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Staatskanzlei Luzern

Trockenheit: Wasserentnahmen aus Gewässern

Luzern (ots)

Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die
Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes weiterhin wenig Wasser. Die
geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden
Fische und andere Wasserlebewesen. Das Problem spitzt sich vor allem
in den kleineren bis mittleren Bächen zu, insbesondere wenn für die
Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen zusätzlich Wasser
entnommen wird, oder auch nur leicht verschmutztes Abwasser in die
Gewässer gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann nicht mehr
auszuschliessen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern
grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Ausgenommen sind Entnahmen
in kleinen Mengen (Gemeingebrauch), ohne technische Einrichtungen wie
Pumpen, Rohre oder Ähnliches. Illegale Entnahmen werden polizeilich
geahndet.
Die trockene Witterung kann vor allem bei Spezialkulturen wie
Kartoffeln, Gemüse, Beeren oder Obst zu grösseren Ertragsausfällen
führen. Deshalb sollte allenfalls noch vorhandenes Wasser zur
Bewässerung dieser Kulturen eingesetzt werden, nicht aber für die
Bewässerung von Wiesland, Rasenflächen und Ackerkulturen. Dazu
reichen die Wassermengen in kleineren und mittleren Fliessgewässern
ohnehin nicht aus.
In Ausnahmefällen können einmalige Entnahmen zur Bewässerung
ausschliesslich von Spezialkulturen aus grösseren Fliessgewässern und
Seen durch das Amt für Umweltschutz telefonisch bewilligt werden.
Dafür kann man sich an das Amt für Umweltschutz (Philipp Arnold oder
Ernst Schnurrenberger, Telefon 041 / 228 60 60) wenden.
Voraussetzung für die Bewilligung einer einmaligen Entnahme
bleibt, dass das Entnahmegewässer ausreichend Wasser führt und
vorübergehend maximal ein Fünftel des zufliessenden Wassers entnommen
wird. Speziell bei Suhre, Wigger, Ron-Seetal und Wyna können
Einzelentnahmen nur sehr zurückhaltend bewilligt werden, da in diesen
Gewässern erhöhte Restwassermengen zur Verdünnung des eingeleiteten,
gereinigten Abwassers im Unterlauf berücksichtigt werden müssen. Das
Wasser ist den Pflanzen möglichst direkt beispielsweise per Schwemmen
mit Druckfass anstatt mit Sprinklern zuzuleiten. Weiter ist das
Bewässern auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden zu
beschränken. Bewässerungen von Landwirtschaftskulturen mit Wasser der
örtlichen Wasserversorgungen sind mit diesen vorgängig unbedingt
abzusprechen.

Kontakt:

Kant. Amt für Umweltschutz Luzern
Philipp Arnold
Tel. +41/41/228'60'60

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