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Staatskanzlei Luzern

Mehr Freiraum und mehr Verantwortung für die Gemeinden

Luzern (ots)

Veranstaltungsreihe zu zwei neuen Gesetzen in Schenkon
Die Organisationsfreiheit der Gemeinden stärken,
ihnen mehr Gestaltungsfreiheit einräumen - das sind die Ziele des
Gemeindegesetzes und des Finanzhaushaltgesetzes. Beide Gesetze
befinden sich im Moment in Vernehmlassung. Das Amt für Gemeinden und
das Finanzdepartement liefern an drei Veranstaltungen
Hintergrundinformation dazu.
Das Interesse an der Informationsveranstaltung zu den neuen
Gesetzen war gross, das Begegnungszentrum der Gemeinde Schenkon war
bis auf den letzen Platz gefüllt. Verständlich, denn für die
Gemeinden geht es um viel: Durch das neue Gemeindegesetz erhalten sie
mehr Selbstverantwortung und die Möglichkeit, eine
Gemeindeorganisation nach ihren spezifischen Bedürfnissen aufzubauen.
Ein ähnliches Ziel wird mit dem neuen Gesetz über den Finanzhaushalt
der Gemeinden verfolgt. Den Gemeinden soll ein zeitgemässes
Instrument für die Haushaltsführung in die Hände gelegt werden. Alles
in allem erhalten die Gemeinden mehr Handlungsspielraum und
Selbstständigkeit und das bedeutet auch, dass sie mehr Verantwortung
übernehmen.
Gemeindeordnung nach Mass
"Wird in den Gemeinden nun alles auf den Kopf gestellt?", diese
Frage stellte Kathrin Graber, juristische Mitarbeiterin beim Amt für
Gemeinden, an den Beginn ihres Referates. "Erzwungen wird nichts, sie
können sich verändern, müssen aber nicht", meinte sie zu den
anwesenden Gemeindebehördemitgliedern und beantwortete damit die
Frage gleich selber.
Der umfassendere Handlungsspielraum der Gemeinden besteht darin,
dass sie die Grundzüge ihrer Organisation in der eigenen
Gemeindeordnung selber festlegen. Damit sind massgeschneiderte
Lösungen für die Bedürfnisse einer Gemeinde möglich.
Chance für die Stimmberechtigten.
Oberstes Organ einer Gemeinde sind und bleiben die
Stimmberechtigten. Ihre Mitwirkung erfolgt durch das neue
Gemeindegesetz früher und umfassender. Sie werden in die Planung der
politischen Geschäfte Einfluss nehmen und Änderungen anregen können.
"Die Gemeindeversammlungen werden dadurch interessanter, das neue
Gesetz will den Stimmberechtigten die Möglichkeit geben, sich
vermehrt zu beteiligen", sagte Alois Widmer, Regierungsstatthalter
von Sursee.
Gemeinderäte werden nur noch als Gemeinderäte gewählt, nicht als
Gemeindeammann oder Sozialvorsteherin usw. Will eine Gemeinde eine
andere Regelung, dann legt sie das in der eigenen Gemeindeordnung
fest. Neu ist eine Amtszeitbeschränkung für Gemeinderäte möglich oder
- bei schweren Verfehlungen - auch eine Amtsenthebung. Diese
allerdings wird vom Regierungsrat ausgesprochen.
Erleichterte Zusammenarbeit
Eine grosse Erleichterung bringt das neue Gemeindegesetz bei der
Zusammenarbeit mit dem Kanton, mit anderen Gemeinden oder Dritten.
"Grundsätzlich ist fast alles möglich", sagte Mark Kurmann,
Rechtsanwalt und Fachgruppenmitglied. "Mit wenigen Ausnahmen können
alle Gemeindeaufgaben an Dritte übertragen werden, aber die letzte
Verantwortung bleibt bei der Gemeinde."
Weniger kantonale Aufsicht
Bei so viel Entscheidungsfreiheit bei den Gemeinden - wo bleibt
die Aufsicht des Kantons? "Diese ging bisher mit Einzelkontrollen,
Vorprüfungen und Genehmigungen sehr weit und schränkte die Gemeinden
ein", konstatierte Alois Widmer, Regierungsstatthalter Amt Sursee.
Neu soll sie sich auf die Prüfung der Rechtmässigkeit beschränken und
nur noch sicher stellen, dass das Führungssystem einer Gemeinde im
Ermessensspielraum von kantonalen Mindestanforderungen liegt.
Moderne Instrumente
Auch bei der Haushaltsführung machte das bisherige Gesetz den
Gemeinden relativ enge Vorschriften. Das neue Gesetz über den
Finanzhaushalt gibt den Gemeinden ein modernes Instrument zur
Haushaltführung in die Hände: Mehr Freiraum für Budget und Rechnung,
bessere Möglichkeiten bei den Abschreibungen, Orientierung an den
Grundsätzen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WOV, dies
sind nur ein paar Neuerungen im neuen Gesetz, die es den Gemeinden
erlauben, ihren Haushalt nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
Wie weiter?
Gemeindegesetz und Finanzhaushaltgesetz sind weitere Steine im
Mosaik der Gemeindereform 2000+. Nebst dem Finanzausgleich (seit
1.1.2003 in Kraft), der Aufgabenteilung und den Fusions- und
Zusammenarbeitsbestrebungen sind die neuen Gesetze eine wichtige
Grundlage auf dem Weg zu mehr Autonomie für die Gemeinden. Noch bis
zum 30. Juni sind die Gesetzesentwürfe in Vernehmlassung, danach
werden sie angepasst und im Frühling 2004 im Grossen Rat beraten.
Läuft alles nach Plan, dann treten beide Gesetze miteinander am 1.
Januar 2005 in Kraft.
Lehrpersonen im Gemeinderat
"Können im neuen Gesetz Lehrpersonen auch im Gemeinderat Einsitz
nehmen? Die Antwort auf diese Frage zur Unvereinbarkeit von Ämtern
von Marlis Roos, Grossrätin und Gemeindeschreiberin von Menznau,
setzte die Veranstaltungsteilnehmerinnen in Schenkon in Erstaunen.
"Nein", sagte die Gesetzesredaktorin beim Amt für Gemeinden und
sorgte damit für Verwirrung. "Da bin ich über meinen eigenen
Gesetzestext gestolpert", meinte sie auf der Heimfahrt, nachdem sie
sich der Konsequenz ihrer Antwort bewusst wurde. Natürlich sollen
gemäss § 32 des Entwurfs zum Gemeindegesetz Lehrpersonen auch
weiterhin einen Gemeinderatssitz übernehmen können. Das neue
Gemeindegesetz will die Organisationsfreiheit der Gemeinden fördern
und ganz sicher nicht engagierte Ratsmitglieder aus den Räten werfen.
Wir bitten um Entschuldigung!
Das Amt für Gemeinden verfügt über eine Grafik zum Artikel. Zu
bestellen bei:  afg@lu.ch
Legende
Vorbei sind die Zeiten, der starken Kontrolle durch den Kanton.
Mit dem neuen Gemeindegesetz werden die Gemeinden in die
Selbstverantwortung entlassen.

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'51'48

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