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GBI: Petition gegen neues Ausländergesetz eingereicht

GBI: Petition gegen neues Ausländergesetz eingereicht
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Zürich (ots)

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Heute Donnerstag, 10. April, um 10.30 Uhr hat eine
50-köpfige Delegationen der Gewerkschaften GBI und SMUV beim
Bundeshaus West eine Petition mit über 16'000 Unterschriften gegen
das neue Ausländergesetz eingereicht. Rita Schiavi, Vizepräsidentin
der GBI, hat dabei betont, dass die Petition von Schweizer/-innen,
EU-Bürger/-innen und Nicht-EU-Bürgerinnen gleichermassen
unterzeichnet worden ist. Begleitet wurde die Übergabe durch die
Freilassung von 3'000 verschiedenfarbigen Luftballons, als Symbol für
die verschiedenen Kulturen und Nationen, die miteinander unter dem
Schweizer Himmel leben.
Die Petition richtet sich vor allem gegen die je nach
Herkunftsnation ungleiche Behandlung der Immigrantinnen und
Immigranten. Das neue Gesetz diskriminiert rund 40 Prozent aller in
der Schweiz lebenden Ausländer/-innen krass. Die Gewerkschaften
hoffen, dass ihre Petition in den Räten den Anstoss für deutliche
Korrekturen gibt. Am 11. April diskutiert die Parlamentarische
Staatspolitische Kommission nochmals wichtige Punkte des
Ausländergesetzes (AuG).
Der neue AuG-Entwurf ist diskriminierend, weil er ein
Ausnahmerecht schafft, das für bestimmte Personen je nach
Nationalität Anwendung findet. So sollen von ausserhalb der EU nur
noch hoch qualifizierte Personen Zugang zum schweizerischen
Arbeitsmarkt haben. Gleichzeitig hält der AuG-Entwurf an einer
restriktiv polizeilichen und wirtschaftsorientierten Sichtweise fest.
Inakzeptabel sind zudem die neuen Kurzaufenthaltsbewilligungen,
welche weder das Recht auf Wechsel des Arbeitgebers, noch das Recht
auf Familiennachzug anerkennen. Entgegen dem bisherigen
Saisonierstatut können diese Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht
einmal mehr in eine Jahresbewilligung umgewandelt werden. Dieser neue
Status würde der Schaffung neuer "Sans-papiers" Vorschub leisten.
Die unnötige Diskriminierung der Nicht-EU-Bürger/-innen wird beim
Familiennachzug für Niedergelassene am deutlichsten sichtbar: Sie
müssen ihren Familienanspruch für die gesamte Familie innerhalb von
fünf Jahren geltend machen, und nur Kinder bis 14 Jahren haben
Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. EU-Bürger/-innen können
dagegen ihre Kinder bis zum Alter von 21 Jahren problemlos in die
Schweiz holen. Verschlimmert wird zudem die Situation von
Ausländerinnen, die von ihrem Ehemann mit Gewalt bedroht werden. Sie
können sich nicht vom Mann trennen, sondern müssen bei ihm bleiben,
da sie sonst den Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung riskieren.
Das neue AuG verschärft generell die repressiven Massnahmen.
Deshalb fordern die Gewerkschaften für alle Arbeitnehmer/-innen -
auch ohne Schweizerpass:
* keine Diskriminierung bei der Zulassung aus  
     Qualifikationsgründen
   * Verzicht auf Einführung neuer Formen von Saison- und    
     Kurzaufenthaltsbewilligungen
   * gleiche Rechte aller in der Schweiz lebenden Migrantinnen und
     Migranten    
   * Recht auf uneingeschränkten Familiennachzug 
   * zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsstatus
   * Regularisierung der "Sans-papiers", die seit mindestens einem   
     Jahr in der Schweiz leben.

Kontakt:

Vania Alleva
GBI-Migrationsbeauftragte
Mobile: +41/79/620'11'14

Oscar Zbinden
Gewerkschaft Bau & Industrie / GBI
Redaktion/Kommunikation
Strassburgstrasse 11
8004 Zürich
Tel. +41/1/295'16'44
Fax +41/1/242'63'69

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