Grossrätliche Kommission befürwortet Sanierung der Pensionskasse
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit GASK des Grossen Rates befürwortet die Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse LUPK. Die Kommission unter dem Vorsitz von Ruth Fuchs-Scheuber (FDP, Schwarzenberg) stimmt dem Sanierungsvorschlag gemäss Botschaft des Regierungsrates zu. Mit verschiedenen Massnahmen soll der zur Zeit ungenügende und gesetzlich sanierungspflichtige Deckungsgrad der Luzerner Pensionskasse verbessert werden. Damit sollen die Leistungen der LUPK sowohl für die Versicherten wie für die Rentnerinnen und Rentner langfristig gesichert, aber auch der LUPK eine zeitgemässe Anlagestrategie ermöglicht werden.
Der Lösungsvorschlag des Regierungsrates sieht einen Sanierungsbeitrag des Kantons von insgesamt 50 Millionen Franken vor sowie befristete verminderte Verzinsungssätze für die Altersguthaben der Versicherten und schliesslich den befristeten Verzicht auf den Teuerungsausgleich für die Rentnerinnen und Rentner. Eine Minderheit der Kommission ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Sie beanstandet, dass Versicherte wie Rentnerinnen und Rentner einen gegenüber dem Beitrag des Arbeitgebers ungleich höheren Beitrag an die Sanierung der LUPK leisten müssten. Bedenken anderer Art äusserte eine weitere Minderheit von Kommissionmitgliedern, die - wie ein Mitbericht der Planungs- und Finanzkommission anregte - eine Reduktion des Beitrags des Kantons Luzern (Arbeitgeberbeitrag) erwogen.
An der gleichen Sitzung beriet die GASK die Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Sie empfiehlt die Botschaft des Regierungsrates mit grossem Mehr zur Annahme. Mit der Gesetzesänderung werden in erster Linie die bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen für Versicherte ohne besonderen Pflegebedarf erhöht. Nach der Botschaft des Regierungsrates können für die Vergütung der Grundtaxen von Heimaufenthalten neu bis zu 185 Prozent (bisher bis zu 160 Prozent) des Lebensbedarfs für Alleinstehende angerechnet werden. Die daraus sich ergebenden jährlichen Mehrkosten im Kanton Luzern von insgesamt 13.1 Millionen Franken werden aufgeteilt. Der Bund beteiligt sich daran mit 4,2 Millionen Franken, der Kanton Luzern mit 2,45 Millionen Franken Kanton und die Luzerner Gemeinden mit 6,45 Millionen Franken..
Zudem sieht die Gesetzesrevision formal-rechtliche Anpassungen vor, die der Klarheit und Rechtssicherheit dienen.
Hingegen lehnt es die Kommission ab, die Gesetzesänderung bereits auf 1. Juli 2004 in Kraft treten zu lassen. Mit dem unterjährigen Inkrafttreten würden zusätzliche einmalige Kosten von 150'000 bis 200'000 Franken entstehen. Um diese einzusparen, soll nach Meinung der Kommission die Gesetzesänderung erst auf 1. Januar 2005 wirksam werden.
Kontakt:
Ruth Fuchs-Scheuber
Tel. +41/41/318'19'73
(Dienstagnachmittag 13 bis 17 Uhr)