Hochkamin der Geistlich AG in Wolhusen kann gesprengt werden
Luzern (ots)
Das Bildungs- und Kulturdepartement hat heute die vorsorgliche Verfügung vom 15. September 2004 gegen den Abbruch des Hochkamins der Geistlich AG, Wolhusen, aus Gründen der Sicherheit widerrufen. Auf eine Unterschutzstellung des Hochkamins wird verzichtet.
Die Betriebe der Firma Geistlich und der Walzmühle in Wolhusen gehören zu den historisch besonders bedeutenden Industrieanlagen aus der Pionierzeit im Kanton Luzern. Ende Juni 2004 wurde die kantonale Denkmalpflege von der Geistlich AG darüber orientiert, dass bestimmte Bauten auf dem Industrieareal Geistlich abgebrochen werden sollen. Sie hat damals erklärt, dass ein Abbruch des bestehenden Hochkamins und der angrenzenden Altbauten nicht vorgesehen sei. Diese markanten Bauteile sollten als bauliche Zeugen und Wahrzeichen der Firmengeschichte erhalten und in die geplante Arealüberbauung integriert werden. Entgegen diesen Aussagen hat die Geistlich AG Anfang September 2004 jedoch angekündigt, dass man auch den Hochkamin abbrechen wolle.
Mit einer vorsorglichen Verfügung hat das Bildungs- und Kulturdepartement am 15. September 2004 den Abbruch des Hochkamins vorläufig gestoppt. Bei einem Augenschein am 16. September 2004 hat die kantonale Denkmalpflege indessen festgestellt, dass durch die Vorbereitungen zur Sprengung das Hochkamin mutwillig geschwächt und schwer beschädigt worden war. Bei starkem Wind droht nun sogar Einsturzgefahr. Der Kamin hätte nur mit sofortigen und aufwendigen Massnahmen erhalten werden können.
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Dr. Hans-Rudolf Burri
Departementssekretär Bildungs- und Kulturdepartement
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