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Fürstentum Liechtenstein

Gesetze gelten auch für die Medienkommission

Vaduz (ots)

Stellungnahme von Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
zum Vaterland-Artikel vom Samstag, 3. November 2001
Im November 1999 wurde vom Landtag das
Medienförderungsgesetz verabschiedet, welches die Grundlage für die
Arbeit der dazugehörigen Medienkommission bildet. Auch die
Entschädigung von Kommissionen ist per Gesetz geregelt. An dieser
Tatsache ändert sich auch in Zukunft nichts, obwohl die
Medienkommission, an erster Stelle deren Präsident, Roman Banzer,
immer wieder mit überhöhten Entschädigungsforderungen Druck auf die
Regierung ausübt. Die Regierung kann sich nur innerhalb der geltenden
Gesetze und Verordnungen bewegen. Rechtsstaatlichkeit und
Gleichbehandlungsgebot geniessen bei der Regierung oberste Priorität;
an diesem Grundsatz hält sie fest. Als Ressortinhaberin hätte ich es
vorgezogen, mit der Medienkommission eine interne und einvernehmliche
Lösung zu finden. Nachdem es nun sowohl der Präsident, Roman Banzer,
als auch Kommissionsmitglied Sigvard Wohlwend offensichtlich
vorziehen, in der Presse die für alle beteiligten unbefriedigende
Situation der Medienkommission auszutragen, sehe ich mich zu einer
öffentlichen Stellungnahme veranlasst.      Die Regierung will eine
funktionierende Medienkommission, die auf der Basis des
Medienförderungsgesetzes arbeitet und konstruktiv mitdenkt.     
Klare gesetzliche Vorgaben
In erster Linie gilt es jedoch einmal klarzustellen, dass die
Medienkommission in der heutigen personellen Zusammensetzung unter
der Regierung Frick installiert wurde. Die Bestellung erfolgte im
Landtag vom März 2000 aufgrund klar definierter gesetzlicher
Vorgaben: Die Entschädigung der Mitglieder basiert auf dem Gesetz
betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe,
der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des
Staates. Für ausländische Kommissionsmitglieder können laut Gesetz
abweichende Entschädigungen festgelegt werden. Bis anhin erfolgte
dies nur einmal, nämlich bei der Bankenkommission. Alle anderen
Kommissionen - es sind gemäss Staatskalender deren 57, wohlgemerkt
ohne weitere Arbeitsgruppen und Stiftungen, die im gleichen Ausmass
tätig sind - werden analog zur Medienkommission entschädigt.     
Massive Forderungen
Bald nach Amtsübernahme wurde meinerseits ein konstruktives
Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern zum Zweck einer
einvernehmlichen Lösung und im Hinblick auf eine gute Zusammenarbeit
auf den 7. Mai 2001 anberaumt. Keines der ausländischen Mitglieder
befand es für nötig, an dieser Sitzung teilzunehmen. Vielmehr
beschränkten sich der Präsident, Roman Banzer sowie
Kommissionsmitglied Sigvard Wohlwend, anlässlich des Gespräches auf
die immer wiederkehrende Feststellung, dass die Kommission nicht
gewillt und bereit sei, zu den gegebenen Konditionen
weiterzuarbeiten. Als für die Medienkommission zuständiges
Regierungsmitglied führte ich klar aus, dass sich dieses Verhalten
der Kommission - nämlich die Nichtbehandlung der Anträge und
Beschwerden, die der Gesetzgeber dieser Kommission eigens übertrug -
nachteilig auf die Antragsteller auswirke. Schon mein
Ressortvorgänger Norbert Marxer konnte mit der Kommission keine
einvernehmliche Regelung erzielen. Norbert Marxer schlug bereits im
Sommer 2000 eine Gleichstellung mit der Bankenkommission vor. Aus
diesem Grund wiederholte ich anlässlich der Sitzung dieses Angebot;
