Präzisierung zur Medienmitteilung vom 20. Februar 2003 der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktoren
Luzern (ots)
Die heute Morgen im Auftrag der Staatskanzlei des Kantons Luzern verbreitete Medienmitteilung "Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktoren reduzieren die Grundausbildung im Zivilschutz von 3 auf 2 Wochen und starten das Vorprojekt zu "Polizei XXI" enthielt eine sinnstörende Aussage.
Die Zivilschutz-Grundausbildung auf der Stufe Mannschaft beträgt nach geltendem Recht maximal 5 Tage. Nach dem neuen Bundesgesetz für den modernen Bevölkerungsschutz/Zivilschutz (Referendumsabstimmung am 18.Mai 2003) muss die Grundausbildung neu mindestens 2 und maximal 3 Wochen dauern. Die ZPDK hat sich nun bei der künftigen Ausbildung für die kürzere Variante von 2 Wochen entschieden! Nach einer dreijährigen Frist ist zu überprüfen, ob eine dritte Woche Grundausbildung nötig sei.
Wir bitten Sie diese Präzisierung der heute Morgen verbreiteten Medienmitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Kontakt:
Alexander Lieb
kantonaler Sicherheitskoordinator
Tel. +41/41/228'59'21