Mehr Freiraum und mehr Verantwortung für die Gemeinden
Luzern (ots)
Veranstaltungsreihe zu zwei neuen Gesetzen in Schenkon
Die Organisationsfreiheit der Gemeinden stärken, ihnen mehr Gestaltungsfreiheit einräumen - das sind die Ziele des Gemeindegesetzes und des Finanzhaushaltgesetzes. Beide Gesetze befinden sich im Moment in Vernehmlassung. Das Amt für Gemeinden und das Finanzdepartement liefern an drei Veranstaltungen Hintergrundinformation dazu.
Das Interesse an der Informationsveranstaltung zu den neuen Gesetzen war gross, das Begegnungszentrum der Gemeinde Schenkon war bis auf den letzen Platz gefüllt. Verständlich, denn für die Gemeinden geht es um viel: Durch das neue Gemeindegesetz erhalten sie mehr Selbstverantwortung und die Möglichkeit, eine Gemeindeorganisation nach ihren spezifischen Bedürfnissen aufzubauen. Ein ähnliches Ziel wird mit dem neuen Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden verfolgt. Den Gemeinden soll ein zeitgemässes Instrument für die Haushaltsführung in die Hände gelegt werden. Alles in allem erhalten die Gemeinden mehr Handlungsspielraum und Selbstständigkeit und das bedeutet auch, dass sie mehr Verantwortung übernehmen.
Gemeindeordnung nach Mass
"Wird in den Gemeinden nun alles auf den Kopf gestellt?", diese Frage stellte Kathrin Graber, juristische Mitarbeiterin beim Amt für Gemeinden, an den Beginn ihres Referates. "Erzwungen wird nichts, sie können sich verändern, müssen aber nicht", meinte sie zu den anwesenden Gemeindebehördemitgliedern und beantwortete damit die Frage gleich selber.
Der umfassendere Handlungsspielraum der Gemeinden besteht darin, dass sie die Grundzüge ihrer Organisation in der eigenen Gemeindeordnung selber festlegen. Damit sind massgeschneiderte Lösungen für die Bedürfnisse einer Gemeinde möglich.
Chance für die Stimmberechtigten.
Oberstes Organ einer Gemeinde sind und bleiben die Stimmberechtigten. Ihre Mitwirkung erfolgt durch das neue Gemeindegesetz früher und umfassender. Sie werden in die Planung der politischen Geschäfte Einfluss nehmen und Änderungen anregen können. "Die Gemeindeversammlungen werden dadurch interessanter, das neue Gesetz will den Stimmberechtigten die Möglichkeit geben, sich vermehrt zu beteiligen", sagte Alois Widmer, Regierungsstatthalter von Sursee.
Gemeinderäte werden nur noch als Gemeinderäte gewählt, nicht als Gemeindeammann oder Sozialvorsteherin usw. Will eine Gemeinde eine andere Regelung, dann legt sie das in der eigenen Gemeindeordnung fest. Neu ist eine Amtszeitbeschränkung für Gemeinderäte möglich oder - bei schweren Verfehlungen - auch eine Amtsenthebung. Diese allerdings wird vom Regierungsrat ausgesprochen.
Erleichterte Zusammenarbeit
Eine grosse Erleichterung bringt das neue Gemeindegesetz bei der Zusammenarbeit mit dem Kanton, mit anderen Gemeinden oder Dritten. "Grundsätzlich ist fast alles möglich", sagte Mark Kurmann, Rechtsanwalt und Fachgruppenmitglied. "Mit wenigen Ausnahmen können alle Gemeindeaufgaben an Dritte übertragen werden, aber die letzte Verantwortung bleibt bei der Gemeinde."
Weniger kantonale Aufsicht
Bei so viel Entscheidungsfreiheit bei den Gemeinden - wo bleibt die Aufsicht des Kantons? "Diese ging bisher mit Einzelkontrollen, Vorprüfungen und Genehmigungen sehr weit und schränkte die Gemeinden ein", konstatierte Alois Widmer, Regierungsstatthalter Amt Sursee. Neu soll sie sich auf die Prüfung der Rechtmässigkeit beschränken und nur noch sicher stellen, dass das Führungssystem einer Gemeinde im Ermessensspielraum von kantonalen Mindestanforderungen liegt.
Moderne Instrumente
Auch bei der Haushaltsführung machte das bisherige Gesetz den Gemeinden relativ enge Vorschriften. Das neue Gesetz über den Finanzhaushalt gibt den Gemeinden ein modernes Instrument zur Haushaltführung in die Hände: Mehr Freiraum für Budget und Rechnung, bessere Möglichkeiten bei den Abschreibungen, Orientierung an den Grundsätzen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WOV, dies sind nur ein paar Neuerungen im neuen Gesetz, die es den Gemeinden erlauben, ihren Haushalt nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
Wie weiter?
Gemeindegesetz und Finanzhaushaltgesetz sind weitere Steine im Mosaik der Gemeindereform 2000+. Nebst dem Finanzausgleich (seit 1.1.2003 in Kraft), der Aufgabenteilung und den Fusions- und Zusammenarbeitsbestrebungen sind die neuen Gesetze eine wichtige Grundlage auf dem Weg zu mehr Autonomie für die Gemeinden. Noch bis zum 30. Juni sind die Gesetzesentwürfe in Vernehmlassung, danach werden sie angepasst und im Frühling 2004 im Grossen Rat beraten. Läuft alles nach Plan, dann treten beide Gesetze miteinander am 1. Januar 2005 in Kraft.
Lehrpersonen im Gemeinderat
"Können im neuen Gesetz Lehrpersonen auch im Gemeinderat Einsitz nehmen? Die Antwort auf diese Frage zur Unvereinbarkeit von Ämtern von Marlis Roos, Grossrätin und Gemeindeschreiberin von Menznau, setzte die Veranstaltungsteilnehmerinnen in Schenkon in Erstaunen. "Nein", sagte die Gesetzesredaktorin beim Amt für Gemeinden und sorgte damit für Verwirrung. "Da bin ich über meinen eigenen Gesetzestext gestolpert", meinte sie auf der Heimfahrt, nachdem sie sich der Konsequenz ihrer Antwort bewusst wurde. Natürlich sollen gemäss § 32 des Entwurfs zum Gemeindegesetz Lehrpersonen auch weiterhin einen Gemeinderatssitz übernehmen können. Das neue Gemeindegesetz will die Organisationsfreiheit der Gemeinden fördern und ganz sicher nicht engagierte Ratsmitglieder aus den Räten werfen. Wir bitten um Entschuldigung!
Das Amt für Gemeinden verfügt über eine Grafik zum Artikel. Zu bestellen bei: afg@lu.ch
Legende
Vorbei sind die Zeiten, der starken Kontrolle durch den Kanton. Mit dem neuen Gemeindegesetz werden die Gemeinden in die Selbstverantwortung entlassen.
Kontakt:
Bernadette Kurmann
Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'51'48
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