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Staatskanzlei Luzern

Korrigierte Fassung: Zentralschweizer Kantone lancieren gemeinsam vierten Literaturwettbewerb

Luzern (ots)

Diese Fassung ersetzt die Medienmitteilung vom 09.03.05 mit dem Titel
"Kulturförderung: Qualität trotz Sparen - Qualität trotzt dem
Sparen?"
Die sechs Kantone der Zentralschweiz
schreiben zum vierten Mal gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus.
Für Werkbeiträge und Nachwuchsförderung stehen insgesamt maximal 60
000 Franken zur Verfügung.
Seit 1995 fördern die Kantone der Zentralschweiz gemeinsam
Literatur und Theater. Je drei Wettbewerbe zur Förderung der
Literatur und von Theatertexten wurden seither durchgeführt. Nun
findet zum vierten Mal ein Literaturwettbewerb statt. Für die
Teilnahme am Wettbewerb ist der Wohnsitz in der Region oder der enge
Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz massgebend. Teilnehmen kann, wer
seit drei Jahren in der Region wohnt, zu einem früheren Zeitpunkt
mindestens 15 Jahre in der Region gewohnt hat oder wessen Werk und
Tätigkeit einen aussergewöhnlich engen Bezug zur Zentralschweiz
aufweist. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in
deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des
Juryentscheides unveröffentlicht sind. Es ist gestattet, mit dem
gleichen Text gleichzeitig auch an anderen Wettbewerben teilzunehmen.
Mit Ausnahme von Theatertexten sind alle literarischen Formen
zugelassen. Die Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch
maximal 100 Seiten umfassen.
Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Die sechs Zentralschweizer Kantone stellen für Werkbeiträge
insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in
eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000
bis 25 000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5 000 bis 10 000
Franken im Sinne einer gezielten Nachwuchsförderung. Die für die
Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen
Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement
eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Egon Ammann, Verleger,
Zürich; Urs Bugmann, Kritiker / Redaktor, Kriens; Beatrice
Eichmann-Leutenegger, Literaturkritikerin / Essayistin, Bern; Regula
Fuchs, Kulturredaktorin, Bern; Klaus Merz, Autor, Unterkulm. Mit
beratender Stimme vertritt Lukas Vogel, Kulturbeauftragter des
Kantons Nidwalden, die KBKZ in der Jury.
Kanton Schwyz führt Geschäftsstelle
Die Kulturkommission des Kantons Schwyz amtet als Geschäftsstelle
des Literaturwettbewerbs. Kontaktperson für alle organisatorischen
und administrativen Belange ist deren Geschäftsführerin, Rebekka
Fässler, Kulturbeauftragte. Wettbewerbsreglement und
Bewerbungsunterlagen können sowohl bei der Geschäftsstelle
(Kollegiumstrasse 28, Postfach 2190, 6431 Schwyz) als auch bei den
Kulturabteilungen aller Zentralschweizer Kantone bezogen werden.
Hingegen sind die Wettbewerbsbeiträge bis zum 30. Juni 2005 direkt
bei der Geschäftsstelle in Schwyz einzureichen. Die Jury wird im
November 2005 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2006
statt.

Kontakt:

ZENTRALSCHWEIZER LITERATURFÖRDERUNG
Geschäftsstelle
Rebekka Fässler
Kulturbeauftragte
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2190
6431 Schwyz
Tel. +41/41/819'19'48
Fax +41/41/819'19'17
E-mail: rebekka.faessler@sz.ch

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