Universität Luzern; Neubau
Luzern (ots)
Im Rahmen des Planungswettbewerbs für den Neubau der Universität Luzern hatten zwei Wettbewerbsteilnehmerinnen beim Regierungsrat des Kantons Luzern ein Gesuch um Aus- stand des Mitglieds des Preisgerichts Prof. Andrea Deplazes verlangt. Als Grund gaben sie an, dass zwischen dem Fachpreisrichter und dem obsiegenden Wettbewerbsteilnehmer Valerio Olgiati enge freundschaftliche und berufliche Beziehungen bestünden, die den Anschein der Befangenheit von Andrea Deplazes begründen würden. Am 14. Oktober 2003 ist der Regierungsrat auf dieses Gesuch nicht eingetreten und hat den Zuschlag für die Erarbeitung eines Bauprojektes an das Planerteam Valerio Olgiati erteilt. Der Regierungsrat hat festgehalten, das Gesuch sei verspätet eingereicht worden. Selbst wenn darauf einzutreten wäre, lä- gen keine Ausstandsgründe vor.
Die unterlegenen Teilnehmerinnen haben am 27. Oktober 2003 gegen diese beiden Entscheide beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern Beschwerde eingereicht. Am 7. Januar 2004 hat das Gericht diese Beschwerde gutgeheissen, soweit es darauf eingetreten ist, und die beiden Entscheide des Regierungsrates (Abweisung des Ausstandgesuchs und Zuschlag) vom 14. Oktober 2003 aufgehoben. Anders als der Regierungsrat erachtet das Gericht das Ausstandsgesuch nicht als verspätet gestellt. Im Wesentlichen aufgrund einer engen beruflichen Zusammenarbeit zwischen Fachpreisrichter Andrea Deplazes und Wettbewerbsteilnehmer Valerio Olgiati (u.a. gemeinsame Teilnahme an den Wettbewerben für die Erweiterung des Kunsthauses Aarau und für das Kunstmuseum in Vaduz) ist für das Gericht zudem der Anschein der Befangenheit bei Deplazes und damit ein Ausstandsgrund gegeben.
Die schriftliche Begründung des Urteils wird den Parteien später zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Gericht keine weiteren Auskünfte erteilen.
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