Gemeindereform 2000+: Aufgabenzuteilung Soziales
Luzern (ots)
Der Kanton wird nicht auf den Kopf gestellt
Seit 1997 ist die Gemeindereform 2000+ in vollem Gange. Aktuellstes Geschäft ist die Aufgabenzuteilung und dort das Projekt "Soziales und gesellschaftliche Integration". Erste Resultate sind in einem Echoraum vorgestellt worden.
"Bei der Aufgabenzuteilung wird geprüft, ob die Aufgaben der öffentlichen Hand am richtigen Ort angesiedelt sind oder ob sie mit Vorteil verschoben werden müssen", erklärt Daniel Wicki, Projektleiter des Kantons, Sinn und Zweck der Aufgabenzuteilung. In einem ersten Schritt ist diese Zuteilung von Fachleuten vorgenommen worden, in einem zweiten müssen die finanziellen Konsequenzen überprüft werden.
Aufteilung der Kompetenzen
"Der Kanton wird nicht ganz auf den Kopf gestellt, doch Akzente sind gesetzt worden", fasst Daniel Wicki die Resultate der Fachgruppe zusammen. (siehe Kasten) Die vielleicht einschneidenste Massnahme im Sozialbereich ist die Trennung zwischen den Kompetenzebenen: In Zukunft sollen diejenigen Personen, die einen Entscheid vorbereiten nicht auch diejenigen sein, die über ihn entscheiden oder (bei der Vormundschaft) ihn durchführen. Daniel Wicki rechnet damit, dass diese Forderung nicht nur auf offene Ohren stossen wird. Ihm ist deshalb klar, dass eine solche Änderung sehr gut vorbereitet und mit langen Übergangsfristen versehen werden muss.
Kanton gibt Standards vor
Geht es nach der Fachgruppe "Soziales und gesellschaftliche Integration", wird der Kanton im Sozialbereich in Zukunft Standards vorschreiben. So wird im Bereich Sozialhilfe nebst der wirtschaftlichen auch die persönliche Sozialhilfe ebenso wichtig. "Es ist entscheidend, dass Sozialhilfeempfangende begleitet werden, dass geschaut wird, mit welcher Unterstützung und welchen Massnahmen sie ihr Leben besser gestalten. Hier sind die Fachleute der Meinung, dass durch eine noch bessere Betreuung Kosten gespart werden können", erklärt Daniel Wicki. Andere Standards sind die SKOS-Richtlinien oder ein Anforderungskatalog an die Qualifikation der Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter.
Zusammenarbeit in Kompetenzzentren
Diese Qualitätsvorgaben dürften dazu führen, dass sich mehrere Gemeinden neu in Komptenzzentren zusammentun. Nach Meinung der Arbeitsgruppe werden vor allem kleine Gemeinden durch ein solches Zentrum entlastet. Der Sozialbereich erfordert immer mehr Fachwissen und dazu ist viel Erfahrung und eine starke Vernetzung erforderlich. Wer pro Jahr ein paar Fälle behandeln muss, kann dabei nur schwer mithalten.
Wie aber werden diese Kompetenzzentren beschaffen sein? Daniel Wicki erwähnt als Beispiel die SOBZ, die vor allem auf der Landschaft bereits mehrschichtig tätig seien. Allerdings müsse über die Verteilung solcher Zentren im Kanton noch nachgedacht werden. Auch über die Fachbereiche, die in solchen Zentren zusammen genommen würden, sei die Diskussion erst noch zu führen. Er könne sich vorstellen, dass - wie schon im Amt Entlebuch - das Vormundschaftswesen dazugehöre. Letztlich sei die Organisation aber den Gemeinden zu überlassen.
