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Staatskanzlei Luzern

Kanton zahlt an Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose

Luzern (ots)

Neu beteiligt sich der Kanton finanziell an
Projekten für Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose.
Beschäftigungsprogramme für Bezüger und Bezügerinnen wirtschaftlicher
Sozialhilfe wurden bis anhin ausschliesslich durch die Gemeinden
finanziert.
Der Regierungsrat hat zustimmend Kenntnis genommen vom Bericht und
dem Konzept einer Arbeitsgruppe über die Finanzierung von
Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose. Danach sollen
bestimmte Institutionen - gestützt auf das Gesetz über die
Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds und auf das
Sozialhilfegesetz - im Sinn einer Objekthilfe neu kantonale Beiträge
an die Beschäftigungsprogramme für Bezügerinnen und Bezüger
wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten. Das Konzept sieht vor, dass
die Projektkosten für die jeweils halbjährlich bestellten Leistungen
dem Grundsatz nach hälftig auf den Kanton (fördernde Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfsfonds) und die Gemeinden aufgeteilt werden. Eine
Arbeitsgruppe begutachtet im Auftrag des Regierungsrates die Gesuche
der Institutionen und stellt Anträge. Die Arbeitsgruppe wird ein
Merkblatt zu Handen der Gemeinden erarbeiten.

Kontakt:

Ivo Lötscher
Vorsteher Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79
E-Mail: Ivo.loetscher@lu.ch

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