12 Millionen Franken für verbilligte Krankenkassenprämien 2002
Luzern (ots)
Wer mehr als 8,5 Prozent seines steuerbaren Einkommens zuzüglich Vermögensanteil für die Krankenkassenprämien aufwenden muss, hat auch im nächsten Jahr Anspruch auf Prämienverbilligung.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebende Einkommensgrenze für das Jahr 2002 unverändert zu belassen. Damit ist diese Grenze im dritten Jahr in Folge bei 8,5 Prozent festgelegt und der von Politikern und Parteien geäusserte Wunsch nach Kontinuität erfüllt. Weil die Krankenkassenprämien im Jahr 2002 stark ansteigen, werden im nächsten Jahr voraussichtlich rund 12 Millionen Franken mehr ausbezahlt.
Der Regierungsrat ist überzeugt, damit das Sozialziel der Prämienverbilligung, nämlich Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu helfen, sehr gut erfüllen zu können.
Innerhalb der letzten 5 Jahre hat sich der als Prämienverbilligung ausbezahlte Betrag fast verdoppelt. Während im Jahre 1997 rund 22 Prozent der Bevölkerung von der Prämienverbilligung profitieren konnten, sind es mittlerweile rund 34 Prozent. Damit ein übermässiges Ansteigen der Gesundheitskosten vermieden werden kann, müssen alle Versicherten die Verantwortung wahrnehmen und das eigene Konsumverhalten gegenüber medizinischen Leistungen überprüfen.
Ab Januar können die Gesuche um Prämienverbilligung bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem speziellen Formular eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist der 30. April 2002.
Kontakt:
Daniel Wicki, Vorsteher Abteilung Gesundheitswesen und Soziales,
Tel. +41 41 228 60 80.