Neue Pensionsordnung für die Mitglieder des Regierungsrates, die Oberrichter/innen und Verwaltungsrichter/innen und den Staatsschreiber
Luzern (ots)
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Pensionsordnung der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers. Damit wird die heutige Ruhegehaltsordnung abgelöst. Für den Kanton resultieren wesentliche Kosteneinsparungen.
Die heute geltende Magistratenpensionsordnung stammt aus dem Jahr 1970 und ist eine sogenannte Ruhegehaltsordnung (keine Versicherung). Der Kanton leistet den Magistratspersonen lebenslängliche Lohnfortzahlungen.
Mit der neuen Magistratenpensionsordnung (MPO) wird das Vorsorgesystem für Magistratspersonen des Kantons Luzern weitgehend ins bundesrechtliche System der beruflichen Vorsorge eingefügt. Das ist der Hauptgrund für die Revision.
Die wichtigsten Neuerungen: Regierungsrätinnen und Regierungsräte, Richterinnen und Richter von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie der Staatsschreiber sind künftig bei der Luzerner Pensionskasse (LUPK) versichert (Alter, Invalidität, Tod). Sie werden in dieser Hinsicht den Staatsangestellten gleichgestellt. Der Kanton übernimmt künftig nur noch Sonderleistungen bei unverschuldeter Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung. Er ermöglicht den Mitgliedern des Regierungsrates wie bisher zusätzlich den vorzeitigen Altersrücktritt (bei Vollendung des 55. Altersjahrs und mindestens 12 Amtsjahren oder bei Vollendung des 60. Altersjahrs und mindestens 8 Amtsjahren).
Tiefere Leistungen, tiefere Kosten
Die Leistungen für die Magistratspersonen werden künftig deutlich geringer sein. Im Gegenzug werden die Freizügigkeitsleistungen höher sein, weil bei der Pensionskasse ein Altersguthaben angespart wird.
Hierzu einige Zahlen: Heute erhalten die Magistratspersonen bei Nichtnominierung, Nichtwiederwahl oder bei vorzeitigem Altersrücktritt folgende Leistungen pro Jahr (Stand 2003): Ein Regierungsmitglied 155'000 Franken, ein Mitglied eines obersten kantonalen Gerichts rund 139'500 Franken und der/die Staatsschreiber/in rund 142'000 Franken.
Die Zahlen nach neuem Recht (Stand 2003): Rund 129'000 Franken für ein Regierungsmitglied, 114'000 Franken für eine/n Richter/in und 116'500 Franken für den/die Staatsschreiber/in. Für die Mitglieder der obersten kantonalen Gerichte sowie den Staatsschreiber sind künftig bei vorzeitigem Altersrücktritt keine Sonderleistungen mehr vorgesehen. Sie werden in diesem Fall die entsprechend gekürzte Altersrente der LUPK erhalten.
Die Neuregelung ist für die Staatskasse nach einer Übergangszeit vorteilhaft: Die Kosten werden deutlich reduziert.
Übergangsregelung für heute im Amt stehende Magistratspersonen
Jene Regierungsmitglieder und Oberrichter/innen bzw. Verwaltungsrichter/innen, die heute im Amt stehen, haben ihre Tätigkeit unter der heute geltenden MPO aufgenommen. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben können solch einschneidende Veränderungen nicht ohne Übergangsregelung eingeführt werden. Das heisst: Die Berechnungsbasis für die künftige Rente ist der heutige Lohn. Lohnsteigerungen wirken sich nicht mehr auf die künftige Rente aus. So werden die Renten im Laufe der Jahre dem neuen Leistungsniveau angepasst.
Pensionierte Magistratspersonen
Von der Neuregelung sind bereits pensionierte Magistratspersonen grundsätzlich nicht betroffen. Die neue MPO sieht indes vor, dass analog der Regelung bei der LUPK der Anspruch auf den automatischen Teuerungsausgleich abgeschafft wird; Staatspersonal und Magistratspersonen werden in dieser Beziehung gleich behandelt.
SPK stimmt im Grundsatz zu
Der Regierungsrat hat - weil die obersten Behörden von diesem Erlass selbst in erheblichem Mass betroffen sind - einen ersten Entwurf der neuen MPO in einem Konsultativverfahren der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Grossen Rates unterbreitet. Die SPK stimmte der Neuregelung im Grundsatz zu. Die Kommission wird den definitiven Entwurf der neuen MPO an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung beraten.
Die neue MPO soll in der März-Session des Grossen Rates behandelt werden und auf den 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Kontakt:
Finanzdirektor Kurt Meyer
Freitag, 21. Februar 2003, von 13.00 bis 14.30 Uhr
Tel. +41/41/228'55'41
mailto:kurt.meyer@lu.ch