Verfassungskommission stellt neue Geometrie für die Politik im Kanton zur Diskussion
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern sollen die Grenzen neu gezogen werden können. An ihrer Sitzung in Luzern schuf die Verfassungskommission erste Voraussetzungen dafür. Damit wird die politische Geometrie im Kanton zur Diskussion gestellt.
An der Sitzung im Gebäude des Eidgenössischen Versicherungsgerichts EVG in Luzern standen die Themen "Kantonsgliederung" und "Gemeinden" im Mittelpunkt der Beratung. Die Kommission setzte in erster Lesung die Leitplanken für das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden in der neuen Verfassung für Luzern. Es werden auch Wegweiser für die künftige kommunale Zusammenarbeit aufgestellt.
Nach geltender Verfassung ist der Kanton in "fünf Ämter", in Gerichtsbezirke, in Friedensrichterkreise und in Gemeinden gegliedert. Fürs politische Leben im Kanton Luzern sind die Ämter von grosser Bedeutung: Sie bilden (ausgenommen die Stadt Luzern, die ein eigener Wahlkreis ist) die Wahlkreise für die Wahl zum Kantonsparlament (Grosser Rat). Im Entwurf für die neue Verfassung für Luzern sind die Ämter nicht mehr zu finden. Dafür werden im Paragraph "Gliederung des Kantons" neu "Wahlkreise" aufgeführt. Wie die Wahlkreis-Geometrie aussehen soll, wurde in der Kommission noch nicht diskutiert. Derzeit gibt es ein grosses Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Wahlkreisen. Im Amt Entlebuch braucht es 12,5 Prozent Wähleranteil für einen Sitz im Kantonsparlament, im Amt Luzern-Land genügen 2,9 Prozent Wähleranteil. Konsens in der Verfassungskommission war, dass in der neuen Verfassung für Luzern die Grundlage für eine bessere Wahlkreiseinteilung geschaffen werden soll.
Im Entwurf für die neue Verfassung für Luzern steht der Grundsatz, dass der Kanton seine Aufgaben nach Möglichkeit dezentral erfüllen soll. Die Idee, die "Region" als neue Gebietskörperschaft zwischen Kanton und Gemeinden einzuführen, fand in der Verfassungskommission keine Mehrheit. Eine neue Ebene mit eigenen Organen, Kompetenzen und Steuerhoheit würde die Stellung der Gemeinden schwächen, wurde argumentiert. Ein Ziel der neuen Verfassung für Luzern sei es aber, die Gemeinden zu stärken. So soll die neue Verfassung für Luzern den Gemeinden alle Möglichkeiten offen lassen, die für sie besten Formen der Zusammenarbeit zu wählen. Der Kanton soll die Gemeinden dabei unterstützen. Der Philosophie "Gemeinde vor Kanton" folgt die Kommission auch mit dem Grundsatz der "Subsidiarität". Damit ist gemeint, dass die öffentlichen Aufgaben dem jeweils untersten, der Bevölkerung am nächsten stehenden Gemeinwesen zugeteilt werden sollen.
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