Kanton Luzern erhält modernes, flexibles Besoldungssystem
Luzern (ots)
Kanton Luzern erhält modernes, flexibles Besoldungssystem
Der Regierungsrat will das Besoldungssystem für das Staatspersonal modernisieren. Er legt dem Grossen Rat eine Botschaft zum Entwurf einer neuen Besoldungsordnung vor.
Ziel der Revision ist ein modernes, flexibles und einfach anwendbares Besoldungssystem. Insbesondere soll eine flexiblere Reaktion auf Veränderungen im Arbeitsmarkt möglich werden. Auch die Vereinbarkeit mit der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV) und eine bessere Berücksichtigung konstanter und aussergewöhnlicher Leistungen sind wichtige Stichworte.
Damit diese Modernisierungen umgesetzt werden können, muss die vor 10 Jahren geschaffene, verschiedentlich teilrevidierte Besoldungsordnung in einigen Punkten angepasst werden: Die Zahl der Lohnklassen wird von bisher 28 auf 18 reduziert. Das Besoldungsspektrum, also die Minimal- und Maximallöhne, wird ebenfalls angepasst. Massstab hierfür ist der Arbeitsmarkt, insbesondere aber auch der Quervergleich mit anderen Kantonen. Auch die politische Forderung nach einem Mindestlohn von 3000 Franken netto bei Erfüllen der Minimalanforderungen wird berücksichtigt. Der neue Besoldungsrahmen sieht ein Minimum von 44'000 Franken (bei Erfüllen der Minimalanforderungen) und ein Maximum von 210'000 Franken brutto vor. Diese Beträge liegen im interkantonalen Quervergleich im mittleren Bereich.
Die Einführung des neuen Besoldungssystems bedeutet an sich keine Veränderung der Löhne und verursacht damit auch keine zusätzlichen Kosten. Einzig in vereinzelten Bereichen, wo Veränderungen in den letzten Jahren zu Neuumschreibungen von Funk-tionen führen, werden Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen müssen sich im Rahmen der regierungsrätlichen Vorgaben für die generellen und individuellen Besoldungsanpassungen halten.
Die Gehälter der Magistraten sind in einer eigenen Besoldungsordnung festgelegt und in Prozentsätzen der obersten Staatspersonal-Gehälter festgesetzt: Regierungsräte 120 Prozent, Mitglieder Obergericht und Verwaltungsgericht 107 Prozent und Staatsschreiber 109 Prozent. Die Besoldungsordnung für die Magistratspersonen wird nicht geändert. Die Gehälter der Magistraten werden schrittweise an die jeweiligen Prozentsätze der Referenzgrösse angepasst. Dieses Maximum der obersten Staatspersonal-Lohnklasse soll im Jahr des Inkrafttretens der Besoldungsordnung auf 200'000 Franken, im folgenden auf 205'000 Franken und im dritten Jahr auf 210'000 Franken festgelegt werden.
Die Regierung beabsichtigt, das gesamte Personalrecht des Kantons per 1. Januar 2003 zu überarbeiten. Das neue Personalgesetz hat der Grosse Rat bereits verabschie-det. Die Personalverordnung ist zurzeit in Vernehmlassung. Die Details des Besoldungssystems (wie konkrete Einstufung der Angestellten in den Lohnklassen) werden in der Besoldungsverordnung geregelt, die vom Regierungsrat erlassen wird.
Kontakt:
Dr. Franz Dommann
Personalchef Kanton Luzern
Tel. +41/41/228'55'51
Der Personalchef ist am Mittwoch 24. April wie folgt erreichbar:
10.00 bis 12.00 und 16.30 bis 17.30.