Grossratskommission stimmt neuem Gemeindegesetz mit einigen Änderungen zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen Rates des Kantons Luzern stimmt den Entwürfen von Gesetzen über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinden Langnau und Ottenhusen sowie den Gesetzesentwürfen über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Willisau-Land und Willisau-Stadt sowie über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal in erster Beratung einstimmig zu. Die SPK hat die Vorlagen an der Sitzung vom 10. November 2004 unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern) vorberaten.
Die Kommission sieht, dass die finanziellen Schwierigkeiten der beiden Realkorporationen Langnau und Ottenhusen eine Neuordnung notwendig gemacht haben. Die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Kanton gefundenen Lösungen sind zweckmässig und die Erfüllung der bisherigen Aufgaben bleibt auch in der neuen Organisation gewährleistet. Aus diesen Gründen steht einer Aufhebung der beiden Realkorporationen nichts im Weg. Die SPK ist sich bewusst, dass hier noch vermehrt ähnliche Fragestellungen auf die öffentliche Hand zukommen. Es gilt auch künftig entsprechend individuell optimale Lösungen zu finden.
Die Vereinigungen der Einwohnergemeinden Willisau-Land und Willisau-Stadt sowie der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal entsprechen einem Projektziel der Gemeindereform 2000+, mit der eine Strukturreform der Gemeinden angestrebt wird. Es handelt sich dabei bereits um die vierte und fünfte Gemeindefusion in diesem Zusammenhang. Die damit verbundenen Abklärungen und Vorarbeiten wurden von den Beteiligten umsichtig und vollständig erledigt. Die betroffene Bevölkerung hat den Vereinigungen ebenfalls grossmehrheitlich zugestimmt. Aus diesen Gründen stimmt auch die Staatspolitische Kommission den Gesetzesvorlagen einstimmig zu.
Die Vorlagen werden an der Novembersession des Grossen Rates in 1. Beratung behandelt.
Kontakt:
Walter Häcki
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