Strassenverkehrsamt erhebt weniger Gebühren
Luzern (ots)
Ab 1. Januar 2002 sind die Gebühren für die Dienstleistungen des kantonalen Strassenverkehrsamtes in einer einzigen Verordnung geregelt. Diese orientiert sich am effektiven Zeitaufwand für die Führer-, Fahrzeug- und Schiffsprüfungen und schafft gegenüber der Kundschaft mehr Kostentransparenz. Insgesamt bewirkt die neue Gebührenverordnung eine finanzielle Entlastung der Gebührenpflichtigen. Die erwarteten Mindereinnahmen betragen rund 250'000 Franken jährlich. Die Prüfung eines Personenwagens kostet so beispielsweise neu Fr. 67.- (bisher Fr. 70.-), ein Kontrollschilderpaar neu Fr. 40.- (bisher Fr. 50.-). Einzelne Dienstleistungen wurden gemessen am Aufwand bisher zu günstig verrechnet. Die Führerprüfung für Personenwagenlenker kostet z.B. deshalb neu Fr. 120.- (bisher Fr. 110.-).
Vom Pauschal- zum Stundentarif
Das Strassenverkehrsamt erprobt seit 1996 die Instrumente der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV). Zu den Elementen von WOV gehören sowohl die differenzierte Kosten- und Leistungsberechnung wie die Kundenorientierung. Aus diesen beiden Blickwinkeln wurde die bisherige Gebührenverordnung überprüft. Einerseits liegen heute die Kosten und Erlöse je Dienstleistungsprodukt vor, anderseits erbrachte im Frühjahr 2001 eine Kundenberatung durch das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule für Wirtschaft, Luzern, dass die pauschalisierten Gebühren des Strassenverkehrsamtes von 40 Prozent der Befragten als zu hoch empfunden werden.
Ausgehend von diesen beiden Ergebnissen erarbeitete das Strassenverkehrsamt zuhanden des Regierungsrates eine neue, sich am effektiven Zeitaufwand orientierende Gebührenverordnung für die Bereiche Strassenverkehr und Schifffahrt.
Art der Dienstleistung (Beipiele aus der Gebührenverordnung) jetzt neu
Technische Theorieprüfung für Chauffeure und Taxifahrer 80.- 50.-
Bearbeitung Lernfahrausweisgesuch und Abgabe Ausweis 90.- 80.-
Ausstellen zweiter Lernfahrausweis 90.- 50.-
Umschreibung ausserkantonaler Ausweis 50.- 30.-
Umschreibung ausländischer Führerausweis (EU/EFTA Staaten) 100.- 80.-
Nachträglicher Eintrag Halterwechsel verboten" und dessen Löschung 0.- 30.-
Kontrollschilder-Paar 50.- 40.-
Einzel-Kontrollschild, hinteres Schild 30.- 25.-
Vorderes Kontrollschild 20.- 15.-
Gesuchsbearbeitung Übertragung Kontrollschilder 0.- 50.-
Schriftliche Halterauskünfte 8.- 10.-
Erstmalige Erteilung einer Sonderbewilligung 50.- 60.-
Wasserskifahrbewilligung auf dem Sempachersee 60.- 50.-
Jährliche Erneuerung der Wasserskifahrbewilligung 30.- 20.-
Befristete Zulassung ausländischer Schiffe 50.- 80.-
An der Medienorientierung vom Donnerstag, 29. November, stellten Kurt Kaelin, Chef des Strassenverkehrsamtes, Toni Schwab, Chef Verkehrsprüfung, und Bruno Zihlmann, Chef Verkehrszulassungen, die neue Gebührenverordnung vor. Gleichzeitig informierten sie über die weiteren Ergebnisse der Kundenbefragung und über das neue Informatiksystem VIACAR des Strassenverkehrsamtes. Dieses wird ab Anfang 2003 eingesetzt. Es deckt alle künftigen Anforderungen ab wie beispielsweise die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat oder des elektronischen Versicherungsausweises sowie die Reservation von Fahrzeug- oder Führerprüfungsterminen via Internet.
Kontakt:
Kurt Kaelin
Chef Strassenverkehrsamt
Tel. +41 41 318 1992
E-Mail: kurt.kaelin@lu.ch
Toni Schwab
Chef Verkehrsprüfung
Tel. +41 41 318 1868
E-Mail: toni.schwab@lu.ch