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Bundesamt für Strassen ASTRA

Keine Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen

Bern (ots)

Auf die generelle Einführung von
Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen im alpenquerenden
Gütertransport soll vorläufig verzichtet werden. Zu diesem Schluss
kommen das Bundesamt für Strassen und eine Begleitgruppe mit
kantonalen Verkehrsexperten nach einer vertieften Analyse. Indessen
sollen andere Massnahmen ergriffen werden, die den alpenquerenden
Verkehrsfluss homogenisieren und die Verkehrssicherheit weiter
erhöhen.
Das Landverkehrsabkommen mit der EG verpflichtet die Schweiz, die
zulässige Gewichtslimite in den kommenden Jahren schrittweise auf 40t
zu erhöhen. Im Vorfeld der Umsetzung kam die Befürchtung auf, dass
wegen dieser neuen Gewichtslimite im alpenquerenden Güterverkehr
vermehrt schwach motorisierte Lastwagen zusätzliche Stausituationen
verursachen könnten. Daher wurde das Strassenverkehrsgesetz vom
Parlament per 1. Januar 2001 so geändert, dass die Polizei schwere
Motorwagen zum Gütertransport, welche eine signalisierte
Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können, zur Umkehr anhalten
kann. Eine Projektgruppe des Bundesamtes für Strassen und der Kantone
überprüfte darauf hin die Möglichkeiten einer umfassenden Einführung
von gesetzlich verankerten Mindestgeschwindigkeiten (MINGE) für den
alpenquerenden Gütertransport.
In ihrem Schlussbericht zieht die Projektgruppe nun das Fazit,
dass die Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen zum
Gütertransport auf Gebirgsstrecken aus verkehrstechnischer Sicht zwar
möglich wären. Bei der konkreten Umsetzung ergäben sich jedoch
Schwierigkeiten. Insbesondere wird die Massnahme als nicht
vollzugstauglich beurteilt, da der rechtliche Nachweis der
Nichteinhaltung einer Mindestgeschwindigkeit nur mit grossem Aufwand
zu erbringen ist.
Für die Alpenübergänge mit kritischen Steigungsstrecken werden
statt dessen alternative Massnahmen vorgeschlagen.
  • Optimierung der Strassensignalisation (kurzfristiger Einsatz): Verschiedene signalisationstechnische Möglichkeiten und deren Kombinationen sind vertieft zu überprüfen. Dabei stehen Massnahmen wie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie auf mehr als zweistreifigen Abschnitten Überholverbote für Lastwagen und Fahrstreifenzuordnung für Lastwagen, Cars und Personenwagen mit Anhänger im Vordergrund.
  • Infrastruktur und Vollzug (mittelfristiger Einsatz): Die Verkehrsinfrastruktur und der polizeiliche Vollzug der Verkehrskontrollen sind so zu verbessern, dass eine Verflüssigung des Verkehrs und eine erhöhte Verkehrssicherheit resultieren. Entsprechende Projekte laufen bereits (Verbesserung der Höhenkontrolle auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard, Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen, Ausbau von geeigneten Kontrollplätzen sowie gezielter Ausbau der fehlenden Standstreifen auf kritischen Strecken der Alpenübergänge).
Die vorgeschlagenen Alternativmassnahmen werden nun durch das
Bundesamt für Strassen weiter verfolgt.

Kontakt:

Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, Tel. +41 31 324 14 91.

Weitere Informationen: Eine Zusammenfassung des Schlussberichtes
«Mindestgeschwindigkeit für schwere Motorwagen zum Gütertransport»
befindet sich unter: http://www.astra.admin.ch/d/service/index.html
(Publikationen)

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