Trockenheit: Wasserentnahmen aus Gewässern
Luzern (ots)
Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes weiterhin wenig Wasser. Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden Fische und andere Wasserlebewesen. Das Problem spitzt sich vor allem in den kleineren bis mittleren Bächen zu, insbesondere wenn für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen zusätzlich Wasser entnommen wird, oder auch nur leicht verschmutztes Abwasser in die Gewässer gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann nicht mehr auszuschliessen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Ausgenommen sind Entnahmen in kleinen Mengen (Gemeingebrauch), ohne technische Einrichtungen wie Pumpen, Rohre oder Ähnliches. Illegale Entnahmen werden polizeilich geahndet.
Die trockene Witterung kann vor allem bei Spezialkulturen wie Kartoffeln, Gemüse, Beeren oder Obst zu grösseren Ertragsausfällen führen. Deshalb sollte allenfalls noch vorhandenes Wasser zur Bewässerung dieser Kulturen eingesetzt werden, nicht aber für die Bewässerung von Wiesland, Rasenflächen und Ackerkulturen. Dazu reichen die Wassermengen in kleineren und mittleren Fliessgewässern ohnehin nicht aus.
In Ausnahmefällen können einmalige Entnahmen zur Bewässerung ausschliesslich von Spezialkulturen aus grösseren Fliessgewässern und Seen durch das Amt für Umweltschutz telefonisch bewilligt werden. Dafür kann man sich an das Amt für Umweltschutz (Philipp Arnold oder Ernst Schnurrenberger, Telefon 041 / 228 60 60) wenden.
Voraussetzung für die Bewilligung einer einmaligen Entnahme bleibt, dass das Entnahmegewässer ausreichend Wasser führt und vorübergehend maximal ein Fünftel des zufliessenden Wassers entnommen wird. Speziell bei Suhre, Wigger, Ron-Seetal und Wyna können Einzelentnahmen nur sehr zurückhaltend bewilligt werden, da in diesen Gewässern erhöhte Restwassermengen zur Verdünnung des eingeleiteten, gereinigten Abwassers im Unterlauf berücksichtigt werden müssen. Das Wasser ist den Pflanzen möglichst direkt beispielsweise per Schwemmen mit Druckfass anstatt mit Sprinklern zuzuleiten. Weiter ist das Bewässern auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden zu beschränken. Bewässerungen von Landwirtschaftskulturen mit Wasser der örtlichen Wasserversorgungen sind mit diesen vorgängig unbedingt abzusprechen.
Kontakt:
Kant. Amt für Umweltschutz Luzern
Philipp Arnold
Tel. +41/41/228'60'60