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Staatskanzlei Luzern

Wasserbauliche Massnahmen am Giessbach: Bundesgericht stützt Projekt des Kantons

Luzern (ots)

Die wasserbaulichen Massnahmen am Giessbach in der
Gemeinde Schwarzenberg werden im kommenden Winter realisiert. Das
Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts, das die Rechtmässigkeit des Wasserbauprojekts
bestätigte, vollumfänglich abgewiesen. Ziel des Projektes ist es, das
Abgleiten von Uferpartien zu verhindern und dadurch die
Hochwaldstrasse und die an den Bach anstossenden Grundstücke zu
schützen.
Das Projekt für die wasserbaulichen Massnahmen am Giessbach im
Abschnitt Längehrlenbrücke - Ankengadenbrücke war vom 30. Oktober bis
28. November 2000 öffentlich aufgelegt worden. Gegen dieses Projekt
ging eine Einsprache ein. Der Einsprecher machte unter anderem
geltend, dass keine Felsblöcke aus der Bachsohle entfernt werden
dürften und dass die von ihm vorgenommenen Verbauungen im
wesentlichen ausreichend seien. Der Regierungsrat lehnte die
Einsprache gestützt auf die Beurteilung der Wasserbaufachleute ab und
genehmigte am 15. Mai 2001 das Projekt. Der Einsprecher focht den
Entscheid des Regierungsrates beim Verwaltungsgericht an. Mit Urteil
vom 25. November 2002 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab,
soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am
13./14. Januar 2003 beim Bundesgericht sowohl
Verwaltungsgerichtsbeschwerde als auch staatsrechtliche Beschwerde.
Mit Urteil vom 6. August hat das Bundesgericht die Beschwerde
vollumfänglich abgewiesen und dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten
auferlegt. Das Bundesgericht erachtet die wasserbaulichen Massnahmen
des Kantons Luzern am Giessbach als sinnvoll und mit dem
Wasserbaugesetz übereinstimmend.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird der Kanton das Projekt
umgehend umsetzen. Die Bauarbeiten werden noch diesen Herbst
ausgeschrieben, die Vergabe der Arbeiten ist im November 2003
vorgesehen. Im Dezember 2003 und im Januar 2004 werden die
hauptsächlichsten Arbeiten ausgeführt. Mit dem Abschluss der
Bauarbeiten wird Ende März 2004 gerechnet.
Das Projekt sieht den Einbau von Rundholzkästen und Steinblöcken
am Uferfussbereich vor. Sie werden zusammen mit Buschlagen und
Steckhölzern die Ufer sichern. Damit der Bach bei Hochwasser
möglichst breit abfliessen und sich die Bachsohle nicht mehr
wesentlich vertiefen kann, werden stark vorstehende Steinblöcke und
loses Rundholz aus dem Abflussprofil entfernt. Zudem soll das
Bachtobel durch einen Maschinenweg von der Hochwaldstrasse her
zugänglich gemacht werden. Diese Schotterpiste soll künftig als
Walderschliessung und als Zufahrt für am Bach auszuführende
Unterhaltsarbeiten dienen. Diverse vom Einsprecher ohne Bewilligung
und auf fremdem Boden getroffene Massnahmen (u.a. Baupiste zum
Giessbach) werden vom Kanton rückgebaut.
Die Kosten für den Ausbau des Giessbachs betragen Fr. 435'000.- .
Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat dem Projekt zugestimmt und
einen Bundesbeitrag von 39% in Aussicht gestellt. Die restlichen
Kosten teilen sich der Kanton (36%) und die Gemeinde Schwarzenberg
(25%).

Kontakt:

Ernst Deubelbeiss
Abteilungsleiter Kunstbauten/Wasserbau
Verkehr und Infrastruktur Kanton Luzern
Tel. +41/41/318'11'21

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