Naturnaher Jungwald wird weiterhin gefördert
Luzern (ots)
Luzerner Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die ihren Jungwald naturnah mit standortgerechten Baumarten gestalten, erhalten auch künftig eine finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton. Die Förderung wird über das sogenannte Projekt Waldbau A abgewickelt. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (ehemals Kantonsforstamt) löst mit diesem zehnjährigen Projekt nahtlos das Projekt Wiederbewaldung ab, das wenige Monate nach dem Sturm Lothar gestartet worden war.
Abschluss Projekt Wiederbewaldung
Das Projekt Wiederbewaldung läuft infolge des befristeten Lothar-Sonderkredits aus. Mit der Aufnahme der letzten Schadenflächen als Folge der Trockenheit und Borkenkäferbefall im Jahre 2003 wird dieses Projekt abgeschlossen. Die Kredite für die vereinbarten Restzahlungen nach Vertragserfüllung sind gesichert. Mit dem Projekt Wiederbewaldung werden auf über 2'100 Hektaren naturnah aufgebaute Wälder begründet. Eine derart grossflächige und standortgerechte Waldverjüngung ist bisher im eher überalterten und vielfach einseitig zusammengesetzten Luzerner Wald nicht bekannt. Die neu heranwachsende Waldgeneration wird die Risiken für künftige Waldschäden und Verluste auf dem Holzmarkt deutlich reduzieren. Der Bund und der Kanton Luzern unterstützen die Waldeigentümer für die erforderlichen Massnahmen mit insgesamt 14 Mio. Franken. Die Verteilung auf Berggebiet und Mittelland entspricht den jeweiligen Wald- und Schadenanteilen. Insgesamt sind über 2'500 Verträge abgeschlossen worden.
Start Projekt Waldbau A: Von der Quantität zur Qualität
Mit dem Start des Projekts Waldbau A können die Waldeigentümerinnen und -eigentümer vor Beginn der Pflege von Jungwaldflächen und allenfalls neuen Waldschadenflächen den Revierförster kontaktieren, um die erforderlichen und beitragsberechtigten Massnahmen zu vereinbaren. Die Beiträge sind beschränkt auf standortgerechte Jungwälder oder auf Bestände, die entsprechend mit Pflanzungen umgewandelt werden. Neu wird die obere Grenze für Pflegebeiträge auf Bäume bis 30 cm Durchmesser (auf 1.3 m Höhe gemessen) erweitert. Die minimale, zusammenhängende Pflegefläche umfasst 20 Aren. Eine eigentumsübergreifende Projektabwicklung ist möglich. Im Weiteren werden Massnahmen zugunsten der Artenvielfalt gefördert wie beispielsweise die Aufwertung von Waldrändern. Die Revierförster sind über die regionalen Kreisforstämter erreichbar. Die Telefonnummern sind auch auf der Homepage www.kfa.lu.ch ersichtlich (ab 23. April 04: www.lawa.lu.ch).
Die Kernpunkte des Projekts Waldbau A
Mit dem Projekt Waldbau A werden Massnahmen im Wald finanziell unterstützt, die die verschiedenen Funktionen des Waldes nachhaltig sicherstellen. Die Palette ist breit: Wälder schützen vor Naturgefahren wie Steinschlag, Erosion oder Lawinen. Sie liefern den ökologisch sowie bau- und energietechnisch sehr wertvollen Rohstoff Holz. Mit ihrem Wachstum binden Bäume das klimaerwärmende Kohlendioxid. Und eine Vielfalt von Bäumen und Sträuchern bereichert die Biodiversität. Diese Anforderungen sind ohne lenkende Eingriffe räumlich und zeitlich nicht jederzeit gewährleistet. Mit gezielten Massnahmen sollen die aufwachsenden Waldbestände gelenkt werden, damit sie ihre Funktionen optimal erfüllen können. Übergeordnet ist das Ziel, dass die Waldbestände naturnah und standortgerecht aufgebaut sind. Denn an den Boden und an das Klima angepasste Bäume sind widerstands- und konkurrenzfähiger. Sie leiden weniger unter zusätzlichem Stress durch ungewohnte Bedingungen. Die Risiken für künftige Waldschäden und Verluste auf dem Holzmarkt werden deutlich reduziert.
Im Rahmen dieses Projekts sind in standortgerechten Wäldern folgende Massnahmen beitragsberechtigt, sofern sie zielgerichtet und notwendig sind und im Voraus mit dem Revierförster vereinbart werden:
- Nach einem Holzschlag Asthaufen anlegen, damit junge Bäume natürlich aufwachsen können oder damit ergänzende Pflanzungen vorgenommen werden können
- aufwachsende Bäume und Sträucher freilegen und markieren
- Pionierwald-Arten wie Birken, Erlen oder Weiden pflanzen, damit später junge Bäume in ihrem Schutz natürlich aufwachsen können (v.a. bei starker Brombeervegetation)
- Standortgerechte Baumarten pflanzen, sofern die entsprechenden Samenbäume fehlen. Die Pflanzung erfolgt in Gruppen (sogenannten Nestern). Auf geeigneten Standorten sind auch seltene Baumarten möglich wie Eichen, Kirsch- und Nussbaum oder Edelkastanien
- Pflegeeingriffe im Jungwald, um die Stabilität, Qualität und Artenvielfalt zu fördern. Als Jungwald gelten Bäumen mit einem maximalen Durchmesser von 30 cm (in 1.3 m Höhe gemessen).
- Freihalteflächen für die Bejagung des Wildes anlegen und unterhalten.
- Waldränder ökologisch aufwerten (Buchten anlegen und unterhalten).
- Besondere Naturschutzmassnahmen wie alte Waldbestände für eine Laufzeit von 25-50 Jahren vertraglich sichern oder spezielle Standorte schaffen oder aufwerten (z.B. Feucht- und Trockenstandorte).
Nach erfolgreicher Ausführung werden die jeweiligen Massnahmen mittels eines Pauschalbeitrags unterstützt. Vorbehalten bleiben die verfügbaren Kredite von Bund und Kanton.
Kontakt:
Thomas Abt
Abteilung Walderhaltung und Waldförderung
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/228'62'07
E-Mail: thomas.abt@lu.ch
Silvo Covi
Fachbereich Waldbau
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/228'62'09
E-Mail: silvio.covi@lu.ch