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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt der Einführung des Modells "Leistungsorientierte Gerichte", einer Verbesserung der grossrätlichen Mitwirkung bei Konkordaten sowie zwei Gemeindefusionen zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen
Rates des Kantons Luzern stimmt den Änderungen der
Gerichtsorganisationsgesetze und weiterer Erlasse zur Einführung des
Modells "Leistungsorientierte Gerichte" (LOG) im Kanton Luzern sowie
Änderungen der Geschäftsordnungen für das Obergericht und das
Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (B 79) zu. Gleichzeitig stimmte
sie einer Änderung des Gesetzes über die Organisation und
Geschäftsführung des Grossen Rates (Grossratsgesetz/Verbesserung der
Mitwirkung bei Konkordaten) (B 69) sowie den Gesetzen über die
Vereinigung der Einwohnergemeinden Buchs, Dagmersellen und Uffikon (B
81) und über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Ettiswil und
Kottwil (B 82) in erster Beratung einstimmig zu. Die SPK hat die
Vorlagen an der Sitzung vom 23. Februar 2005 unter dem Vorsitz von
Walter Häcki (SVP, Luzern) vorberaten.
Die Kommission erachtet es als Bestätigung der grossrätlichen
WOV-Überlegungen, dass das Modell nun auch bei den Gerichten mit
Botschaft B 79 eingeführt wird. Sie teilt dabei die Auffassung der
Gerichte und der Regierung, dass die Umsetzung insbesondere den
Grundsätzen der Gewaltentrennung und der richterlichen Unabhängigkeit
Rechnung tragen muss. Insofern ist es richtig, dass mit
"Leistungsorientierte Gerichte" (LOG) ein eigener Begriff geschaffen
wird. Die Vorlage erlaubt eine effiziente und führungsmässig
optimierte Organisation der Gerichte. Mit den vorgesehenen
Instrumenten können die Gerichte zudem mit einer gewissen
Flexibilität auf Entwicklungen bei der Arbeitslast reagieren und sich
auf künftige verfassungsmässigen Anderungen vorbereiten. Das direkte
Antragsrecht der Gerichte an den Grossen Rat im Zusammenhang mit dem
Voranschlag hält die Kommission für sachgerecht. Von den Experten
wurde der Kommission glaubhaft dargelegt, dass die Einführung und
Durchführung aufgrund des pragmatischen Vorgehens ohne Mehraufwand
möglich ist. Die wesentlichen Kosten seien bei der Vorbereitung des
Geschäftes angefallen.
Konkordate haben bereits heute eine grosse Bedeutung für den
Kanton Luzern. Die Kommission ist überzeugt, dass interkantonale
Zusammenarbeit künftig noch vermehrt ein Thema sein wird. Deshalb
begrüsst die SPK einstimmig die Änderung des Grossratsgesetzes mit
Botschaft B 69, womit dem Parlament eine verbesserte Mitsprache bei
der Vorbereitung der Konkordate ermöglicht wird. Die Revision stellt
sicher, dass die zuständigen Fachkommissionen bereits im Hinblick auf
die interkantonalen Verhandlungen informiert werden und die
Möglichkeit erhalten, Empfehlungen abzugeben. Die Vorlage behebt die
im Planungsbericht über die interkantonale Zusammenarbeit
aufgezeigten Defizite bei der Mitwirkung des Parlamentes.
Die Vereinigungen der Einwohnergemeinden Buchs, Dagmersellen und
Uffikon sowie der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil entsprechen
einem Projektziel der Gemeindereform 2000+, mit der eine
Strukturreform der Gemeinden angestrebt wird. Es handelt sich dabei
bereits um die sechste und siebte Gemeindefusion in diesem
Zusammenhang. Die damit verbundenen Abklärungen und Vorarbeiten
wurden von den Beteiligten umsichtig und vollständig erledigt. Die
betroffene Bevölkerung hat den Vereinigungen ebenfalls
grossmehrheitlich zugestimmt. Die  Staatspolitische Kommission
würdigt die gründliche und seriöse Planung und Durchführung der
Fusionen und stimmt den Gesetzesvorlagen B 81 und B 82 einstimmig zu.
Die Vorlagen werden an der Märzsession des Grossen Rates in 1.
Beratung behandelt.

Kontakt:

Präsident Staatspolitische Kommission
Walter Häcki
Mobile +41/(0)79/340'20'06

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