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Staatskanzlei Luzern

Grossrätliche Kommission stimmt Kulturvereinbarung zu

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
empfiehlt mit 11 zu 2 Stimmen, der Vereinbarung über die
interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler
Kultureinrichtungen beizutreten. Die Vereinbarung sieht vor, dass die
Umlandkantone Zug und Schwyz als Mitnutzer überregionaler
Kultureinrichtungen freiwillig Abgeltungszahlungen an die
Zentrumskantone Kantone Zürich und Luzern leisten. Gleichzeitig
entrichten die Kantone Luzern und Zürich untereinander
Abgeltungszahlungen.
Die Kommission unter Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens)
hatte die Botschaft des Regierungsrates im Beisein des kantonalen
Kulturdirektors Anton Schwingruber und des Leiters Kultur und
Jugendförderung des Kantons Luzern, Daniel Huber, am 7. Juli beraten.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass die Vereinbarung
Pilotcharakter im Bereich der freiwilligen Abgeltung überregionaler
Kulturleistungen aufweist. Sie würdigt insbesondere, dass die
Vereinbarung nach den Prinzipien der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) aufgebaut ist, diese aber weder präjudiziert noch von einem
positiven Urnenentscheid dazu abhängig ist. Die Kommission beurteilt
die für den Kanton Luzern erreichten Abgeltungszahlungen als gut,
stellt aber fest, dass eine endgültige Bewertung erst dann
vorgenommen werden kann, wenn für andere Schweizer Regionen ähnliche
Vereinbarungen vorliegen.
Eine zentrale Stellung in der Abgeltungsvereinbarung nimmt für den
Kanton Luzern das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) ein.
Mehrere Kommissionsmitglieder warfen die Frage auf, ob deshalb die
Stadt Luzern nicht Anteil an den Abgeltungszahlungen haben sollte.
Kritisch äusserte sich die EBKK zur gescheiterten Einbindung des
Kantons Nidwalden in die Vereinbarung. Nidwaldner Bürgerinnen und
Bürger konsumieren Leistungen Luzerner Kulturinstitutionen, vor allem
des Luzerner Sinfonieorchesters, ohne dass der Kanton Nidwalden
bereit ist, eine angemessene Abgeltung zu leisten. Eine Minderheit
der Kommission hielt dem entgegen, dass im Kanton Nidwalden ansässige
Private sich mit erheblichen Beträgen insbesondere am KKL beteiligt
haben und weiter beteiligen.
Einzelne Mitglieder der Kommission votierten erfolglos für
Nichteintreten. Sie begründeten dies damit, dass mit der Vereinbarung
der Einfluss des Kantons auf die Kultur zementiert werde.  Dieser
Ansicht widersprachen sowohl der Kulturdirektor wie die
Kommissionsmehrheit.
Die Beratung des Geschäfts ist für die September-Session des
Grossen Rates vorgesehen.

Kontakt:

Ruth Keller-Haas
Tel. +41/41/311'11'60
Mobile: +41/79/322'10'12

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