GBI: Petition gegen neues Ausländergesetz eingereicht
Zürich (ots)
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Heute Donnerstag, 10. April, um 10.30 Uhr hat eine 50-köpfige Delegationen der Gewerkschaften GBI und SMUV beim Bundeshaus West eine Petition mit über 16'000 Unterschriften gegen das neue Ausländergesetz eingereicht. Rita Schiavi, Vizepräsidentin der GBI, hat dabei betont, dass die Petition von Schweizer/-innen, EU-Bürger/-innen und Nicht-EU-Bürgerinnen gleichermassen unterzeichnet worden ist. Begleitet wurde die Übergabe durch die Freilassung von 3'000 verschiedenfarbigen Luftballons, als Symbol für die verschiedenen Kulturen und Nationen, die miteinander unter dem Schweizer Himmel leben.
Die Petition richtet sich vor allem gegen die je nach Herkunftsnation ungleiche Behandlung der Immigrantinnen und Immigranten. Das neue Gesetz diskriminiert rund 40 Prozent aller in der Schweiz lebenden Ausländer/-innen krass. Die Gewerkschaften hoffen, dass ihre Petition in den Räten den Anstoss für deutliche Korrekturen gibt. Am 11. April diskutiert die Parlamentarische Staatspolitische Kommission nochmals wichtige Punkte des Ausländergesetzes (AuG).
Der neue AuG-Entwurf ist diskriminierend, weil er ein Ausnahmerecht schafft, das für bestimmte Personen je nach Nationalität Anwendung findet. So sollen von ausserhalb der EU nur noch hoch qualifizierte Personen Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt haben. Gleichzeitig hält der AuG-Entwurf an einer restriktiv polizeilichen und wirtschaftsorientierten Sichtweise fest. Inakzeptabel sind zudem die neuen Kurzaufenthaltsbewilligungen, welche weder das Recht auf Wechsel des Arbeitgebers, noch das Recht auf Familiennachzug anerkennen. Entgegen dem bisherigen Saisonierstatut können diese Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht einmal mehr in eine Jahresbewilligung umgewandelt werden. Dieser neue Status würde der Schaffung neuer "Sans-papiers" Vorschub leisten.
Die unnötige Diskriminierung der Nicht-EU-Bürger/-innen wird beim Familiennachzug für Niedergelassene am deutlichsten sichtbar: Sie müssen ihren Familienanspruch für die gesamte Familie innerhalb von fünf Jahren geltend machen, und nur Kinder bis 14 Jahren haben Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. EU-Bürger/-innen können dagegen ihre Kinder bis zum Alter von 21 Jahren problemlos in die Schweiz holen. Verschlimmert wird zudem die Situation von Ausländerinnen, die von ihrem Ehemann mit Gewalt bedroht werden. Sie können sich nicht vom Mann trennen, sondern müssen bei ihm bleiben, da sie sonst den Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung riskieren.
Das neue AuG verschärft generell die repressiven Massnahmen. Deshalb fordern die Gewerkschaften für alle Arbeitnehmer/-innen - auch ohne Schweizerpass:
* keine Diskriminierung bei der Zulassung aus Qualifikationsgründen * Verzicht auf Einführung neuer Formen von Saison- und Kurzaufenthaltsbewilligungen * gleiche Rechte aller in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten * Recht auf uneingeschränkten Familiennachzug * zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsstatus * Regularisierung der "Sans-papiers", die seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben.
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