Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kroatien
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kroatien. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 21. Juni 2001 in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein und die Schweiz wenden das Abkommen bereits seit dem 1. Januar 2002 provisorisch an.
Das Freihandelsabkommen ist eines der traditionellen EFTA- Freihandelsabkommen und umfasst den Industriesektor, die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sowie Fische und andere Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung Kroatiens und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, wird Kroatien diesbezüglich eine Übergangsfrist bis 2007 gewährt. Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch nach Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Kroatien keine schlechteren Marktzugangsbedingungen haben werden als die EU. Es ist den EFTA-Staaten ein Anliegen, die Staaten Ex-Jugoslawiens in das westeuropäische Freihandelssystem miteinzubeziehen. Dadurch soll der Transitionsprozess Kroatiens hin zur freien Marktwirtschaft unterstützt werden.
Die gleichzeitig zwischen der Schweiz und Kroatien abgeschlossene bilaterale Vereinbarung im Landwirtschaftsbereich findet aufgrund des Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung.
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