Besuch der FATF-Delegation in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Eine fünfköpfige Delegation der Financial Action Task Force (FATF) weilt diese Woche zu einem Arbeitsbesuch in Liechtenstein. Die FATF beschäftigt sich als zwischenstaatliche Einheit mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität.
Im Juni 2000 hat die FATF einen Bericht über Liechtenstein verabschiedet und Liechtenstein zusammen mit 14 weiteren Jurisdiktionen auf die Liste der nicht-kooperativen Staaten und Territorien gesetzt. Aufgabe der FATF-Delegation wird es nun sein, einen neuen Bericht zuhanden des FATF-Plenums zu verfassen, in welchem die Anstrengungen Liechtensteins zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität sowie die Bereitschaft Liechtensteins zu kooperativer Zusammenarbeit mit anderen Staaten in diesem Bereich beurteilt werden. Die FATF wird den Bericht der Delegation an ihrer Plenarversammlung vom 18. - 22. Juni 2001 behandeln und auf der Grundlage dieses Berichtes entscheiden, ob Liechtenstein wieder von der Liste der nicht- kooperativen Staaten gestrichen wird.
Mitglieder der FATF-Delegation sind Joseph Halligan als Delegationsleiter, Theodore Greenberg, Francesco Lo Voi, Jean Pesme und Ricardo Sansonetti. Die Delegationsmitglieder werden nach Gesprächen mit dem Landesfürsten und der Regierung die Amtsstellen und Gerichte besuchen, zu deren Aufgaben die Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität gehören. Es handelt sich hierbei um die Staatsanwaltschaft, das Landgericht, die Landespolizei, das Amt für Finanzdienstleistungen und die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU). Vorgesehen ist auch ein Treffen der FATF-Delegation mit den Wirtschaftsverbänden.
Liechtenstein steht seit längerem in intensivem Kontakt mit der FATF und hat sich an deren Review-Prozess kooperativ beteiligt. In kurzer Zeit hat Liechtenstein die gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität wesentlich verschärft und den Vollzug personell massiv gestärkt. Liechtenstein ist an kriminellen Geldern nicht interessiert. Sie beschädigen den Ruf des Landes und stellen ein operationelles Risiko für den Finanzplatz dar.
Zu den Neuerungen auf Gesetzesebene zählen das vollständig revidierte Rechtshilfegesetz, welches das Rechtshilfeverfahren um ein Mehrfaches beschleunigt, die Verschärfung der Strafbestimmungen betreffend Geldwäscherei, kriminelle Organisationen und Bestechungsdelikte im Strafgesetzbuch, die Verschärfung des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Erlass einer neuen Verordnung zum Sorgfaltspflichtgesetz. Mit den Verschärfungen im Sorgfaltspflichtbereich geht Liechtenstein weiter als die "Wolfsberger Prinzipien", welche international als qualitativ hochstehender Standard in der Geldwäschereibekämpfung gelten.
Liechtenstein hat nicht nur die Gesetze verschärft, sondern auch den Vollzug massiv gestärkt. Es wurde eine Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) mit ingesamt sechs Stellen eingerichtet. Die FIU ist eine zentrale, unabhängige Einheit zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität notwendig sind. Rechtliche Basis der Tätigkeit der FIU ist heute eine Verordnung, die sich auf das Sorgfaltspflichtgesetz abstützt. Zur Stärkung der FIU wird die Regierung dem Landtag vorschlagen, den Aufgabenbereich und die Kompetenzen der FIU in einem gesonderten Gesetz zu regeln. Beim Amt für Finanzdienstleistungen wurde eine separate Abteilung Sorgfaltspflichten/Compliance geschaffen, die drei Stellen umfasst. Neu hat das Amt für Finanzdienstleistungen die Möglichkeit, Richtlinien zuhanden der Finanzdienstleister zu erlassen. Die erste Richtlinie über Anhaltspunkte für Geldwäscherei ist bereits publiziert. In der Landespolizei wurde eine Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität eingerichtet (EWOK) mit ingesamt acht Stellen. Die Zahl der Richterstellen beim Landgericht wurde von 10 auf 14 Stellen erhöht. Bei der Staatsanwaltschaft wurden fünf neue Staatsanwälte eingestellt und ein leitender Staatsanwalt benannt.
Liechtenstein meint es ernst im Kampf gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität. Dass die Bemühungen Liechtensteins auch international positiv zur Kenntnis genommen werden, zeigen die Rückmeldungen der Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder. Die FATF selbst hat Liechtenstein an ihrer Plenarversammlung vom 31. Januar bis 2. Februar 2001 zu den sieben Staaten gezählt, die die meisten Massnahmen getroffen haben.
Die liechtensteinische Regierung erwartet deshalb, dass Liechtenstein zu denjenigen Staaten gehören wird, die im Juni 2001 von der Liste der nicht-kooperativen Länder gestrichen werden, falls es zu solchen Streichungen kommt. Der Regierung ist besonders daran gelegen, dass alle Staaten gleich und nach fairen, transparenten Regeln behandelt werden. Sie freut sich, der FATF-Delegation in diesen Tagen die Fortschritte in der Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens erläutern und die Fähigkeit und den Willen Liechtensteins zur kooperativen Zusammenarbeit in diesem Bereich unter Beweis stellen zu können.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423236 64 60; Nr. 222, 9. Mai 2001.