Wie weiter nach dem Bundesgerichtsentscheid zum Einbürgerungsverfahren ?
Luzern (ots)
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat alle Luzerner Gemeinden über die rechtlichen Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichts betr. Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen vom 9. Juli 2003 und das weitere Vorgehen - soweit dies ohne Kenntnis der definitiven Urteilsbegründung möglich ist - schriftlich informiert. Aus heutiger Sicht verfügen alle Gemeinden über Einbürgerungsverfahren, die den Ansprüchen des Bundesgerichts genügen. In den Gemeinde Emmen, Malters und Weggis, deren Stimmberechtigte bisher an der Urne über Einbürgerungen entschieden haben, ist neu der Einwohnerrat, der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung zuständig.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Einbürgerungen Verwaltungsakte sind. Es geht somit um individuell-konkrete Rechtsanwendung in Form von einer Verfügung, die Anspruch auf rechtliches Gehör sowie auf eine Begründung verschafft. Da einem Urnengang in aller Regel keine Diskussion oder Beratung unter den Stimmberchtigten vorangeht, gibt es für den daraus resultierenden Entscheid systembedingt auch keine Begründung. Das Bundesgericht folgert daraus, dass es verfassungswidrig ist, Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne abstimmen zu lassen.
Zuständigkeit zur Zusicherung der Einbürgerung
Das Bundesgericht hat über die Zuständigkeit des Einwohnerrates oder der Gemeindeversammlung zur Einbürgerung - soweit heute ersichtlich - nichts entschieden. Einbürgerungswillige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben weiterhin Anspruch darauf, dass ihre Gesuche innert nützlicher Frist behandelt werden. Es würde also nicht angehen, über solche Gesuche ab sofort einfach nicht mehr zu entscheiden. Parlamente, Bürgerrechtskommissionen, Gemeinderäte oder Gemeindeversammlungen bleiben für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig. Allfällige künftige Änderungen des kantonalen oder kommunalen Rechts bleiben vorbehalten.
An Gemeindeversammlungen bleibt ein Antrag auf geheime Abstimmung gestützt auf § 121 Stimmrechtsgesetz (StRG, SRL Nr. 10) möglich. Hingegen ist ein Antrag von zwei Fünfteln der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung auf Schlussabstimmung im Urnenverfahren nicht mehr zulässig (§ 122 StRG).
Begründung der abgelehnten Entscheide
Künftig sind ablehnende Entscheide zu begründen. Es ist davon auszugehen, dass einem ablehnenden Entscheid im Einwohnerrat eine Beratung vorangeht und dieser somit auch begründet werden kann. Die Frage ist allerdings, wie vorzugehen ist, wenn die Einbürgerungsgesuche ohne Beratung abgelehnt werden. Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass der Präsident oder die Präsidentin unmittelbar nach dem Entscheid die mutmasslichen Ablehnungsgründe zusammenfasst und darüber abstimmen lässt.
Bei Einbürgerungen im Rahmen von Gemeindeversammlungen kann ohne Begründung nicht geprüft werden, ob die Verweigerung einer Einbürgerung nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Grundsätzlich haben aber die Gemeinden die Möglichkeit einer nachgereichten Begründung. In diesem Fall fasst der Gemeinderat die möglichen Ablehnungsgründe nachträglich zusammen, wobei er sich beispielsweise auf Äusserungen an der Versammlung und auf allfällige Leserbriefe stützen kann. Ebenso wie bei Parlamentsentscheiden stellt sich die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die Einbürgerungsgesuche ohne Beratung oder ohne Diskussion abgelehnt werden. Auch hier könnte eine Lösung darin bestehen, dass der Präsident oder die Präsidentin die mutmasslichen Ablehnungsgründe gleich an der Versammlung zusammenfasst und darüber abstimmen lässt.
Dies sind erste vorläufige Antworten auf die rechtlichen Fragen, die sich nach dem Bundesgerichtsurteil stellen. Es ist notwendig, die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten. Fest steht, dass das Bundesgericht den Entscheid des Regierungsrates betr. die fünf abgelehnten Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen aufgehoben hat. Der Regierungsrat wird nach Vorliegen der Urteilsbegründung die Beschwerden neu beurteilen müssen. Diese fünf Verfahren sind weiterhin hängig.
Bis heute sind im Grossen Rat zwei dringliche Anfragen über die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids im Kanton Luzern eingereicht worden (Peter Beutler, SP, und Erna Müller-Kleeb, CVP). Der Regierungsrat wird nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen beraten und insbesondere darüber befinden, wie mit den beiden hängigen Bürgerrechtsinitiativen des Grünen Bündnisses verfahren werden soll.
Kontakt:
Amt für Gemeinden
Judith Lauber
Tel. +41/41/228'64'84