die Medienkommission nahm dazu nie Stellung. Ferner betonte ich
gegenüber der Kommission, dass die immer wiederkehrenden Forderungen
den Beigeschmack einer Erpressung hinterlassen.      Die Forderungen
der Medienkommission gehen aber noch weiter: Einerseits verlangt der
Medienkommissionspräsident Roman Banzer neben dem bereits gewährten
höchstmöglichen Präsidentenhonorar Nachtragskredite für
Sachbearbeitung, Sekretariat und Assistenz in überzogenem Ausmass.
Andererseits möchte der Präsident, dass die Regierung darüber hinaus
einen zusätzlichen Nachtragskredit für den Zuzug weiterer externer
Berater spricht. Diese Forderungen wurden für das Jahr 2001 deutlich
formuliert. Im Budget für das Jahr 2002 fallen diese Positionen
nochmals höher aus. Auf Antrag des Präsidenten soll zudem für die
ausländischen Mitglieder der Medienkommission die Entschädigung
rückwirkend auf den 1. Januar 2001 massiv erhöht werden. Die
Forderung des Präsidenten für diese Entschädigung geht - je nach
Anzahl der Kommissionssitzungen - weit über das hinaus, was die
Bankenkommission für ihre wertvolle Arbeit in Anspruch nimmt. Es
drängt sich die Frage auf, ob diese gewünschte Sonderbehandlung
einerseits gerechtfertigt, andererseits im Sinne des Gesetzgebers
ist. Und nur am Rande erwähnt: Es handelt sich hierbei genau um jene
Anträge der Medienkommission, deren Nichtentscheidung scheinbar die
Funktionsfähigkeit der Medienkommission behindern.      Agieren ohne
Konzept?
Als bestes Beispiel dafür, was sich die Kommission unter
«Geschäftsführung» vorzustellen scheint, lässt sich bei der
Budgetierung für das Jahr 2002 anführen: Die Kommission verlangt
unter anderem von der Regierung die Budgetierung von 150'000 Franken
für «weitere Veranstaltungen und Massnahmen». Trotz mehrmaligem
Nachfragen seitens des Ressorts und seitens der Finanzkontrolle
konnte weder eine Begründung, noch ein Konzept für diesen
Budgetposten geliefert werden. Demgegenüber macht aber der Präsident,
Roman Banzer, auf Anfrage für die Erstellung des Budgets den Aufwand
von 24 Arbeitsstunden und für die Erstellung eines viertelseitigen
Jahresberichtes den Aufwand von 16 Stunden geltend.     
Verantwortung wahrnehmen
Tatsache ist ferner, dass die Medienkommission aufgrund dreier
Austritte und einer angeblichen «Sistierung» handlungsunfähig ist.
Die Austritte von Frau Kühbacher-Schlapp und Herrn Sele sind nicht
auf eine mangelhafte finanzielle Entschädigung zurückzuführen. Herr
Schanne ist das einzige austretende Kommissionsmitglied, welches
mangelhafte Entschädigung in der Begründung aufführt. Aus dem
«Liechtensteiner Vaterland» konnte zudem in Erfahrung gebracht
werden, dass Herr Hagen seine Arbeit «sistiert» habe. Der Präsident
der Medienkommission, Roman Banzer wollte dies noch am vergangenen
Freitag - trotz zweimaliger Nachfrage - nicht offiziell bestätigen.
Auch dies widerspiegelt die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der
Regierung seitens der Kommissionsführung.      Die Regierung ist sich
sehr wohl bewusst, dass zum Aufbau einer handlungsfähigen und
unabhängigen Medienkommission Handlungsbedarf besteht. Die Regierung
wird ihre Verantwortung zur Gewährleistung dieses Auftrages
wahrnehmen. Bei der Installation dieser handlungsfähigen Kommission
wird zudem auch die Frage der Mitgliederentschädigung geklärt sein;
sie wird auch in Zukunft dem Gebot der Gleichbehandlung sowie den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li

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