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Staatskanzlei Luzern

Naturnaher Jungwald wird weiterhin gefördert

Luzern (ots)

Luzerner Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die
ihren Jungwald naturnah mit standortgerechten Baumarten gestalten,
erhalten auch künftig eine finanzielle Unterstützung von Bund und
Kanton. Die Förderung wird über das sogenannte Projekt Waldbau A
abgewickelt. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (ehemals
Kantonsforstamt) löst mit diesem zehnjährigen Projekt nahtlos das
Projekt Wiederbewaldung ab, das wenige Monate nach dem Sturm Lothar
gestartet worden war.
Abschluss Projekt Wiederbewaldung
Das Projekt Wiederbewaldung läuft infolge des befristeten
Lothar-Sonderkredits aus. Mit der Aufnahme der letzten Schadenflächen
als Folge der Trockenheit und Borkenkäferbefall im Jahre 2003 wird
dieses Projekt abgeschlossen. Die Kredite für die vereinbarten
Restzahlungen nach Vertragserfüllung sind gesichert. Mit dem Projekt
Wiederbewaldung werden auf über 2'100 Hektaren naturnah aufgebaute
Wälder begründet. Eine derart grossflächige und standortgerechte
Waldverjüngung ist bisher im eher überalterten und vielfach einseitig
zusammengesetzten Luzerner Wald nicht bekannt. Die neu heranwachsende
Waldgeneration wird die Risiken für künftige Waldschäden und Verluste
auf dem Holzmarkt deutlich reduzieren. Der Bund und der Kanton Luzern
unterstützen die Waldeigentümer für die erforderlichen Massnahmen mit
insgesamt 14 Mio. Franken. Die Verteilung auf Berggebiet und
Mittelland entspricht den jeweiligen Wald- und Schadenanteilen.
Insgesamt sind über 2'500 Verträge abgeschlossen worden.
Start Projekt Waldbau A: Von der Quantität zur Qualität
Mit dem Start des Projekts Waldbau A können die
Waldeigentümerinnen und -eigentümer vor Beginn der Pflege von
Jungwaldflächen und allenfalls neuen Waldschadenflächen den
Revierförster kontaktieren, um die erforderlichen und
beitragsberechtigten Massnahmen zu vereinbaren. Die Beiträge sind
beschränkt auf standortgerechte Jungwälder oder auf Bestände, die
entsprechend mit Pflanzungen umgewandelt werden. Neu wird die obere
Grenze für Pflegebeiträge auf Bäume bis 30 cm Durchmesser (auf 1.3 m
Höhe gemessen) erweitert. Die minimale, zusammenhängende Pflegefläche
umfasst 20 Aren. Eine eigentumsübergreifende Projektabwicklung ist
möglich. Im Weiteren werden Massnahmen zugunsten der Artenvielfalt
gefördert wie beispielsweise die Aufwertung von Waldrändern. Die
Revierförster sind über die regionalen Kreisforstämter erreichbar.
Die Telefonnummern sind auch auf der Homepage www.kfa.lu.ch
ersichtlich (ab 23. April 04: www.lawa.lu.ch).
Die Kernpunkte des Projekts Waldbau A
Mit dem Projekt Waldbau A werden Massnahmen im Wald finanziell
unterstützt, die die verschiedenen Funktionen des Waldes nachhaltig
sicherstellen. Die Palette ist breit: Wälder schützen vor
Naturgefahren wie Steinschlag, Erosion oder Lawinen. Sie liefern den
ökologisch sowie bau- und energietechnisch sehr wertvollen Rohstoff
Holz. Mit ihrem Wachstum binden Bäume das klimaerwärmende
Kohlendioxid. Und eine Vielfalt von Bäumen und Sträuchern bereichert
die Biodiversität. Diese Anforderungen sind ohne lenkende Eingriffe
räumlich und zeitlich nicht jederzeit gewährleistet. Mit gezielten
Massnahmen sollen die aufwachsenden Waldbestände gelenkt werden,
damit sie ihre Funktionen optimal erfüllen können. Übergeordnet ist
das Ziel, dass die Waldbestände naturnah und standortgerecht
aufgebaut sind. Denn an den Boden und an das Klima angepasste Bäume
sind widerstands- und konkurrenzfähiger. Sie leiden weniger unter
zusätzlichem Stress durch ungewohnte Bedingungen. Die Risiken für
künftige Waldschäden und Verluste auf dem Holzmarkt werden deutlich
reduziert.
Im Rahmen dieses Projekts sind in standortgerechten Wäldern
folgende Massnahmen beitragsberechtigt, sofern sie zielgerichtet und
notwendig sind und im Voraus mit dem Revierförster vereinbart werden:
  • Nach einem Holzschlag Asthaufen anlegen, damit junge Bäume natürlich aufwachsen können oder damit ergänzende Pflanzungen vorgenommen werden können
  • aufwachsende Bäume und Sträucher freilegen und markieren
  • Pionierwald-Arten wie Birken, Erlen oder Weiden pflanzen, damit später junge Bäume in ihrem Schutz natürlich aufwachsen können (v.a. bei starker Brombeervegetation)
  • Standortgerechte Baumarten pflanzen, sofern die entsprechenden Samenbäume fehlen. Die Pflanzung erfolgt in Gruppen (sogenannten Nestern). Auf geeigneten Standorten sind auch seltene Baumarten möglich wie Eichen, Kirsch- und Nussbaum oder Edelkastanien
  • Pflegeeingriffe im Jungwald, um die Stabilität, Qualität und Artenvielfalt zu fördern. Als Jungwald gelten Bäumen mit einem maximalen Durchmesser von 30 cm (in 1.3 m Höhe gemessen).
  • Freihalteflächen für die Bejagung des Wildes anlegen und unterhalten.
  • Waldränder ökologisch aufwerten (Buchten anlegen und unterhalten).
  • Besondere Naturschutzmassnahmen wie alte Waldbestände für eine Laufzeit von 25-50 Jahren vertraglich sichern oder spezielle Standorte schaffen oder aufwerten (z.B. Feucht- und Trockenstandorte).
Nach erfolgreicher Ausführung werden die jeweiligen Massnahmen
mittels eines Pauschalbeitrags unterstützt. Vorbehalten bleiben die
verfügbaren Kredite von Bund und Kanton.

Kontakt:

Thomas Abt
Abteilung Walderhaltung und Waldförderung
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/228'62'07
E-Mail: thomas.abt@lu.ch

Silvo Covi
Fachbereich Waldbau
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/228'62'09
E-Mail: silvio.covi@lu.ch

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