Kostenneutralität als Grundprinzip
Laut dem Projektleiter ist der Bericht der Arbeitsgruppe sehr gut aufgenommen worden. Zwar enthalte er noch keine Aussagen zu den Finanzen, doch dieser Teil werde nun in Angriff genommen. Im Echoraum habe sich gezeigt, dass die finanzielle Seite sehr hoch gewichtet werde. Oberstes Prinzip der Aufgabenzuteilung sei die Kostenneutralität, d.h. dass es über alles gesehen weder beim Kanton noch bei den Gemeinden zu grossen finanziellen Verschiebungen kommen darf. "Dort, wo es aber Qualitätssteigerungen geben muss, kann das zu Mehrkosten führen", fügt Wicki hinzu. Dies sei dann aber eine Folge der Qualitätssteigerung und nicht der neuen Aufgabenzuteilung. Er verweist auf die IV-Einrichtungen, aus deren Finanzierung sich der Bund zurückziehen wolle. Auch dafür brauche es faire Lösungen. "Die politische Diskussion wird zeigen müssen, welche Qualität wir wollen, entsprechend muss dann gesteuert werden."
Vernehmlassung im Frühling
Die Fachgruppe wird das im Echoraum Gehörte aufnehmen und den Bericht unter Einbezug der finanziellen Aspekte beenden. Da bei der Aufgabenneuzuteilung auch grosse Geldmengen eine Rolle spielen, ist es unumgänglich, dass dieses Projekt mit der NFA des Bundes harmonisiert und synchronisiert wird. Frühestens im Frühling 2004 geht der Bericht der Projektgruppe ans Departement und in die Regierung. Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens soll unter anderem in Hearings die Möglichkeit zur politischen Diskussion geboten werden. Wicki: "Es werden Änderungen auf uns zukommen. Wichtig ist, dass diese zum Wohl der Luzernerinnen und Luzerner erfolgen."
Kontakt:
Bernadette Kurmann
Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'51'48
Kasten
Die wichtigsten Änderungsvorschläge
- Sozialversicherungen: Es sind keine Veränderungen vorgesehen. Hier handelt es sich im
Wesentlichen um Bundesrecht. - Massnahmen gemäss ZGB: Das Vormundschaftswesen soll als obligatorische
Gemeindeaufgabe definiert werden. Der Kanton macht Qualitätsvorgaben und daraus ergeben sich Vorschriften
bei der Organisation (Trennung von Entscheid und Entscheid-Vorbereitung). - Sozialhilfe - Die
persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe bleiben Gemeindeaufgaben. Der Kanton macht
Qualitätsvorgaben. - Die fördernde Sozialhilfe wird über einen Pool-Lösung finanziert werden; die
Mitgliedschaft aller Gemeinden und des Kantons ist obligatorisch. - Einen Systemwechsel gibt es bei der
persönlichen und wirtschaftlichen Sozialhilfe für Flüchtlinge. Während der ersten 10 Jahre liegt die
Verantwortung beim Kanton. Danach soll die Verantwortung für die Flüchtlingsbetreuung an die Gemeinden
delegiert werden. - Die Familien ergänzende Kinderbetreuung bleibt eine kommunale Aufgabe; es ist noch
offen, ob obligatorisch oder fakultativ. Der Kanton soll gewisse Vorgaben machen. - Die
Fürsorgerische Freiheitsentziehung ist gleich geregelt wie bis anhin, auch die Rolle der
Regierungsstatthalter als Aufsichtsbehörde wird beibehalten. - Heimwesen Die Finanzierung des Bundes ändert; er
entlastet sich von der Subventionierung an Bau und Betrieb von Heimen im Behinderten- und Suchtbereich.
Die Lasten werden an den Kanton übertragen. Zudem wird der Bund weniger Beiträge an die
Ergänzungsleistungen bezahlen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass der Kanton sämtliche Kosten des
Behindertenwesens übernimmt, IV und der Sonderschulbereich gehören damit in die Verantwortung des Kantons. Die
Alters- und Pflegeheime bleiben weiterhin Gemeindeaufgabe, werden aber ausdrücklich zu
obligatorischen Aufgaben. (NB. Diese Auflistung bezieht sich auf die wichtigsten Änderungen und ist daher
nicht abschliessend)