Revisionsgesuch von Peter Ott vom Bundesgericht abgewiesen
Luzern (ots)
Das Bundesgericht hat mit heutigem Datum das Revisionsgesuch von Peter Ott abgewiesen. Damit hat Ott alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, das Wasserbauprojekt für die Sanierung des Giessbachs in der Gemeinde Schwarzenberg zu verhindern. Seine Einsprache beim Luzerner Verwaltungsgericht wurde im November 2002 abgewiesen, die staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht im August 2003 (vgl. auch Medienmitteilung des Staatskanzlei vom 12. November 2003).
Die Arbeiten für die Bachsanierung können nun vergeben werden. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten wird im Frühsommer 2004 gerechnet.
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Staatskanzlei Luzern
Tel. +41/41/228'60'00