Datum der Neuwahlen der richterlichen und kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2004 - 2008
Luzern (ots)
In der ersten Hälfte des Jahres 2004 finden die Neuwahlen der von den Stimmberechtigten zu wählenden richterlichen Behörden und der Gemeindebehörden sowie Gemeindeparlamente statt.
1. Richterliche Behörden
Die Neuwahl der Mitglieder der Amtsgerichte findet jeweils im ersten Jahr nach der Neuwahl des Grossen Rates statt (§ 17 Abs. 2 Gesetz über die Gerichtsorganisation, SRL Nr. 260). Die Neuwahlen der Amtsstatthalterinnen und Amtsstatthalter sowie der Friedensrichter und Friedensrichterinnen sind am gleichen Tag wie die Neuwahl der Amtsgerichte durchzuführen (§ 52 Abs. 1 Organisationsgesetz, SRL Nr. 20, § 31 Abs. 2 Gesetz über die Gerichtsorganisation). Für die Neuwahlen ist grundsätzlich das stille Wahlverfahren möglich. Der Amtsantritt hat auf den 1. Juli 2004 zu erfolgen.
2. Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente
Die Neuwahlen der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Bürgerrat und Korporationsrat) und der Gemeindeparlamente (Grosser Stadtrat und Einwohnerrat) finden ebenfalls im Jahr 2004 statt (§§ 3 a, 18 a und 42 a des Gemeindegesetzes, SRL Nr. 150). Amtsantritt für die Gemeindebehörden ist am 1. September 2004. In Gemeinden, die bis 31. Januar 2004 die Vereinigung ihrer Gemeinden und die Verlängerung der Amtsdauer des Gemeinderates beschliessen, finden keine ordentlichen Gemeinderatswahlen statt (§§ 2 und 3 des Gesetzes über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden vom 16. Juni 2003, SRL Nr. 156).
3. Vernehmlassungen zu den Wahlterminen
Das Amt für Gemeinden hat den Gemeinden und Parteien einen ersten Terminvorschlag mit Neuwahl der richterlichen Behörden am 28. März 2004 und Neuwahl Gemeindebehörde und Gemeindeparlament am 16. Mai 2004 unterbreitet. Mit Ausnahme von zwei Parlamentsgemeinden zeigten sich die Gemeinden mit dem Terminvorschlag einverstanden. Die Stadt Luzern äusserte sich jedoch ablehnend. Die Durchführung der städtischen Wahlen sei aus organisatorischen Gründen am 16. Mai 2004 nur unter schwierigsten Bedingungen möglich. Im Vergleich zu den Grossratswahlen seien beim Grossstadtrat nicht bloss 19, sondern 48 Sitze zu besetzen. Zudem würde die vorgeschlagene Lösung bei einem zweiten Wahlgang für den Stadtrat einen separaten Urnengang auslösen (20. Juni 2004). Emmen wendet sich ebenfalls gegen den Vorschlag und macht unter anderem geltend, die Kandidatinnen und Kandidaten hätten teilweise erst am 20. Juni 2004 Gewissheit, ob sie gewählt würden, was bei einem Amtsantritt auf den 1. September 2004 zu Problemen bei der Kündigung der bisherigen Anstellung führen könne. Von den politischen Parteien gaben die FDP und SVP eine ablehnende Stellungnahme ab.
Nach Prüfung der vorgebrachten Einwänden ist den Gemeinden und den Parteien ein zweiter Terminvorschlag, der mit den vorgeschlagenen Varianten von FDP und SVP sowie der Stadt Luzern und Emmen übereinstimmt, unterbreitet worden. Die Neuwahlen der richterlichen Behörden sind auf den 8. Februar 2004 und die Wahlen der Gemeindebehörden und der Gemeindeparlamente auf den 28. März 2004 geplant. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass ohne Gegenbericht davon ausgegangen werde, dass man mit dem Terminvorschlag einverstanden sei. Innert Frist sind bei uns zu den Wahldaten13 Meinungsäusserungen eingegangen. Die Parteien CVP, FDP, SVP, SP und GB erklärten sich mit den vorgeschlagenen Wahldaten einverstanden. Drei Gemeinden äusserten sich klar gegen den zweiten Terminvorschlag. Als Hauptargument wird vorgebracht, bei den Parteien entstehe dadurch ein grosser Druck, da die Nominationsversammlungen bei den Gemeinderatswahlen umgehend nach dem Neujahrstag zu erfolgen haben und durch die Ski- und Sportferien werde die Parteientätigkeit eingeschränkt.
Die Argumentation von zwei Parlamentsgemeinden, dass für einen organisatorisch reibungslosen Wahlgang des Gemeinderates und des Gemeindeparlaments ein eigener Wahltermin festzulegen und ein allfällig zweiter Wahlgang für den Gemeinderat auf ein eidgenössisches Blankoabstimmungsdatum zu legen sei, überzeugt.
4. Vorbehalt bei Abstimmungen über Vereinigung von Gemeinden im Januar 2004
Die Gemeinderatswahlen haben grundsätzlich in allen Gemeinden am gleichen Termin stattzufinden. Nach dem Gesetz über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei der Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden kann von einer Neuwahl des Gemeinderates abgesehen werden, wenn die Stimmberechtigten bis spätestens 31. Januar 2004 einer Vereinigung oder Teilung der Einwohnergemeinden zugestimmt und die Verlängerung der Amtsdauer des Gemeinderates beschlossen haben (§ 3). Bei Gemeinden, die erst im Januar 2004 über die Vereinigung ihrer Gemeinden abstimmen und eine Vereinigung allenfalls ablehnen, ist eine Neuwahl der Gemeindebehörden bereits auf den 28. März 2004 nicht zumutbar, müssten doch am 9. Februar 2004 die Wahlvorschläge eingereicht werden. Für diese Gemeinden wird der Wahltermin für die Gemeinderatswahlen auf den 16. Mai 2004 festgelegt. Die bevorstehenden Abstimmungen über Gemeindefusionen und die zitierte Übergangsbestimmung des erwähnten Gesetzes rechtfertigen eine Ausnahme von der Regel, dass die Gemeinderatswahlen in allen Gemeinden am gleichen Termin stattfinden.
5. Festsetzung der Wahltermine
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 26. August 2003 die Wahltermine für die Neuwahlen der richterlichen Behörden, der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente festgelegt. Dies ergibt folgenden Zeitplan:
22. Dezember 2003 Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Neuwahl der richterlichen Behörden (eingeschlossen Friedensrichter)
8. Februar 2004 - Eidg. Blankoabstimmungsdatum - Richterwahlen (eingeschlossen Friedensrichter)
9. Februar 2004 Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen
19. Februar 2004 Schmutziger Donnerstag
25. Februar 2004 Aschermittwoch
28. März 2004 - Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen - Bürgerrats- und Korporationswahlen - Evtl. 2. Wahlgang richterliche Behörden
11. April 2004 Ostern
16. Mai 2004 - Eidg. Blankoabstimmungsdatum - Evtl. 2. Wahlgang Gemeinderat - Evtl. Gemeinderatswahlen bei Gemeinden, die im Januar 2004 über eine Vereinigung mit andern Gemeinden abstimmen
20. Juni 2004 Evtl. 2. Wahlgang bei Gemeinden, die im Januar 2004 über eine Vereinigung mit andern Gemeinden abstimmen
1. Juli 2004 Amtsantritt für die gewählten richterlichen Behörden
1. September 2004 Amtsantritt für die gewählten Gemeindebehörden
Kontakt:
Judith Lauber
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'64'84