Datenschutz in einem schwierigen Umfeld
Luzern (ots)
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kollidiert heute zunehmend mit den Bedürfnissen des Staatsschutzes und den Anstrengungen gegen den Terrorismus. Der Datenschutz muss demnach in einem schwierigen Umfeld agieren. Diese Feststellungen bilden den aktuellen Hintergrund für den Tätigkeitsbericht 2002 des kantonalen Datenschutzbeauftragen.
Im Zeitalter der DNA-Analyse, der biometrischen Erkennungssysteme, der weit verbreiteten Videoüberwachungsanlagen und der vielfältigen Internetmissbräuche bzw. -kriminalität wird die Privatsphäre immer stärker zurückgedrängt. Mit ein Auslöser dieser Entwicklung sind die Terroranschläge vom 11. September 2001.
Unabhängiger Datenschutz
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Dr. Amédéo Wermelinger erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er ist die auch gegenüber der Verwaltung unabhängige Aufsichtsstelle, welche die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der kantonalen Verwaltung und den Gemeindeverwaltungen überwacht. Er berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privaten wie von kantonalen oder kommunalen Dienststellen. Im Berichtsjahr 2002 behandelte der Datenschutzbeauftragte 76 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten dabei die Anfragen von Gemeinden (17 Fälle), die Informatik (8) und das Gesundheitswesen (7).
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch entscheidend an der Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich der Informatik mit. Er begleitete zudem verschiedene Informatikprojekte und konnte darauf hinwirken, dass der Datensicherheit eine grössere Beachtung geschenkt wird.
Kantonspolizei ohne HIV-Tests
Im Berichtsjahr musste der Datenschutzbeauftragte in verschiedenen heiklen Fällen Empfehlungen abgeben. So dürfen beispielsweise Strafverfolgungsbehörden erst dann über einen externen Zugriff auf die Strafverfolgungsunterlagen verfügen, wenn eine Datenverschlüsselung eingerichtet ist und die Frage der Authentizität des Benutzers (digitale Signatur) gelöst ist. Personendaten müssen in den Sitzungsprotokollen von Gemeindebehörden anonymisiert werden, sofern solche Protokolle zur Zirkulation freigegeben werden. Nach einer Intervention der Aids-Hilfe Schweiz und des Datenschutzbeauftragten verzichtet die Luzerner Kantonspolizei bei der Auswahl der Polizeianwärterinnen und -anwärter künftig auf einen HIV-Test. Die Schulbehörden dürfen dem Amt für Migration keine Schülerlisten zustellen, die Schlüsse auf den Aufenthaltsstatus der Eltern zulassen.
Datenschutz als Dauerauftrag
Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes. Er ist nicht ein für allemal eingehalten, sondern ist ein Dauerauftrag. Der Datenschutzbeauftragte hat eine Steuerungsfunktion, indem er wichtige Grundlagen bereits in der Startphase eines Projektes einbringen kann. Er hat auch eine Aufsichtsfunktion, indem er das Verwaltungshandeln kritisch beurteilt. In der kantonalen Verwaltung verfügt der Datenschutzbeauftragte über eine gute Akzeptanz, was seine Arbeit erleichtert.
Datenschutz als Dienstleistung
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041/228 66 06). Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte und Ratschläge erfolgen kostenlos.
Hinweise für die Medien: Der Tätigkeitsbericht 2002 des kantonalen Datenschutzbeauftragten kann kostenlos über obigen Kontakt bezogen werden. Der Datenschutzbeauftragte erteilt heute Dienstag, 8. Juli, weitere Auskünfte (041 228 66 06).
Kontakt:
Tel. +41/41/228'66'06