Korrigierte Fassung: Zentralschweizer Kantone lancieren gemeinsam vierten Literaturwettbewerb
Luzern (ots)
Diese Fassung ersetzt die Medienmitteilung vom 09.03.05 mit dem Titel "Kulturförderung: Qualität trotz Sparen - Qualität trotzt dem Sparen?"
Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben zum vierten Mal gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge und Nachwuchsförderung stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung.
Seit 1995 fördern die Kantone der Zentralschweiz gemeinsam Literatur und Theater. Je drei Wettbewerbe zur Förderung der Literatur und von Theatertexten wurden seither durchgeführt. Nun findet zum vierten Mal ein Literaturwettbewerb statt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Wohnsitz in der Region oder der enge Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz massgebend. Teilnehmen kann, wer seit drei Jahren in der Region wohnt, zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre in der Region gewohnt hat oder wessen Werk und Tätigkeit einen aussergewöhnlich engen Bezug zur Zentralschweiz aufweist. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Es ist gestattet, mit dem gleichen Text gleichzeitig auch an anderen Wettbewerben teilzunehmen. Mit Ausnahme von Theatertexten sind alle literarischen Formen zugelassen. Die Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch maximal 100 Seiten umfassen.
Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Die sechs Zentralschweizer Kantone stellen für Werkbeiträge insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Nachwuchsförderung. Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Egon Ammann, Verleger, Zürich; Urs Bugmann, Kritiker / Redaktor, Kriens; Beatrice Eichmann-Leutenegger, Literaturkritikerin / Essayistin, Bern; Regula Fuchs, Kulturredaktorin, Bern; Klaus Merz, Autor, Unterkulm. Mit beratender Stimme vertritt Lukas Vogel, Kulturbeauftragter des Kantons Nidwalden, die KBKZ in der Jury.
Kanton Schwyz führt Geschäftsstelle
Die Kulturkommission des Kantons Schwyz amtet als Geschäftsstelle des Literaturwettbewerbs. Kontaktperson für alle organisatorischen und administrativen Belange ist deren Geschäftsführerin, Rebekka Fässler, Kulturbeauftragte. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können sowohl bei der Geschäftsstelle (Kollegiumstrasse 28, Postfach 2190, 6431 Schwyz) als auch bei den Kulturabteilungen aller Zentralschweizer Kantone bezogen werden. Hingegen sind die Wettbewerbsbeiträge bis zum 30. Juni 2005 direkt bei der Geschäftsstelle in Schwyz einzureichen. Die Jury wird im November 2005 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2006 statt.
Kontakt:
ZENTRALSCHWEIZER LITERATURFÖRDERUNG
Geschäftsstelle
Rebekka Fässler
Kulturbeauftragte
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2190
6431 Schwyz
Tel. +41/41/819'19'48
Fax +41/41/819'19'17
E-mail: rebekka.faessler@sz.ch