan aus dem Jahre 1971 ablösen. Mit der Umschreibung der Ziele und Inhalte präzisiert der Lehrplan die im Volksschulbildungsgesetz formulierten Bildungsziele für den Kindergarten.
Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz
Der Lehrplan geht von den gleichen Grundlagen und Bildungszielen aus, wie die Lehrpläne der Primarschule. Er orientiert sich an den Ressourcen der Kinder und an den heterogenen Gruppen. Der Lehrplan formuliert zur Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz Richtziele und Grobziele und gibt Anregungen für die Umsetzung. Dabei wird der Kindergarten als Lebens-, Lern-, Entscheidungs- sowie Erfahrungsraum verstanden, in dem das Spielen und das Verweilen eine grosse Bedeutung haben. Der Lehrplan geht von der Lernfreude der Kinder aus und zeigt auf, wie die Lehrpersonen die Kinder zielgerichtet auf ihren Lern- und Entwicklungswegen unterstützen und fördern können.
Individuelle Förderung des Kindes
Der kantonale Lehrplan Kindergarten gliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden Leitideen und Ziele des Kindergartens festgehalten. Der zweite Teil umfasst pädagogische und didaktische Grundsätze, welche eine Lehr- und Lernkultur beinhalten, die sich an den Ressourcen der Kinder orientiert. Im dritten Teil folgen Ausführungen über die konkreten Auswirkungen auf die Kindergarten- und die Primarstufe.
Mit dem neuen Gesetz wird die Volksschule beauftragt, die Kinder mit allen Begabungen individuell zu fördern. Insbesondere sollen auch die besonders begabten Lernenden unterstützt und gefördert werden. Auch auf der Kindergartenstufe wird mit dem Lehrplan dieser Zielsetzung Rechnung getragen. Die Kindergartenlehrperson erhält bei den didaktischen Grundsätzen zahlreiche Hinweise für die individuelle Förderung in den verschiedenen Kompetenzen.
Kaderausbildung und Einführungskurse
Nach der Impulstagung am 17. Oktober, an der die bildungspolitische Bedeutung des Lehrplans aufgezeigt wurde, wird im laufenden Schuljahr eine Kaderausbildung angeboten, damit ab Schuljahr 2002/03 Einführungs- und Vertiefungskurse für die Kindergartenlehrpersonen durchgeführt werden können. Mit der Einführung des Kindergartenobligatoriums im Rahmen des Gesetzes über die Volksschulbildung bis im Jahre 2005 soll in allen Kindergärten des Kantons Luzern mit dem Lehrplan gearbeitet werden.
Hinweise an die Medien: Dieser Text wird im Anschluss an die Impulstagung am 17. Oktober 2001 zum neuen Kindergarten-Lehrplan verschickt.
Kontakt:
Bereichsleiterin Kindergarten, Gaby Schmidli-Morger;
Telefon +41 41 228 66 02 oder e-mail: gaby.schmidli@lu.ch